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Revision

Enzyklopädieartikel

Revision, in der Rechtsprechung ein Mittel zur Anfechtung eines nicht rechtskräftigen Urteils. Die erneute Prüfung und Entscheidung obliegt dabei den fünf Bundesgerichten: dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und dem Bundesfinanzhof. Bei Strafsachen fungieren die Oberlandesgerichte als Revisionsinstanz gegenüber den Amtsgerichten. Im Unterschied zur Berufung werden bei Revisionen nur Rechtsverletzungen wie Verfahrensfehler geltend gemacht, die Grundlagen der Entscheidung also nicht mehr neu verhandelt. Nur ein Bruchteil aller Verfahren gelangen in Revisionsverfahren an die die höchsten Gerichten.

Zur Bedeutung des Begriffs Revision in betriebswirtschaftlicher Hinsicht siehe den Artikel Rechnungswesen.

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