Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse Seite 2 von 7
Millennium: 15. JahrhundertEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Am Anfang des 15. Jahrhunderts war es um die von den Päpsten geforderte oberste Autorität in kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten innerhalb der Christenheit schlecht bestellt. Das im 14. Jahrhundert entstandene und im 15. Jahrhundert noch immer andauernde Abendländische Schisma, d. h. die Spaltung der katholischen Kirche, führte zu politischer und religiöser Zerrissenheit unter den Gläubigen. Die Kirchenspaltung äußerte sich darin, dass zwei (später sogar drei) Päpste gleichzeitig den Anspruch erhoben, Oberhaupt der katholischen Kirche zu sein, obwohl sie sich in theologischer Hinsicht und im Hinblick auf kirchliche Organisationsformen nicht unterschieden. Eine weithin verbreitete Auffassung war, dass nur die Einberufung eines allgemeinen Konzils der Verwirrung ein Ende bereiten könne. So schrieb der Astronom und Theologe Heinrich von Langenstein: „Wenn in einem Bistum neue, gefährliche Probleme entstehen, werden sie in einem Rat dieser Diözese oder in einer Provinzsynode besprochen. Daraus folgt, dass neue und schwierige Probleme, die die ganze Welt betreffen, in einem allgemeinen Konzil behandelt werden müssen. Was alle angeht, muss auch von allen oder von Vertretern aller Seiten besprochen werden.” Erst nachdem weltliche Fürsten, allen voran Kaiser Sigismund, den Ruf nach einem Konzil tatkräftig unterstützten, gelang es beim Konstanzer Konzil im Jahr 1414, die Kirchenspaltung zu beenden. Aber damit war die übergeordnete Stellung des Papstes noch nicht wieder hergestellt. Denn in Konstanz wurde auch beschlossen, dass zu bestimmten Zeiten Konzilien einberufen werden sollten und dass diese Versammlungen – also nicht mehr der Papst, sondern das Konzil – auf vielen Gebieten die höchste Autorität besitzen sollten. Der Papst hatte in dieser Situation nur noch eine Möglichkeit, die Gefahr des Konziliarismus, der zu Beginn der dreißiger Jahre des 15. Jahrhunderts noch einmal kraftvoll in Erscheinung trat, abzuwenden: Er musste Verträge mit weltlichen Fürsten abschließen. Diese Fürsten erhielten sowohl auf weltlichem als auch auf kirchlichem Gebiet weit reichende Befugnisse, u. a. bei der Ernennung von Bischöfen und Äbten. Dies hatte schließlich zur Folge, dass von einer uneingeschränkten, allumfassenden Macht des Papstes nicht länger die Rede sein konnte.
Durch das Fehlen einer zentralen Autorität innerhalb der Christenheit begünstigt, trugen die Fürsten ihre Konflikte untereinander häufiger mit Waffengewalt aus. So zog sich der Hundertjährige Krieg zwischen dem englischen und dem französischen Königshaus nach 1400 noch gut ein halbes Jahrhundert hin. Hauptkriegsschauplatz war dabei Frankreich. Zwar wurden die Kriegshandlungen immer wieder durch Waffenstillstände unterbrochen, aber diese waren für die französische Bevölkerung vielleicht noch unheilvoller als die regelmäßigen Gefechtshandlungen. Denn während der Waffenstillstände wurden die angeworbenen Söldner entlassen und zogen dann in Banden plündernd und brandschatzend durch das Land. Hinzu kam noch, dass die politische Lage in Frankreich für den einfachen Mann fast unüberschaubar war. Denn das Land war zusätzlich durch den Streit zwischen den Armagnaken und dem Haus Burgund gespalten. Beide Parteien rekrutierten sich vor allem aus dem Adel und wurden von Mitgliedern der königlichen Familie angeführt. Beide versuchten, sich die Königsmacht zu sichern, um so eigene Interessen fördern zu können. Der Mord an Ludwig von Orléans (Armagnake) im Jahr 1407 und an Johann ohne Furcht (Haus Burgund) im Jahr 1419 zeigte, dass mit allen Mitteln versucht wurde, den jeweiligen Gegner auszuschalten. Selbst in einem Bündnis mit den Engländern sah man nichts Verwerfliches, wenn man sich davon einen Vorteil für sich selbst oder einen Nachteil für die andere Seite versprach. Gegen 1430 kamen aber neue Kräfte ins Spiel. Zunächst einmal entstand in dieser Zeit in Frankreich ein Nationalbewusstsein, das Johanna von Orléans verkörperte. Ferner trat 1431 in Basel ein allgemeines Konzil (siehe Basler Konzil) zusammen, das einen allgemeinen Frieden unter den Christen herzustellen versuchte. Beide Faktoren spielten beim Frieden von Arras im Jahr 1435 eine Rolle. Bei