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Millennium: 15. Jahrhundert

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Artikelgliederung
2.14

Das Militärwesen: Heer und Söldner

Ohne Zweifel war Jacques de Lalaing, der Herr von Bugnicourt, in vielerlei Hinsicht ein herausragender Ritter. Chastellain fasste den Ruf, der diesem Ritter vorauseilte, wie folgt in Worte: „Von Gott hatte er fünf Geschenke mitbekommen: Zunächst einmal war er die Blüte der Ritter. Er war so schön wie der Trojaner Paris, fromm wie Aeneas und klug wie der Grieche Odysseus. Wenn er sich im Kampf mit seinen Widersachern befand, befiel ihn der Zorn des Trojaners Hektor.” (Georges Chastellain: Chronique de J. de Lalaing, Kap. C) Aber 1453 wurde dieser Held durch eine Kanonenkugel getötet, weil er in seinem Übermut keine Deckung vor dem Geschütz suchte. Dieses persönliche Drama war für die Entwicklung typisch, die sich damals auf militärischem Gebiet vollzog.

Die Erfahrungen, die man bereits im vorhergehenden Jahrhundert auf den berühmt-berüchtigten Schlachtfeldern gemacht hatte, konnten die Ansichten der meisten Ritter nicht ändern. Sie hielten auch weiterhin daran fest, dass eine Feldschlacht im Grunde genommen eine Aneinanderreihung von einzelnen Reiterkämpfen sei, bei denen nicht die angewendete Taktik, sondern der persönliche Einsatz ausschlaggebend sei. Die Verhaltensregeln waren durch Ritterideale bestimmt: Geschicklichkeit im Umgang mit der Waffe, die Fähigkeit, Schläge einstecken zu können, Unerschrockenheit, Todesverachtung, Redlichkeit und Langmut gegenüber dem geschlagenen Feind, von dem man im Übrigen lieber Lösegeld sah, als dass man ihn tot sehen mochte.

Die Anordnung des englischen Königs Heinrich V. bei der Schlacht von Azincourt (1415), die Kriegsgefangenen aus einer vermeintlichen taktischen Notwendigkeit heraus zu töten, stieß deshalb auch auf große Empörung unter der Ritterschaft. Das Ziel des Ritters war, durch seine mutigen Taten Ehre und Ansehen zu erwerben. Diejenigen, denen dies am besten gelang und die darüber hinaus von ehrbarer Herkunft waren, wurden in von Fürsten gegründete Ritterorden, wie etwa den Orden vom Goldenen Vlies, aufgenommen. Und die Schreiber dieser Orden waren verpflichtet, die Heldentaten der Ordensmitglieder für alle Zeiten schriftlich festzuhalten.

An Mut fehlte es den Rittern meist nicht, und gegen die immer größer werdende Durchschlagskraft der Pfeile der Bogenschützen – das von den Rittern so verachtete Heer der Namenlosen – meinten sie sich dadurch schützen zu können, dass sie sich selbst und ihre Pferde immer schwerer panzerten. Dass damit ihre Bewegungsfreiheit abnahm und ihre Manövrierfähigkeit geringer wurde, schien sie nicht zu kümmern. In einigen Fällen erkannten die Oberhäupter von Städten, Stadtstaaten und Fürstentümern – bisweilen nach eigenen schlechten Erfahrungen – die Nachteile eines solchen mittelalterlichen Ritterheers, für das sie immer weniger Verwendung hatten. Sie suchten nach einer militärischen Form, bei der das Individualprinzip durch eine kollektive und taktische Aufstellung, die die Anwendung neuer Techniken zuließ, ersetzt wurde. Dadurch verlor die herkömmliche gesellschaftliche Funktion der feudalen Ritterheere, nämlich die Verteidigung der bestehenden Ordnung, stark an Bedeutung, ohne dass ihnen dafür eine neue Aufgabe zugewachsen wäre.

