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Windows Live® Suchergebnisse WarenzeichenEnzyklopädieartikel
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Warenzeichen, jedes Zeichen, ob es sich um ein Wort, eine Zahl, ein Bild oder ein Design handelt, das von einem Hersteller oder Händler verwendet wird, um seine eigenen Waren zu kennzeichnen und sie von den Waren anderer Gewerbetreibender zu unterscheiden. Warenzeichen werden vielfach auch als Marken (Handelsmarken) bezeichnet. Der Schutz des Warenzeichens wird durch Eintragung in die so genannte Zeichenrolle erlangt. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab Anmeldung und kann gegen entsprechende Gebühr beliebig oft verlängert werden. Der Schutz besteht darin, dass nur der Inhaber das Warenzeichen für Waren der angemeldeten Art verwenden darf. Bei rechtswidriger Verwendung des Warenzeichens durch andere besteht ein Anspruch auf Schadensersatz und grundsätzlich auch auf die Vernichtung der fremden Produkte. Produktpiraterie ist als solche in der Bundesrepublik strafbar. Ein Warenzeichen dient als Hinweis auf die Herkunft eines Produkts und auch auf den für seine Qualität Verantwortlichen. Wenn die Kunden das Produkt mögen, erleichtert ihnen das Warenzeichen ihre zukünftige Wahl; wenn sie das Produkt nicht mögen, können sie in Zukunft Waren mit diesem Zeichen vermeiden. Die Bezeichnung eines Produkttyps (z. B. Limonade, Mocca) oder beschreibende Angaben (z. B. Deutsche Illustrierte) können nicht als Warenzeichen verwendet werden, da jeder Hersteller diese Bezeichnungen frei verwenden kann. So ist z. B. Sony ein weltbekanntes Warenzeichen für Fernsehgeräte, Radios und Hi-Fi-Geräte, aber niemand kann die Rechte an den Wörtern Fernsehgerät oder Radio besitzen. In einigen Fällen wurden jedoch Produktnamen, die von Herstellern als Warenzeichen für neue Produkte gedacht waren, von den Verbrauchern als Name für die ganze Produktsorte angenommen. Beispiele sind Aspirin, Tesa, Tempo und Cellophan.
Zu jeder Zeit haben Hersteller ihren Produkten ihre Namen gegeben. Manche Hersteller erfanden Symbole oder Bilder, um ihre Produkte zu kennzeichnen und von anderen Waren abzuheben. So unterschiedliche Gegenstände wie mittelalterliche Schwerter und antike chinesische Keramik wurden mit bestimmten Zeichen versehen, damit mögliche Käufer ihre Herkunft und ihre Qualität feststellen konnten. Vor dem 20. Jahrhundert wurden meist Symbole oder Bilder als Warenzeichen verwendet, da die meisten Leute nicht lesen konnten. Als im 19. Jahrhundert der Handel zunahm, wurde das Warenzeichen als gesetzliches Eigentum anerkannt; Gesetze verhinderten, dass andere Händler ähnliche Zeichen verwendeten, die den Kunden über die Herkunft eines Produkts täuschen könnten. 1883 gründete eine Gruppe von Ländern im Pariser Abkommen eine internationale, vertraglich geregelte Bündnis-Organisation, deren Mitglieder sich verpflichteten, die Rechte an Warenzeichen ausländischer Hersteller anzuerkennen. Das Pariser Abkommen ist bereits mehrere Male überarbeitet worden; die meisten Länder der Erde sind heute Mitglied. Das Warenzeichen ist nur zusammen mit dem Gewerbebetrieb oder einem Teil desselben übertragbar (z. B. bei Verpachtung des Betriebs) oder vererblich, die Vergabe einer gegenüber jedermann wirksamen Lizenz ist – anders als in den USA – nicht möglich.
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