Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse TestamentEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Wirksamkeitsvoraussetzungen; Widerruf und Anfechtung; Inhalt eines Testaments; Das gemeinschaftliche Testament; Auslegung des Testaments; Gerichtliche Testamentseröffnung
Testament, die Verfügung einer Privatperson über ihr Vermögen, die nach ihrem Tod rechtskräftig werden soll. Derjenige, der ein Testament macht, wird juristisch als Erblasser bezeichnet. Siehe auch Erbrecht
Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn der Erblasser testierfähig war und die Anordnungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise formgerecht und höchstpersönlich getroffen hat.
Testierfähig sind Personen ab dem 16. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann ein Minderjähriger allerdings nur ein öffentliches Testament durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer offenen Schrift gegenüber dem Notar errichten. Ein eigenhändiges Testament etwa kann er nicht errichten.
Je nachdem, ob ein ordentliches oder ein außerordentliches Testament vorliegt, müssen unterschiedliche Formerfordernisse gewahrt sein.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |