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Windows Live® Suchergebnisse KardinalEnzyklopädieartikel
Kardinal (von kirchenlateinisch cardinalis episcopus: „wichtiger Geistlicher”, von lateinisch cardinalis: vorzüglich), höchste Würdenträger der römisch-katholischen Kirche nach dem Papst. Seit den Konzilen von Nicäa wurde der Kardinalstitel allgemein für Geistliche der Hauptkirche verwendet. Später bezeichnete er die hohen kirchlichen Würdenträger in Rom. Priester der römischen Pfarrbezirke wurden Kardinalpriester, Diakone, die die römische Armeneinrichtungen verwalteten, Kardinaldiakone, Bischöfe in den Bistümern der römischen Vororte Kardinalbischöfe genannt. Heute bezeichnen diese Titel den Rang innerhalb des Kardinalkollegiums. Kurienkardinäle sind die hauptamtlichen Würdenträger in der römischen Kurie. Kardinäle werden ausschließlich vom Papst ernannt. Ihre Zahl variierte im Lauf der Zeit: 1586 wurde sie von Papst Sixtus V. auf 70 festgelegt, die sich in sechs Kardinalbischöfe, 50 Kardinalpriester und 14 Kardinaldiakone aufteilten. Der Papst war jedoch nicht an diese Zahl gebunden, und im Allgemeinen blieben 10 bis 15 Stellen unbesetzt. Die Kardinalpriester waren in der Mehrheit Bischöfe an verschiedenen Orten der Welt, die Kardinaldiakone meist Priester mit Verwaltungsaufgaben im Vatikan. 1958 hob Papst Johannes XXIII. die Regelung auf, die die Zahl der Kardinäle auf 70 beschränkte, damit Vertreter aller Länder der Welt in das Kardinalskollegium aufgenommen werden konnten. In der Folgezeit stieg die Zahl der Kardinäle kontinuierlich an: Unter Papst Johannes Paul II. umfasste das Kollegium zeitweise 194 und unter seinem Nachfolger Benedikt XVI. sogar mehr als 200 Kardinäle. Die Rangordnung im Kardinalskollegium wird nach dem Bistum und dem Zeitpunkt der Weihe festgelegt. Seit 1965 wird der Dekan des Kardinalskollegiums, ein Kardinalbischof, gewählt. Der Dekan weiht den Papst, wenn dieser zum Zeitpunkt seiner Einsetzung noch nicht Bischof sein sollte. Der oberste Kardinaldiakon im Kardinalskollegium ruft einen neu gewählten Papst aus und führt ihn in sein Amt (siehe Papsttum) ein. Der Kardinalkämmerer verwaltet die weltlichen Güter des Vatikans und führt die Kirche, wenn der Heilige Stuhl nicht besetzt ist. Die Kardinäle treten im Konsistorium oder der Kardinalsversammlung unter Vorsitz des Papstes zusammen. Seit 1970 werden mit zunehmendem Lebensalter der Kardinäle ihre Pflichten eingeschränkt: Mit 75 Jahren können sie in den Ruhestand treten; wenn sie älter als 80 Jahre alt sind, dürfen sie nicht mehr an der Papstwahl teilnehmen. Kardinäle werden mit „Eminenz”, „Seine Eminenz”, „Ihre Eminenz” oder „Herr Kardinal” angesprochen. Sie tragen ein charakteristisches rotes Gewand und eine rote Kappe, das Birett, das ihnen vom Papst aufgesetzt wird. Der Kardinalshut, ein großer roter Hut mit Quasten, wurde 1969 abgeschafft.
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