Die Sprengkraft der Mischung aus Salpeter, Schwefel und Holzkohle war schon seit einiger Zeit bekannt. Aber erst im 15. Jahrhundert wurde diese explosive Mischung verwendet, um damit Kugeln zu verschießen. Die Kanonen waren anfangs noch schwere und plumpe Gebilde aus Eisen, die so unbeweglich waren, dass sie nur zur Verteidigung von Burgen und städtischen Befestigungsanlagen eingesetzt werden konnten. Allmählich verbesserte sich aber die Technik des Eisengießens, und die Kenntnisse in Bezug auf Feuerwaffen nahmen zu, so dass Kanonen jetzt auch für den Angriff eingesetzt werden konnten. Das hatte aber auch Nachteile. Denn nach jedem Schuss musste die Kanone wegen des Rückstoßes neu ausgerichtet werden. Und wenn man eine vorzeitige Explosion verhindern wollte, musste man die Kanone erst eine Weile abkühlen lassen, bevor man sie wieder lud. Der Haupteffekt der neuen Waffe waren nicht die Breschen in der Verteidigungsmauer oder hohe Verwundetenzahlen – am wichtigsten war der Schrecken, den man damit unter dem Feind anrichtete. Nicht nur gegen die Bogenschützen zogen die Ritter den Kürzeren, sondern auch gegen die Pikeniere (mit einer Pike bewaffnete Landsknechte).

Diese Erfahrung mussten die deutschen Ritter machen, die einst den Habsburgern in ihrem Kampf gegen die Schweizer beigestanden hatten. Dieses arme Bergvolk besaß nicht die finanziellen Mittel, um eine Reiterei aufzustellen. Deshalb suchte es sein Heil in einem gut ausgebildeten, disziplinierten und massenhaft auftretenden Fußvolk, das mit langen Piken gewissermaßen einen Abwehrzaun bildete, durch den sich die Ritter nicht durchkämpfen konnten. Angelockt von der Aussicht auf Beute oder durch Armut dazu gezwungen, folgten jetzt viele Schweizer dem Ruf unternehmungslustiger Ritter – die oft selbst von niederer Herkunft waren – und stellten sich in ihren Dienst. Solche Bandenführer (condottieri) boten sich und ihre Soldaten dem Meistbietenden an. Häufiger waren dies Fürsten, die dann außer über Pikeniere auch über angeheuerte Bogenschützen und Reiter verfügten und damit bestimmte Strategieformen anwenden konnten.

In Italien heuerten die kleinen Stadtstaaten condottieri an, um ihre Unabhängigkeit zu verteidigen. Gelegentlich kam es aber auch vor, dass ein siegreicher condottiere selbst die Herrschaft über die Stadt übernahm. Der militärische Wert dieser Berufsheere war ohnehin von durchaus zweifelhafter Natur. Entlassene Söldner streiften oft plündernd im Land ihres ehemaligen „Arbeitgebers” umher. Auch bei den Gefechtshandlungen ließ die Einsatzfreudigkeit der Söldner für ihren Arbeitgeber zu wünschen übrig. Überleben war für die Söldner wichtiger als siegen. Und wenn die Gegenseite ihnen bessere Konditionen bot, waren sie bereit, auf der Stelle überzulaufen.

2.15

Bildungswesen und Freizeitgestaltung

Städte und Dörfer hatten jeweils ihre eigenen Schulen, aber in beiden Fällen bestanden Verbindungen zu den Pfarrkirchen. Auf dem Land wurden Priester und Schulmeister im Allgemeinen von den gleichen Stellen berufen. Manchmal übernahm der Priester auch den Unterricht, aber noch häufiger war der Schulmeister gleichzeitig Küster. In den Städten versuchten die Stadtväter, die Zuständigkeit für die Pfarrschulen an sich zu ziehen. In der Pfarrschule wurden kirchliche Gesänge einstudiert, und die Schüler bildeten den Kirchenchor. Da die Lehrer von den Eltern der Schüler bezahlt wurden und auf dem Land nur wenig Kinder zur Schule gingen (ob ein Kind die Schule besuchte oder nicht, hing von der wirtschaftlichen Situation der Eltern ab), war die Dorfschule oft ein Einmannbetrieb, in dem der Lehrstoff auf Singen, Lesen, Schreiben und Rechnen beschränkt blieb. Wer seinen Kindern eine bessere Ausbildung zuteilwerden lassen wollte, musste sie schon in sehr jungen Jahren auf die Stadtschule schicken und sie in anerkannten Pensionen unterbringen.