dieser Gelegenheit fand eine Versöhnung zwischen den Armagnaken und dem Haus Burgund statt, und der Herzog von Burgund brach sein Bündnis mit dem englischen König. Von da an konnte sich der französische König voll und ganz der Vertreibung der Engländer (eine Aufgabe, die er 1452 zum Abschluss brachte) und der Wiederherstellung der Königsmacht widmen. Dieser letzteren Aufgabe wendete sich insbesondere Ludwig XI. zu, der dabei in Widerstreit mit den auf Selbständigkeit bedachten Angehörigen des Hochadels geriet. Obwohl er ihnen auf dem Schlachtfeld oft unterlag, verstand er es, sich mit zum Teil fragwürdigen Mitteln die beinahe uneingeschränkte Herrschaft zu sichern. Abgesehen von den finanziellen Belastungen, bekamen die meisten Engländer von dem Krieg zwischen ihrem und dem französischen König wenig zu spüren. Im Lauf des 15. Jahrhunderts sahen sie sich aber in zunehmendem Maß inneren Unruhen gegenüber. Seit 1399 das Prinzip der Erbfolge aufgegeben worden war, bestimmten in erster Linie die großen Barone, wer König werden sollte. Diese hatten sich zu Familiengruppen zusammengeschlossen und verfügten dadurch über gewaltige Besitzungen, Verwaltungsbefugnisse und über Privatarmeen. Dem von ihnen gewählten König blieb nichts anderes übrig, als ihr eigenmächtiges Auftreten zu dulden. Wenn er es nicht tat, musste er damit rechnen, dass die Barone ihre Macht in den Dienst anderer Thronanwärter stellten, die mit Waffengewalt an die Macht kommen wollten. Natürlich war dieser Zustand dem Wirtschaftsleben abträglich, an dem nicht nur die Städte, sondern auch die Mitglieder des niederen Adels, der Gentry, aktiv teilnahmen. Nachdem sich die Gentry lange Zeit gegenüber dem gewalttätigen Auftreten der Barone neutral verhalten hatte, trat sie nach der Thronbesteigung durch Heinrich VII. im Jahr 1485 aktiver auf und unterstützte dessen Politik gegenüber der durch den Krieg ohnehin ausgedünnten Adelsschicht der Barone.
In einem Brief an einen deutschen Geistlichen zeichnete Aenea Silvio Piccolomini, der spätere Papst Pius II., ein trauriges, aber wahrheitsgetreues Bild der politischen Lage im Heiligen Römischen Reich: „Ihr erkennt zwar den Kaiser als König und Herrn an. Aber er scheint nur in dem Maße zu regieren, wie ihr es zulasst. Seine Macht hat keinen Inhalt. Ihr gehorcht ihm nur, soweit ihr wollt. Aber ihr wollt sehr wenig … Weder die Städte noch die Fürsten geben dem Kaiser, was ihm zukommt. Er hat keine Einkünfte und kein Vermögen. Jeder will seine Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Das erklärt die ständigen Auseinandersetzungen und die andauernden Scharmützel.” Tatsächlich kannte das Heilige Römische Reich keine übergeordnete Autorität mehr. Das Reich war in zahlreiche mehr oder weniger selbständige Staaten und Kleinstaaten zerfallen. Die größten Staaten waren die vier weltlichen Kurfürstentümer, die nicht in kleinere Staatsgebilde aufgeteilt werden durften. Daneben gab es viele geistliche Fürstentümer, u. a. die Erzbistümer Mainz, Trier und Köln. Auch diese behielten immer eine gewisse Gebietsgröße – im Gegensatz zu den übrigen weltlichen Fürstentümern, die beim Tod des Fürsten unter den Erben aufgeteilt wurden. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war das Heilige Römische Reich mit all diesen Staaten und Kleinstaaten und mit den Reichsstädten, die praktisch auch selbständig waren, weil sie unmittelbar dem Kaiser unterstanden, in mehr als 300 politische Einheiten zerfallen. Sowohl die Reichsstädte als auch die übrigen, den Landesfürsten unterstehenden Städte fühlten sich von diesen Fürsten stark in ihrer Eigenständigkeit bedroht. Infolgedessen hatten sie sich zu regionalen Städtebünden zusammengeschlossen, um sich gemeinsam gegen die Fürsten zur Wehr zu setzen, aber bisweilen auch um Expansion zu betreiben. Wie groß die Kraft eines solchen Städtebunds sein konnte, musste der Herzog von Burgund, Karl der Kühne, mehrfach erleben. In dieser Situation war die Kaiserwürde für den Kaiser nur noch unter einem Gesichtspunkt interessant: Sie bot ihm manchmal Gelegenheit, die Zahl der Gebiete, über die seine Familienmitglieder regieren, zu vergrößern. So gelang es Friedrich III. (1440-1493), seinen Sohn Maximilian (1486 zum König gewählt) mit Maria von Burgund zu verheiraten. Dadurch kamen die reichen Niederlande in den Besitz der Habsburger.
