Suche in Encarta
In Encarta suchen nach Aussperrung

Windows Live® Suchergebnisse

  • Aussperrung – Wikipedia

    Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitskampfes ohne Fortzahlung des ...

  • Aussperrung .:. Lexikon von Juraforum.de

    Aussperrung - Rechtsbegriffe leicht erklaert ... Aussperrung. Gesetzlich nicht geregelt. Mögliche Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf.

  • Streik und Aussperrung

    jura-lotse.de - Suchdienst für Recht: Skripte zum Jura-Studium ... Arbeitskampfmaßnahmen: Streik und Aussperrung: Stand 1998/1999, keine Aktualisierung, keine Gewähr für ...

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse

Aussperrung

Enzyklopädieartikel

Aussperrung, ein Kampfmittel des Arbeitgebers gegen Gewerkschaften und die Arbeitnehmer im Arbeitskampf. Diese werden aus dem Betrieb ausgesperrt, das bedeutet, Arbeitnehmer werden von einem oder mehreren Arbeitgebern planmäßig daran gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen, und die Lohnzahlungen werden ihnen verweigert. Die Aussperrung unterscheidet sich vom Streik dadurch, dass hier der Arbeitgeber die Betriebsunterbrechung direkt hervorruft, während beim Streik die Initiative von den Arbeitnehmern ausgeht. Alle Aussperrungen im Deutschland der Nachkriegszeit sind als Reaktionen auf zuvor begonnene Streiks erfolgt. Sie werden als Abwehraussperrungen bezeichnet. Eine so genannte Angriffsaussperrung, eine Aussperrung ohne vorhergehenden Streik, ist rechtlich zwar möglich, wurde aber in der Praxis seit 1945 noch nicht als Kampfmittel eingesetzt.

Nach gültiger bundesdeutscher Rechtsprechung hat die Aussperrung gegenüber dem Streik nur eine begrenzte Legitimation und Funktion. Sie hat sich auf umkämpfte Tarifgebiete zu beschränken und darf sich nicht gezielt gegen streikende Gewerkschaftsmitglieder richten, darf also nicht organisierte Arbeitnehmer nicht verschonen. Die Aussperrung darf des Weiteren nicht vom Arbeitgeber dazu verwendet werden, die Rechte der Angestellten und Arbeiter, einer Gewerkschaft beizutreten, zu Fall zu bringen oder die Pflicht des Arbeitgebers außer Kraft zu setzen, in gutem Glauben Tarifverhandlungen zu führen. Ist eine Aussperrung rechtswidrig durchgeführt worden, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung für die durch Aussperrung erlittenen Lohnverluste.

In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft