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Artikelgliederung
Universität (von lateinisch universitas magistrorum et scholarium: Gesamtheit der Lehrenden und Lernenden), wissenschaftliche Hochschule, an der akademische Abschlüsse erworben werden können. Seit dem Mittelalter bezeichnet der Begriff Universität eine Einrichtung, die der Forschung und Lehre, also der Gewinnung von Erkenntnissen, der Pflege und Vermittlung von Wissen sowie damit zusammenhängender Fertigkeiten dient.
Universitäten sind Institutionen des Bildungswesens, in denen fachspezifische und berufsqualifizierende Inhalte weitergegeben werden sowie wissenschaftliche Forschung betrieben wird. Sie haben das Privileg, öffentlich anerkannte akademische Grade zu verleihen (z. B. Diplom, Magister, Doktortitel), und besitzen akademische Freiheit, also das Recht zur Selbstverwaltung, zur eigenständigen Erstellung von Studienplänen und zur autonomen Auswahl von Forschungsinhalten. Kennzeichnend ist seit Gründung der Berliner Universität 1810 durch Wilhelm von Humboldt die Einheit von Forschung und Lehre, d. h., die Lehrkräfte sollen neben ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben, um Lehre auf dem hohen Niveau des aktuellen Forschungs- und Wissensstand zu gewährleisten. Während sich andere Hochschulen, die nicht die Bezeichnung „Universität” führen, auf eine beschränkte Auswahl an Fächern oder auch nur ein Fach spezialisieren (z. B. Technische Hochschule, Sport-, Kunst-, Film-, Musikhochschule), zeichnet sich die Universität durch einen breiten Fächerkanon aus. Dieser umfasst in der Regel geisteswissenschaftliche, naturwissenschaftliche sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Disziplinen. In Deutschland sind die meisten Universitäten rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Die allgemeinen Regelungen für den Universitätsbetrieb sind im Hochschulrahmengesetz festgelegt, die Umsetzung dieser Regelungen in den Bundesländern übernehmen die Landeshochschulgesetze. Neben die öffentlich rechtlichen Universitäten treten zunehmend Privatuniversitäten, die nach angloamerikanischem Vorbild von Sponsoren oder durch Stiftungen finanziert werden. Ein freiwilliger Zusammenschluss fast aller deutschen Universitäten und anderen Hochschulen besteht in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die ihre Mitglieder gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertritt. Der Leiter einer Universität heißt üblicherweise Rektor (gelegentlich auch Präsident), ihm zur Seite steht als Leiter der Verwaltung der Kanzler. Universitäten gliedern sich in Fakultäten oder Fachbereiche, die jeweils von einem Dekan geleitet werden. Der Dekan wird in turnusmäßigem Wechsel von den Professoren des Fachbereichs aus den eigenen Reihen bestimmt; er vertritt die Fakultät im Senat, der neben dem Rektor das oberste Entscheidungsorgan der Universität darstellt. Neben die sich in weiten Bereichen selbst verwaltenden Fakultäten und Fachbereiche treten einige universitätsübergreifende Einrichtungen, etwa die Universitätsbibliothek, das Studentensekretariat oder das Studentenwerk (das für die sozialen Belange der Studierenden zuständig ist und in der Regel u. a. die Mensa sowie Studentenwohnheime betreibt). Universitäten mit medizinischer Fakultät besitzen zudem ein Universitätsklinikum.