In den Städten hatten die Jungen bereits vorbereitenden Unterricht in oftmals privaten Lehreinrichtungen hinter sich, bevor sie mit acht Jahren in die Schule kamen, wo sie sechs Jahre lang in Musik und Latein und in den obersten Klassen auch in Logik unterrichtet wurden. Manchmal durften auch Mädchen diese von der Stadt verwalteten und unter ihrer Obhut stehenden Schulen besuchen, aber ansonsten mussten sie ihre schulischen Kenntnisse im Privatunterricht erwerben. In den städtischen Pfarrschulen unterrichteten Lehrer mit Universitätsausbildung. Der Erfahrenste von ihnen wurde zum Rektor ernannt, und dieser bestimmte vorwiegend das sehr unterschiedliche Unterrichtsniveau. Daneben hatte er die Aufsicht über die Schüler, auch außerhalb der eigentlichen Schulstunden. Dies betraf dann vor allem die in den Pensionen untergebrachten externen Schüler, die manchmal dazu neigten, die Schule zu schwänzen, ihre kirchlichen Pflichten zu vernachlässigen und abends auf der Straße Schabernack zu treiben. Wer mit 14 Jahren die Stadtschule durchlaufen hatte, konnte sich um die Zulassung an einer Universität bewerben. Die Möglichkeiten dazu wurden immer größer: Im Lauf des 15. Jahrhunderts wurden etwa 30 neue Universitäten gegründet, die meisten von ihnen in den Städten nördlich der Alpen. Infolgedessen nahm die Zahl der ausländischen Studenten an den alten Universitäten ab, und hier und da galt neben Latein auch die Landessprache als Unterrichtssprache. So wurde in Paris der Unterricht für die Studenten der Chirurgie in französischer Sprache abgehalten. Andernorts wurde aber versucht, diese Tendenz zu bekämpfen. Dort durften sich die Studenten nicht einmal in ihren freien Stunden miteinander in ihrer Landessprache unterhalten.

An der Universität erhielt der Student zunächst eine Grundausbildung in den „freien Künsten” (artes liberales). Hauptbestandteil dieser Ausbildung war die Philosophie. Nach ungefähr sechs Jahren konnte er den Magistertitel erwerben. Damit durfte er dann, im Alter von 20 Jahren, überall Unterricht erteilen. Wer sich anschließend in Rechtswissenschaft, Medizin oder Theologe spezialisieren wollte, konnte nach etwa zehn Jahren den Doktortitel erwerben. Im Übrigen widmeten sich nicht alle Studenten mit der gleichen Hingabe ihrem Studium. Ihre rechtliche Sonderstellung, durch die sie sowohl für die weltliche als auch für die kirchliche Rechtsprechung nicht fassbar waren, verleitete sie mitunter dazu, ein ungebundenes Leben zu führen und mehr Zeit in der Schenke zuzubringen als an der Universität. Die Lernmittel, über die die Studenten verfügten, waren äußerst spärlich, so dass Auswendiglernen und Aufsagen zu den Haupttätigkeiten gehörten. Um den Studenten das Lernen zu erleichtern, wurde der Lehrstoff oft in Form von Frage und Antwort oder in Reimform angeboten. Von den wichtigsten Lehrbüchern waren zwar verhältnismäßig viele Abschriften in Umlauf, denn es gab Buchverkäufer, die eine gewisse Anzahl von Kopisten fest angestellt hatten. Aber für die meisten Studenten waren diese Abschriften zu teuer. Möglicherweise konnte der Buchdruck hier auf die Dauer eine Veränderung bringen. Aber zunächst einmal bestand der größere Nutzen dieser neuen Erfindung darin, dass die Buchverfasser nun nicht mehr so sehr auf das genaue Arbeiten der Kopisten angewiesen waren. Der Bischof von Aléria war hinsichtlich der Perspektiven, die das Werk von Männern wie Gutenberg bot, zu optimistisch, als er 1468 an Papst Paul II., der in Rom Druckerpressen eingeführt hatte, schrieb: „Ist es nicht eine sehr große Ehre für unseren Herrn, dass er den Ärmsten die Möglichkeit gegeben hat, mit geringen Kosten eine Bibliothek aufzubauen und für 20 Ecu korrekte Exemplare kaufen zu können? Früher zahlte man beim Kopisten 100 Ecu für fehlerhafte Exemplare. Unter Eurem Pontifikat kosten die besten Bücher kaum mehr als das Papier und das Pergament. Heute kann man einen Buchband für weniger kaufen, als früher allein der Einband kostete.”

