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Testament

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Testament, die Verfügung einer Privatperson über ihr Vermögen, die nach ihrem Tod rechtskräftig werden soll. Derjenige, der ein Testament macht, wird juristisch als Erblasser bezeichnet. Siehe auch Erbrecht

2

Wirksamkeitsvoraussetzungen

Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn der Erblasser testierfähig war und die Anordnungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise formgerecht und höchstpersönlich getroffen hat.

2.1

Testierfähigkeit

Testierfähig sind Personen ab dem 16. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann ein Minderjähriger allerdings nur ein öffentliches Testament durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer offenen Schrift gegenüber dem Notar errichten. Ein eigenhändiges Testament etwa kann er nicht errichten.

2.2

Form

Je nachdem, ob ein ordentliches oder ein außerordentliches Testament vorliegt, müssen unterschiedliche Formerfordernisse gewahrt sein.

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