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Kinderarbeit, die Beschäftigung von Kindern in Landwirtschaft, Handwerk, Bergwerken, Industrie und Privathaushalten. Der Begriff beschreibt einerseits die Arbeit schulpflichtiger Minderjähriger, andererseits die meist illegale Beschäftigung von Kindern, die ihrer regulären Ausbildung im Weg steht oder ihre Gesundheit schädigt. Nach einer Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) waren 2004 weltweit rund 218 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren von Kinderarbeit betroffen, die meisten unter ausbeuterischen Bedingungen. Etwa 70 Prozent der arbeitenden Kinder sind in Landwirtschaft und Fischerei beschäftigt.
In Deutschland verbietet das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) von 1976 die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren. Ausnahmen kann die Aufsichtsbehörde unter Auflagen zulassen. So dürfen Kinder zwischen drei und sechs Jahren bei Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Film, Rundfunk und Ähnlichem in der Zeit von 8 bis 17 Uhr für höchstens zwei Stunden pro Tag beschäftigt werden; für über Sechsjährige sind drei Stunden zwischen 8 und 22 Uhr, bei Theateraufführungen vier Stunden zwischen 10 und 23 Uhr möglich. Über 13-Jährige dürfen an Werktagen unter Aufsicht bis zu drei Stunden in der Landwirtschaft und ohne Aufsicht bei leichteren Tätigkeiten, z. B. dem Austragen von Zeitungen, bis zu zwei Stunden arbeiten, nicht jedoch zwischen 18 und 8 Uhr und während des Schulunterrichts. In der Schweiz ist das Verbot der Kinderarbeit im Artikel 30 des Arbeitsgesetzes, in Österreich im Gesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen von 1948 geregelt. Die Sozialcharta des Europarates von 1961 verbietet die Arbeit von Kindern unter 15 Jahren, ebenso eine EG-Richtlinie von 1994. Die 1919 im Zuge der Versailler Friedenskonferenz (siehe Versailler Vertrag) gegründete IAO, heute eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, machte die Bekämpfung der Kinderarbeit zu einem ihrer vordringlichsten Ziele. Dazu wurden verschiedene internationale Konventionen verabschiedet, zuletzt 1999 zum Verbot der schlimmsten Auswüchse von Kinderarbeit. Die IAO will das Mindestalter für jede Art von Kinderarbeit auf generell 16 Jahre festlegen; für einige Bereiche soll ein noch höheres Mindestalter gelten. Die IAO kann die Einhaltung dieser Abkommen jedoch nicht erzwingen und ist auf die freiwillige Beachtung durch die Unterzeichnerstaaten angewiesen.
Zu allen Zeiten und in allen Kulturen arbeiteten Kinder gemeinsam mit ihren Eltern. Bereits im europäischen Mittelalter war es üblich, Kinder zu Frondiensten heranzuziehen, sobald sie im arbeitsfähigen Alter waren. Mit der Einführung des Fabriksystems wurden Kinder gezwungen, getrennt von ihren Eltern zu arbeiten.
Im England der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beschäftigten die Besitzer von Baumwollspinnereien Waisenkinder und Kinder armer Eltern, die sie aus dem ganzen Land in ihre Manufakturen brachten. In solchen Manufakturen, aber auch im Verlagssystem und in Fabriken wurden Kinder nicht nur wegen der geringen Löhne, sondern häufig auch aufgrund ihrer Fingerfertigkeit bevorzugt beschäftigt. Die Unternehmer bezahlten lediglich den Lebensunterhalt der Kinder und eigneten sich dafür deren Arbeitskraft an. In einigen Fällen mussten Fünf- und Sechsjährige zwischen 13 und 16 Stunden täglich arbeiten. Sozialreformer versuchten seit Beginn des 19. Jahrhunderts, gesetzliche Bestimmungen zum Abbau der schlimmsten Auswüchse der sich auch auf andere Gesellschaftsschichten ausweitenden Kinderarbeit durchzusetzen, zunächst jedoch erfolglos. Zwar gab es schon Gesetze zur Begrenzung der Arbeitszeit und zur Regelung des Mindestalters für eine Beschäftigung, deren Einhaltung konnte aber nicht durchgesetzt werden. Häufig wurden Kinder bei gefährlichen Arbeiten, z. B. im Bergbau, eingesetzt. Sie lernten weder lesen noch schreiben, viele litten unter schweren Krankheiten oder zogen sich bleibende Gesundheitsschäden zu. Die ab 1833 erlassenen Fabrikgesetze (Factory Acts) begrenzten die Arbeitszeit für Kinder und Jugendliche. Ab 1842 durften Kinder und Frauen nicht mehr unter Tage arbeiten. 1878 wurde das Mindestalter für Beschäftigte auf zehn Jahre angehoben, und Arbeitgeber durften Kinder zwischen 10 und 14 Jahren nur noch jeden zweiten Tag oder halbtags beschäftigen.
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