Auch als am Ende des 15. Jahrhunderts in mehr als 100 Städten der christlichen Welt Druckerpressen in Gebrauch waren, blieb der Aufbau von Bibliotheken – die in der Hauptsache doch noch aus oft mit prächtigen Miniaturen bebilderten Handschriften bestanden – eine Liebhaberei für Fürsten und Menschen aus ihrer Umgebung. Daneben gab es Gelehrte, die aus Wissbegierigkeit bereit waren, ihr letztes Geld für Bücher auszugeben. Die meisten Menschen mussten ihre Vergnügungen aber anderswo suchen. An normalen Werktagen hatten sie dafür in der Regel wenig Zeit. Denn die Arbeit nahm sie den ganzen Tag in Anspruch, und wenn die Nacht hereinbrach, begab man sich zur Ruhe. Auf der anderen Seite gab es aber zahlreiche kirchliche Feiertage, an denen Prozessionen abgehalten wurden, die viele Zuschauer anzogen. Diese Prozessionen, bei denen zur Erbauung der Zuschauer Heiligenbilder und Reliquien mitgeführt wurden, wurden mit Musik und Darbietungen umrahmt, an denen die Bruderschaften und Zünfte der Stadt mitwirkten. Außerdem ging man – manchmal mit einem gewissen Vergnügen – zu öffentlichen Hinrichtungen und erfreute sich am beeindruckenden Einzug wichtiger Persönlichkeiten.

Auch die Wochen- und Jahrmärkte sorgten für Unterhaltung. Bei all diesen Gelegenheiten kam das ansonsten oft geschmähte „fahrende Volk” in die Stadt, um die Leute für ein paar Heller zu unterhalten. Trommler, Pfeifer und andere Musikanten machten auf dem Marktplatz und in den Schenken Musik, und die Leute tanzten dazu. Gaukler und Bärenbändiger zogen die staunende Menge mit ihren Künsten in ihren Bann, und Narren und Possenreißer schließlich brachten das Publikum zum Lachen. An Hochzeitstagen konnte es gelegentlich auch vorkommen, dass auf dem Kirchplatz ein Gerüst gebaut wurde, auf dem Passanten, aber noch öfter die Mitglieder der städtischen Dichtervereinigung mehrere Theaterstücke nacheinander aufführten. Zur Belehrung des Publikums begann man mit ein oder mehreren romantischen Dramen, die darauf abzielten, dass der Mensch vielen Versuchungen ausgesetzt sei und ihnen nur widerstehen könne, wenn er an der Tugend festhalte. Zur Freude der Schaulustigen schloss man die Vorstellung mit einem Schwank, der für gewöhnlich die Klugheit des Städters gegenüber der Einfalt des Dorfbewohners zeigen sollte. Und nicht zuletzt gab es Zusammenkünfte von allerhand Bruderschaften und Hochzeiten, bei denen, abgesehen von allen Feierlichkeiten, das Essen in der Regel den Höhepunkt bildete. Solche Hochzeiten entarteten nicht selten zu Trinkgelagen. Um dem Grenzen zu setzen, wurden Bestimmungen bezüglich der Anzahl der Gäste und der zur Unterhaltung aufgebotenen Spielleute erlassen. Weitere Vorschriften reglementierten die Schlusszeiten sowie die Essens- und Getränkemengen.