Lange Zeit hatte es so ausgesehen, als sollte zwischen dem Heiligen Römischen Reich und Frankreich ein neues Staatsgebilde entstehen. Um 1400 regierte Johann ohne Furcht die Freigrafschaft und das Herzogtum Burgund. Die Freigrafschaft Burgund gehörte von jeher zum Heiligen Römischen Reich und das Herzogtum Burgund zu Frankreich. Außerdem besaß Johann das reiche Flandern, das ebenfalls ein Grenzgebiet war. Durch Verwandtschaftsbeziehungen, durch Kauf und durch Parteinahme im Hundertjährigen Krieg konnte sein Nachfolger, Philipp der Gute (1419-1467), seine Besitzungen in den Randgebieten seiner beiden Teilreiche stark ausdehnen (wobei Philipps Sohn, Karl der Kühne, den Schwerpunkt von Burgund in die Niederlande verlegte). Brüssel und Hesdin waren die Orte, an denen der stets umherziehende Herzog Philipp noch am häufigsten residierte. Zwar machte Philipps Macht Eindruck auf seine Zeitgenossen (die Muslime nannten ihn den Großherzog des Abendlands), dennoch hatten seine Besitzungen zwei Schwachpunkte: Sie bildeten kein geschlossenes Staatsgebiet und hatten nur wenige gemeinsame Anhaltspunkte. Jede Grafschaft und jedes Herzogtum hatte in der Vergangenheit eine eigene Entwicklung durchgemacht, mit der Folge, dass die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen sowie der Verwaltungsaufbau in den einzelnen Teilgebieten sehr unterschiedlich waren. Um hier Verbesserungen zu erzielen, mussten die dazwischenliegenden Gebiete – das Bistum Lüttich, Lothringen und das Elsass – in den burgundischen Machtbereich gebracht werden, und für alle Gebiete musste eine straffe Zentralisierung durchgeführt werden. Beides stieß auf heftigen Widerstand. Gegen die Einverleibung dieser Gebiete setzten sich nicht nur der Kaiser und der französische König, sondern auch die Städtebünde zur Wehr. Denn Zentralisierung bedeutete Einschränkung der Eigenständigkeit der Städte – daher der Widerstand der Städte. Philipps Nachfolger, Karl der Kühne (1467-1477), bekam diese Widerstände zu spüren. Bei seinen Versuchen, sein Staatsgebiet zu erweitern, die Verwaltung zu zentralisieren und den Königstitel zu erwerben, hatte er die städtischen Kräfte und die königlichen Böttchereien Ludwigs XI. unterschätzt. Seine Reichtümer und die mögliche Manipulation von Eheverträgen, in denen er seine Erbtochter Maria aufbot, konnten diesen Nachteil nicht aufwiegen. Die Folge war, dass nach Karls Tod und der kurzen Herrschaft Marias ein großer Teil der burgundischen Gebiete an die Habsburger fiel und die übrigen Gebiete (darunter auch das Stammherzogtum) wieder an Frankreich fielen.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts bot der ländliche Bereich in verschiedenen Teilen Europas ein trauriges Bild: Weiler waren verlassen, Dörfer waren ganz oder teilweise entvölkert, und einst urbar gemachtes Ackerland war wieder von Wildwuchs überwuchert. Die Ursachen hierfür waren Missernten infolge von Klimaänderungen, Kriegseinwirkungen und immer neue Seuchen. Diese hatten in den Städten zwar noch mehr Opfer gefordert als auf dem Land, aber die in den Städten entstandenen Lücken wurden durch den Zuzug vom Land wieder aufgefüllt. Im Lauf des Jahrhunderts belebte sich das ländliche Wirtschaftsleben zwar wieder, aber der frühere Stand wurde nicht wieder erreicht. Die Großgrundbesitzer waren bestrebt, die Einkünfte aus ihren Ländereien zu erhöhen und damit der drohenden Verarmung zu entgehen. Dazu verpachteten sie entweder ihren gesamten Besitz an freie Bauern, oder sie bewirtschafteten das Land mit Hilfe von Tagelöhnern selbst. In beiden Fällen verschwand somit die Institution des Großgrundbesitzes, bei der die Felder von Hörigen teils für den eigenen Bedarf und teils zum Nutzen des Grundherrn bewirtschaftet wurden. Adlige Großgrundbesitzer verkauften bisweilen ihre Besitzungen an einzelne Bürger oder an Gesellschaften, die von Städtern gebildet wurden. Solche Gesellschaften erwarben manchmal auch den in dörflichem Gemeineigentum befindlichen Grund und Boden. Nicht nur, dass sich die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden verschoben hatten und der Grundbesitz anders verwaltet wurde – es wurden jetzt auch andere Nutzpflanzen angebaut. Ging man früher allgemein von dem Prinzip aus, dass jeder Landstrich seine Bewohner möglichst selbst versorgen sollte, so galt jetzt der Grundsatz, dass jedes Gebiet das produzieren müsse, was es am besten kann. Dadurch entstanden Gebiete, die auf Getreide, Wein, Salzgewinnung, Viehhaltung und Wolle spezialisiert waren. Für die auf Viehhaltung und Wolle spezialisierten Gebiete ergaben sich noch zusätzliche Veränderungen, weil hier das alte Ackerland in Weideland umgewandelt wurde und dadurch auf längere Sicht Arbeitsplätze verloren gingen.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |