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Internationale AbrüstungEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Von der Antike bis zur industriellen Revolution; Die beiden Weltkriege; Wettrüsten und Rüstungskontrolle; Die Zeit nach dem Kalten Krieg; Probleme und Zukunftsaufgaben
Mit dem weltweiten Protest der Friedensbewegungen, dem Wechsel zur Reformpolitik Michail Gorbatschows und dem darauf folgenden Zerfall der Sowjetunion verlor eine weitere Aufrüstung an politischer Legitimierbarkeit. Hatten die Gipfelgespräche in Reykjavik Ende 1986 schon den Durchbruch angekündigt, wurde mit dem INF-(Intermediate-range Nuclear Forces-)Vertrag von 1987 der Grundstein für die Abschaffung aller landgestützten Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometer gelegt. 1992 wurde mit dem Abzug der Raketen kurzer Reichweite begonnen. 1994 trat der START-I-Vertrag (Strategic Arms Reduction Treaty) in Kraft, der die strategischen Sprengköpfe in Händen der US-amerikanischen und der russischen Armee auf je 6 000 begrenzte. Eine weitere Reduzierung auf je 3 500 wurde mit START II (1993 unterzeichnet) vereinbart. Das russische Parlament verweigerte lange Zeit die endgültige Zustimmung zu START II, um so ein politisches Druckmittel gegen die geplante NATO-Osterweiterung in der Hand zu behalten. Um den Prozess erneut in Gang zu bringen, wurde von beiden Seiten geprüft, ob es möglich sei, bereits über einen weiteren Abrüstungsschritt, über START III, zu verhandeln, noch ehe Russland seine Verpflichtungen aus START II erfüllt hat. Im August 1999 fand die erste START III-Runde statt, und im April 2000 ratifizierte das russische Parlament schließlich auch START II. Zur Vertragsüberprüfung (Verifikation) werden nicht mehr nur nationale technische Mittel (etwa Satelliten, Flugzeuge und Spione) eingesetzt, sondern zunehmend auch kooperative Mittel, darunter vereinbarte Überflüge (Open Skies) und die lange Zeit umstrittenen Vor-Ort-Inspektionen. Diese spielten auch die entscheidende Rolle beim bislang umfassendsten Abrüstungsabkommen, der Konvention zum Verbot und zur Zerstörung chemischer Waffen, die in der Genfer Abrüstungskonferenz ausgehandelt und 1993 zur Unterzeichnung freigegeben wurde. Auch im Bereich konventioneller Waffen wurden wichtige Fortschritte erzielt. 1990 schlossen die NATO- und die Warschauer-Pakt-Staaten den der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE; Treaty on Conventional Armed Forces in Europe, CFE), der für das Gebiet zwischen Atlantischem Ozean und Uralgebirge Obergrenzen für Kampfpanzer, gepanzerte Fahrzeuge, Artillerie, Kampfflugzeuge und Angriffshelikopter festlegt. Die bei der Überprüfungskonferenz zur UN-Waffenkonvention im Mai 1996 beschlossene Einigung, den Einsatz von Antipersonenminen lediglich einzuschränken, aber nicht vollständig zu verbieten, wird jedoch allgemein als unbefriedigend angesehen.