2.16

Krankheit und Gesundheit

Obwohl im 15. Jahrhundert deutlich weniger Menschen Seuchen zum Opfer fielen als im 14. Jahrhundert, war die Angst vor den verschiedenen ansteckenden Krankheiten nicht geringer geworden. Besonders dem heiligen Rochus, der zeit seines Lebens Seuchen bekämpft hatte, wurde große Verehrung zuteil. Auch andere Mittel wurden angewendet, um der Seuchengefahr zu entkommen. Wer Gelegenheit dazu hatte, zog aus einer Stadt, die von einer ansteckenden Krankheit bedroht war, weg. Aber nicht alle verfügten über Möglichkeiten wie Margaretha von Bayern, die bei ihrem Auszug aus Dijon im Jahr 1414 an die Stadtherren schrieb: „Da nun die Pest und eine tödliche Seuche in Dijon wüten und dies eine sehr ansteckende Krankheit ist … verfügen wir, dass Ihr den Einwohnern von Dijon deutlich bekannt macht, dass niemand den Plan fassen soll, nach Auxonne zu kommen, wohin wir mit unseren Kindern gezogen sind, um der Pest zu entgehen.”

Manchmal ergriffen die Stadtväter vorbeugende Maßnahmen gegen Seuchen. So wurden aus dem Orient kommende Waren und Personen in Venedig zunächst für 40 Tage auf eine abgeriegelte Insel gebracht, bevor sie in die Stadt kommen durften. Die Länge dieses Aufenthalts basierte auf den 40 Tagen bzw. Jahren, die Christus bzw. Moses in der Wüste verbracht hatten. Da Venedig durch seinen weltoffenen Hafen sehr anfällig war, ist es verständlich, dass die Venezianer 1453 die Gebeine des heiligen Rochus aus Montpellier nach Venedig überführten.

Aufgrund der auch andernorts vertretenen Auffassung, dass ansteckende Krankheiten durch unreine Luft verursacht würden, hatte man in Châlons beim Herannahen einer neuen Seuche das Halten von Schweinen verboten und Maßnahmen getroffen, um die Straßen von Mist und sonstigem Abfall zu reinigen. Wegen der hohen Kosten und wegen des Widerstands der Einwohner waren diese Maßnahmen aber nur vorübergehender Art. Trotz allerlei Vorsorgemaßnahmen kam es immer wieder zu Seuchen verschiedenster Art, vor allem nach Ereignissen, bei denen sich Menschen aus aller Herren Länder nach langen Reisen zusammengefunden hatten, so etwa bei den Konzilien von Konstanz und Basel sowie bei den Festlichkeiten zum Jubiläumsjahr in Rom (1450).

Am Ende des 15. Jahrhunderts wurde die christliche Welt von einer neuen ansteckenden Krankheit heimgesucht, die vermutlich von Entdeckungsreisenden aus der Neuen Welt eingeschleppt worden war. Die einfachen Leute nannten diese Krankheit die „französische Krankheit”. Aber die Doktoren der Medizin, die zwar viel theoretische Weisheit, aber wenig praktische Kenntnisse besaßen, nannten sie Syphilis. Die Erfahrung lehrte, dass dieser Krankheit ebenso wie den anderen Seuchen mit Kräutern nicht wirkungsvoll beizukommen war.

Bessere Ergebnisse erzielte man mit Kräutern beim Konservieren von Lebensmitteln und bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln. Noch immer waren die verschiedenen Getreidesorten sowie Bohnen und Erbsen die Hauptbestandteile der Mahlzeiten. Obst und Gemüse kamen nur bei den Wohlhabenden auf den Tisch, vor allem, wenn Gäste eingeladen waren. Daneben waren Fisch und Fleisch ein wichtiger Bestandteil der Ernährung. Fisch hatte den Vorteil, dass er nicht allzu teuer war. Abgesehen davon, dass Fische in vielen Seen, Flüssen oder eigens zu diesem Zweck angelegten Teichen gefangen werden konnten, war es auch möglich, Stockfisch und Salzhering über große Entfernungen zu transportieren. Es gab zwar kirchliche Vorschriften, die den Verzehr von Fleisch an den zahlreichen Fastentagen verboten. Für Fisch gab es derartige Verbote aber nicht. Dennoch wurde auch viel Fleisch gegessen. Infolgedessen zählte die Fleischerzunft in den meisten Städten nicht nur sehr viele, sondern auch sehr wohlhabende Mitglieder. Im Interesse der Qualität des Fleisches und der Gesundheit der Einwohner erließen die Stadtväter bisweilen entsprechende Vorschriften. So gab es in verschiedenen Städten die Bestimmung, dass Fleisch nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Tage zum Kauf angeboten werden durfte. Die meisten Menschen waren zwar schon froh, wenn sie überhaupt ausreichend zu essen hatten.

