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Windows Live® Suchergebnisse BigamieEnzyklopädieartikel
Bigamie, Doppelehe, das Eingehen einer Ehe, obwohl einer der Partner bereits rechtsgültig verheiratet ist. Bigamie ist in den meisten westlichen Ländern strafbar, und zwar nicht nur für den verheirateten, sondern auch den unverheirateten Ehepartner, sofern dieser wissentlich die neue Ehe eingeht. In der Bundesrepublik Deutschland ist Bigamie laut § 172 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bigamie liegt nicht vor, wenn die frühere Ehe eines der Partner für nichtig erklärt oder durch Tod des Ehepartners oder Scheidung aufgelöst wurde. Auch wenn ein für tot erklärter früherer Ehegatte wieder auftaucht, bleibt die neu geschlossene Ehe rechtmäßig. In manchen Kulturen ist es legal, mit mehr als einem Partner verheiratet zu sein, beispielsweise in einigen afrikanischen Ländern oder islamischen Gesellschaften, in denen es Männern erlaubt ist, mehrere Ehefrauen zu haben (Polygynie), bzw. bei manchen Ethnien wie den Eskimo, bei denen eine Frau mit mehreren Männern verheiratet sein kann (Polyandrie).
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