Voraussetzung zur Zulassung zum Universitätsstudium ist die Hochschulreife, die im Allgemeinen durch das Bestehen des Abiturs erworben wird. Bei einigen Fächern (z. B. Medizin, Pharmazie, Tiermedizin) bestehen zusätzlich bundesweite Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Zur finanziellen Entlastung des Trägers der Universität werden in Deutschland wie in vielen anderen Ländern von den Studierenden Studiengebühren erhoben, die insbesondere bei Privatuniversitäten erheblich sein können. Am Beginn des Universitätsstudiums steht für jeden Studenten die Immatrikulation, an seinem Ende die Exmatrikulation. Das Studienjahr ist in der Regel in zwei Semester (Studienhalbjahre) unterteilt, die – entgegen der landläufigen Verwendung des Begriffs Semester – auch die vorlesungsfreie Zeit, die so genannten Semesterferien, mit beinhalten. Die zentrale und historisch ursprüngliche Lehrveranstaltung der Universität ist die Vorlesung, in der ein Professor oder Privatdozent, also eine Person mit akademischer Lehrbefugnis (Venia legendi), Lehrstoff aus seinem Fach- bzw. Forschungsgebiet vorträgt. Die Lehrinhalte werden in Seminaren und Übungen vertieft, die von Professoren, deren Assistenten oder anderen Lehrbeauftragten abgehalten werden können und die Mitarbeit der Studenten erfordern (in naturwissenschaftlichen Studiengängen etwa in Form von Laborarbeiten, in geisteswissenschaftlichen Fächern durch Referate oder Hausarbeiten). Durch diese Arbeiten erwerben die Studenten Leistungsnachweise, so genannte Scheine, die zur Zulassung zum Examen erforderlich sind. Die meisten Studiengänge sind in ein Grund- und ein Hauptstudium unterteilt, dazwischen muss in der Regel eine (mündliche und/oder schriftliche) Zwischenprüfung absolviert werden. Nach dem Erwerb aller erforderlichen Scheine legt der Studierende am Ende des Hauptstudiums sein Examen ab, zumeist eine Diplomprüfung, eine Magisterprüfung oder – bei Prüfungen, die auf den Staatsdienst vorbereiten (z. B. Rechtswissenschaft, Lehramt) oder besonderer staatlicher Aufsicht unterliegen (z. B. Medizin, Pharmazie) – das Staatsexamen. Zum Examen gehören in aller Regel mündliche und/oder schriftliche Prüfungen sowie die Einreichung einer umfangreicheren schriftlichen Arbeit; nach erfolgreich absolviertem Examen bekommt der Studierende den entsprechenden fakultätsspezifischen akademischen Titel verliehen. An angloamerikanischen Hochschulen erreichen Studierende die akademischen Grade Bachelor und Master, die im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung universitärer Strukturen zunehmend auch in deutschen Studiengängen erworben werden können. Sofern das Examen gut oder sehr gut absolviert wurde, kann ein Promotionsstudium zum Erwerb des Doktorgrades angeschlossen werden. Ein Promotionsverfahren besteht im Regelfall aus der Anfertigung einer eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit, der Dissertation, und einer oder mehreren mündlichen Prüfungen (Disputation bzw. Rigorosum). Durch die Anfertigung einer weiteren, umfassenden wissenschaftlichen Arbeit, der Habilitationsschrift, sowie durch eigenständige Forschung und Lehre in einer wissenschaftlichen Disziplin kann die Venia legendi erlangt werden, die Voraussetzung für die Berufung auf eine Professorenstelle ist.
Universitäten im modernen Sinn entwickelten sich im Europa des Mittelalters. Jedoch gab es schon in früheren Hochkulturen bedeutende Bildungsstätten, in denen das Wissen der jeweiligen Gesellschaft versammelt und weitergegeben wurde. Im antiken Athen waren die Akademie des Platon und das Lykeion (Lyzeum) des Aristoteles, die dem Studium der Philosophie dienten, von überregionaler Bedeutung; ab dem 4. Jahrhundert v. Chr. gingen viele römische Staatsmänner und Philosophen zu Bildungszwecken nach Athen, z. B. Julius Caesar, Cicero, Augustus und Horaz. Auch die ägyptische Stadt Alexandria mit ihrer großen Bibliothek (siehe Alexandrinische Bibliothek) war in der Antike Treffpunkt zahlreicher Gelehrter. Im nordindischen Nalanda studierten einheimische und fremde Studenten bis ins 12. Jahrhundert den Buddhismus. In China gab es entsprechende Einrichtungen seit dem 7. Jahrhundert, in Korea seit dem 14. Jahrhundert. Die um 970 gegründete Al-Azhar-Universität in Kairo stellte die oberste geistige Autorität des Islam dar; älter noch ist die islamische Al-Qarawiyin-Universität in Fès (Marokko), die bereits um 859 entstand. Als direkte Vorläufer der mittelalterlichen Universitäten können die christlichen Kloster- und Domschulen gelten, von denen schon im 8. und 9. Jahrhundert einige als scholae publicae auswärtige Schüler aufnahmen, etwa diejenigen in Sankt Gallen, Fulda, Paris, Tours und Lüttich. Die Lehrtätigkeit fand dort zunächst ausschließlich im Sinne und im Auftrag von Kirche und Orden statt. Im 12. Jahrhundert begaben sich jedoch immer mehr Magister und Scholaren auf Wanderschaft und begannen sich so aus der Abhängigkeit von kirchlichen Institutionen zu lösen. Ihre Selbständigkeit manifestiert sich im von Kaiser Friedrich I. im Jahr 1155 erlassenen so genannten Scholarenprivileg, das den wandernden Korporationen aus Lehrern und Schülern eine gewisse Rechtssicherheit verschaffte.
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