Aus der Tatsache, dass immer mehr Kochbücher in Umlauf kamen, kann man aber schließen, dass die „besseren Kreise” ein wachsendes Interesse für die Art und Weise der Nahrungsmittelzubereitung hatten. Man wollte seine Gäste nicht nur mit reichlichem Essen verwöhnen, sondern die Speisen sollten auch schmecken. Deshalb interessierte man sich dafür, was erfahrene Küchenmeister ausprobiert hatten. So kam aus Bayern das folgende Rezept: „Man nehme eine Kalbsleber, hacke sie in kleine Stücke und würze sie gut. Dann etwas Speck und Fruchtfleisch von Trauben nehmen. Haut vor sich hinlegen und gut mit Eigelb einstreichen. Dann die Leberstückchen (und die anderen Zutaten) nehmen und mit der Haut umwickeln und das Ganze gut feststecken. (Danach das Ganze) auf der einen Seite mit rotem (gefärbtem) Eigelb bestreichen und anschließend die andere Seite mit grünem Eigelb und Petersilie bestreichen, aber nicht zu salzig machen!”

2.17

Die Rolle der Frau

Über die Rolle der Frau war man sich nicht ganz einig: Mal erblickte man in jeder Frau eine Eva, eine Verführerin zum Bösen, dann wieder sah man in ihr das Ebenbild Marias, der Königin des Himmels. Nicht nur in kirchlichen Kreisen begegnete man dieser zwiespältigen Einschätzung. Auch in den Schriften, die in Adelskreisen die Runde machten, begegnete man auf der einen Seite einer übermäßigen Verehrung der Frau – der Dame –, während auf der anderen Seite eine starke Missachtung zu spüren war.

Gegen diese geringschätzige Behandlung der Frau in der Literatur zog zu Beginn des 15. Jahrhunderts zum ersten Mal eine Frau zu Felde: Christine de Pisan. Ihr Standpunkt lief darauf hinaus, dass die Frau nicht zum Vergnügen des Mannes geschaffen sei, sondern dass sie in der Gesellschaft ihre eigenen Aufgaben zu erfüllen habe, möglichst gemeinsam mit dem Mann innerhalb der Ehegemeinschaft. Wenn die Frau aber ihren Mann verliere, müsse sie selbständig ihren Weg gehen. Um dazu in der Lage zu sein, müsse die Frau entsprechend geschult sein. Christine de Pisan lieferte mit ihrem Buch Livre des trois vertus einen Beitrag dazu. In diesem Buch erläuterte sie, welche Aufgaben den Frauen aus den verschiedenen Ständen im Leben zukamen.

Im Alltagsleben war die Gattin des Edelmanns nicht die flirtende, gefällig plaudernde oder auf Falkenjagd gehende Dame aus der höfischen Literatur, sondern eine hart arbeitende Frau. In ruhigen Zeiten hatte sie das Haushaltspersonal unter sich, das unter ihrer Aufsicht für die Beköstigung und Bekleidung der zahlreichen Hausbewohner und Gäste sorgte. Das bedeutete: den Umfang der anzulegenden Vorräte berechnen, Nahrungsmittel für den Winter einkochen, brauen, schlachten und Kleidung herstellen oder kaufen. Wenn der Edelmann einen Gutsbetrieb hatte, leitete die Frau oft auch das Gut: Sie legte fest, wann gesät und geerntet werden sollte. Sie bestimmte, welchen Umfang und welche Zusammensetzung der Viehbestand haben sollte, und sie verteilte und überwachte die Arbeit des Personals. Außerdem war der Edelmann in diesen stürmischen Zeiten oft lange von zu Hause weg (Krieg, Gefangenschaft). Die Frau musste dann ganz alleine die Ländereien verwalten. Unter Umständen konnte die Situation besonders schwierig sein, z. B. wenn Lösegeld für den Ehegatten aufgebracht werden musste oder die Ländereien und Gehöfte vor Kriegseinwirkungen geschützt werden mussten. In all diesen Situationen trat die adlige Frau selbständig auf. Manchmal wurde sie dann überdies von „Aasgeiern” bedrängt, die es auf die Besitztümer abgesehen hatten.