Trotz beachtlicher Erfolge ist die Abrüstungspolitik in einer kritischen Phase. Mit dem Zerfall der Sowjetunion ist auch die Kontrolle über den russischen Atomkomplex verloren gegangen. Das Ende des Kalten Krieges hat nicht zu einer Beendigung aller Rüstungsprogramme und einer durchgreifenden Rüstungskonversion geführt. Vielfach werden, teilweise als Ergebnis des Golfkrieges von 1991, militärische Potentiale auf neue Konfliktfelder ausgerichtet, die im ehemaligen Jugoslawien, in Nahost, Somalia oder Ruanda offenbar geworden sind. Zudem ist die rüstungstechnische Entwicklung, die die Ergebnisse ambivalenter ziviler Forschung in ihre Planung einbezieht (Dual-Use), auch weiterhin ein Motor der Aufrüstung. Beispiele sind Computer- und Kommunikationstechnologien, Sensoren und Laser, Satelliten und Abwehrflugkörper, Bio- und Gentechnik. Damit geraten bestehende Verträge wie der ABM-Vertrag oder die Biowaffen-Konvention unter Druck, und Exportkontrollen sind weniger geeignet, den militärisch relevanten Technologiefluss in Krisenregionen zu unterbinden. Umfassende Abrüstung und vorbeugende (präventive) Rüstungskontrolle miteinander zu verbinden, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für die Friedens- und Konfliktforschung, die in der Bundesrepublik Deutschland Ende der sechziger Jahre eingerichtet und in den achtziger Jahren um naturwissenschaftliche Beiträge ergänzt wurde. In der politischen Diskussion stehen u. a., der frühzeitige Eingriff in die waffentechnische Entwicklung, die klare Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung und Technik sowie die Integration der Abrüstung in kooperative Sicherheitsstrukturen. Vordringlich bleibt das Verbot und die Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen. In Ergänzung zur Bio- und Chemiewaffen-Konvention wird die Abschaffung aller Atomwaffen durch eine Nuklearwaffenkonvention vorgeschlagen. Schritte zu diesem Ziel sind die Schaffung atomwaffenfreier Zonen im Südpazifik (1985) und in Afrika (1996) sowie das 1996 ausgehandelte umfassende Atomteststoppabkommen (Comprehensive Test Ban Treaty, CTBT). Allerdings war das Abkommen auch mehr als zehn Jahre nach seiner Verabschiedung noch immer nicht in Kraft getreten. Zwar hatten es unterdessen (2007) 177 Staaten unterzeichnet und 140 ratifiziert, jedoch ist die Voraussetzung für sein In-Kraft-Treten die Ratifikation durch 44 in dem Vertrag benannte Staaten, die über „nukleare Kapazitäten” verfügen. Und zehn dieser Staaten, darunter China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan und die USA, haben den Vertrag noch nicht ratifiziert, teilweise noch nicht einmal unterzeichnet. Weitere Schritte in Richtung auf eine nukleare Abrüstung wären das internationale Verbot und die Beseitigung kernwaffenfähiger Materialien oder die Einschränkung von Trägersystemen für Kernwaffen. Im Rahmen der 6. Überprüfungskonferenz über die Umsetzung des 1970 geschlossenen Atomwaffensperrvertrags, die im Mai 2000 in New York stattfand, erklärten sich die fünf offiziellen Atommächte zu einer völligen nuklearen Abrüstung bereit und sagten zu, bis 2005 konkrete Maßnahmen zur Abrüstung zu ergreifen. Bis zur 7. Überprüfungskonferenz im Mai 2005 hatten die Atommächte in dieser Hinsicht jedoch noch nichts unternommen; auf dieser 7. Konferenz kam nicht einmal ein Konsens in Fragen der Abrüstung zustande, lediglich auf eine Bekräftigung der Prinzipien des Atomwaffensperrvertrags konnte man sich einigen. Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist eine wichtige Voraussetzung, um die heimliche Durchführung verbotener Waffenprogramme zu erschweren. Ein Schritt in diese Richtung ist die internationale Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen, die zur Herausbildung einer Weltgesellschaft zwischen den Staaten beitragen. Ein Beispiel ist das 1995 gegründete internationale Netzwerk „Abolition 2000”, in dem mehr als 200 Organisationen aus verschiedenen Ländern einen Durchbruch zur Abschaffung der Atomwaffen erreichen wollen. Die Anerkennung solcher Aktivitäten schlägt sich auch in der Verleihung von Friedensnobelpreisen nieder, zuletzt im Jahr 1995 an die internationale Pugwash-Bewegung und ihren Präsidenten, den Physiker Joseph Rotblat.
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