In den Städten waren die Frauen zum größten Teil in den Arbeitsprozess einbezogen. Das galt sowohl für die Verheirateten als auch für Alleinstehende. Viele fanden Arbeit im Bereich der Nahrungsmittelzubereitung und im Textilgewerbe. Daneben bestand eine große Nachfrage nach Haushaltspersonal. Bei der Textilverarbeitung gab es einige Tätigkeiten, die man vorzugsweise Frauen überließ. Nicht umsonst wurde im Niederländischen das Wort spinster (Spinnerin) auch als Bezeichnung für eine unverheiratete Frau verwendet. In Handwerksmeisterfamilien kam es vielfach vor, dass die Ehefrau und die unverheirateten Töchter im Betrieb tätig waren. Wenn der Meister starb, führte manchmal die Witwe den Betrieb selbständig weiter und wurde dann als vollwertiges Mitglied der Zunft behandelt. Auch konnte es vorkommen, dass verheiratete oder alleinstehende Frauen ein Gewerbe ausübten – z. B. einen Laden betrieben. In diesem Fall wurde nicht nur die unverheiratete Frau als geschäftsfähig betrachtet, sondern bisweilen sogar die verheiratete Frau, obwohl diese im Normalfall nicht selbständig Rechtsgeschäfte vornehmen konnte, sondern bei der Wahrung ihrer Rechte von ihrem Mann abhängig war. Nicht gegen die selbständige Tätigkeit von Frauen, sondern gegen das Arbeiten von Frauen in Lohndienst wurden manchmal Barrieren aufgebaut. Es hieß, bestimmte Arbeiten seien zu schwer für Frauen. Aber der wahre Grund für die benachteiligenden Maßnahmen war der, dass Frauen für weniger Lohn arbeiteten und dadurch auf dem Arbeitsmarkt eine Konkurrenz für die Männer darstellten.

2.18

Ehe und Liebe

Auch im 15. Jahrhundert sah man in der Familie ein wesentliches Element der Gesellschaft. Daher widmete man den Besitzungen, dem Betrieb und vor allem auch der Zusammensetzung der Familie besondere Aufmerksamkeit. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Eheschließung nicht in erster Linie eine Angelegenheit war, die die beiden Brautleute betraf, sondern eine Angelegenheit, die für beide Familien von großer Tragweite war.

Im Normalfall verließ die Tochter ihre Familie, um sich der Familie ihres Ehegatten anzuschließen und den Fortbestand dieser Familie zu ermöglichen. Dabei nahm sie unter Umständen einen Teil des Besitzes ihrer eigenen Familie mit (die Mitgift – für die sie dann auf ihren Erbteil verzichtete). Die Fruchtbarkeit der Braut war von großer Bedeutung, vor allem bei den weniger Wohlhabenden, bei denen Kinder zukünftige Arbeitskräfte bedeuteten. Der Eintritt der Braut in die Familie des Bräutigams war oft ganz wörtlich zu verstehen: Die Frischvermählten zogen ins Elternhaus des Bräutigams ein und arbeiteten dort in der Familie mit. Wenn die Braut die Alleinerbin ihrer Eltern war, zog das junge Paar zu den Eltern der Braut. Denn der Bräutigam würde ja später ohnehin die Güter verwalten oder den Betrieb führen. Es ist nicht verwunderlich, dass sich die Familien, meist in Person der Familienoberhäupter, nach einem Lebenspartner für ihre Kinder umsahen. Je höher man auf der gesellschaftlichen Stufenleiter stand, desto früher schloss man Eheverträge für die zukünftigen Eheleute ab. Dabei wurde u. a. die Höhe der Mitgift und der Summe, die die Frau beim Tod des Ehemanns erhalten soll, festgelegt. Zum Zeitpunkt der Eheschließung war die Braut meistens noch minderjährig. Mädchen heirateten mit 14 oder 15 Jahren. Die jungen Männer waren oft volljährig. Rechtlich gesehen kam die Braut also von der Vormundschaft des Vaters unter die Vormundschaft des Ehemanns. Solange der Ehegatte lebte, war die Ehefrau nicht geschäftsfähig, sondern stand unter der Obhut ihres Mannes. Wenn Sie des Ehebruchs beschuldigt wurde, ihr Ehegatte diese Beschuldigung aber zurückwies, konnte sie nicht vor Gericht gestellt werden.

Die Tatsache, dass in vielen Fällen die Ehe von den Eltern arrangiert wurde, bedeutete nicht unbedingt, dass die zukünftigen Eheleute keine Liebesgefühle füreinander empfanden. Christine de Pisan, die im jugendlichen Alter von ihrem Vater verheiratet wurde und schon bald Witwe wurde, drückte vielfach ihr Bedauern über ihr zu früh geendetes Eheglück aus. Dem standen zahlreiche Beispiele von Menschen gegenüber, die ihr Glück außerhalb der Ehe suchten. Wenn es sich dabei um Männer handelte, zeigte sich die Gesellschaft trotz der Verurteilung durch die Kirche tolerant. Uneheliche Kinder waren zwar in rechtlicher Hinsicht nicht mit ehelichen gleichgestellt, aber im gesellschaftlichen Leben wurden sie, zumindest beim Adel, voll akzeptiert. Mätressen – man denke nur an Agnes Sorel, die als Mätresse Karls VII. von Frankreich großen Einfluss auf diesen ausübte – wurden öffentlich als solche bezeichnet und hatten manchmal eine mehr oder weniger offizielle Position. Ehebruch der Frau dagegen wurde in der Praxis kaum geduldet und bildete einen Rechtsgrund für die Aufhebung der Ehe.

Wenn die Ehe in erster Linie eine materielle Angelegenheit zwischen den betroffenen Familien war – Moralisten klagten in diesem Zusammenhang über den verderblichen Einfluss der Habsucht –, hatten die jungen Leute selbst praktisch kein Mitspracherecht bei der Wahl ihres zukünftigen Ehepartners. Im Allgemeinen war das Mitspracherecht umso größer, je weniger wohlhabend man war. Außerdem wurden vielfach heimlich Ehen geschlossen: Junge Verliebte gaben sich ohne Mitwissen ihrer Eltern an einem geheim gehaltenen Ort in Gegenwart eines Priesters das Jawort. Aufgrund dessen erklärte sie der Priester für Mann und Frau. Trotzdem liefen sie Gefahr, dass ihre Ehe im Nachhinein als Konkubinat, also als „wilde Ehe”, betrachtet wurde. Auch bei offiziellen Eheschließungen legte die Kirche mehr Wert auf die Zustimmung der Braut und des Bräutigams zur Ehe als auf den Ehevertrag. Wenn die Brautleute am Hochzeitstag mit Familie und Freunden in die Kirche kamen, fragte der Priester sie am Kircheneingang, ob sie der Ehe zustimmten. Nachdem sie ihr Eheversprechen abgegeben hatten, sprach der Priester die Worte: „Dann verbinde ich euch beide”, und gab ihnen seinen Segen. Danach betrat der Brautzug die Kirche, und alle wohnten der Hochzeitsmesse bei.

Anschließend begann das große Fest. In manchen Gegenden begaben sich die Jungvermählten am Abend zu Bett, und der Priester weihte das Ehebett. Die Gäste aber feierten weiter. Sowohl die Kirche als auch die betroffenen Familien sahen in der Ehe vor allem ein Mittel, den Fortbestand der Menschheit zu sichern. Aber in was für eine Welt trat die neue Generation ein? In eine Welt, die, wie viele meinten, vom Bösen überkommen, ihrem Untergang entgegenging? Oder in eine Welt, von der man, um es in den Worten des italienischen Schriftstellers Matteo Palmieri auszudrücken, sagen konnte: „Nun kann in der Tat jede bewusst lebende Seele Gott danken, dass es ihr vergönnt ist, in dieser neuen Zeit geboren zu werden, die so hoffnungsvoll und voller Versprechungen ist …”?

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