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Bangladesch

Enzyklopädieartikel
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Bangladesch (Flagge und Hymne)Bangladesch (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
5.2

Judikative

An der Spitze des Gerichtswesens steht der Oberste Gerichtshof, der in ein Oberstes Gericht und in eine Berufungsinstanz gegliedert ist. Der Oberste Richter sowie die nachgeordneten Richter des Obersten Gerichtshofes werden vom Präsidenten ernannt.

5.3

Kommunalverwaltung

Bangladesch ist in vier Verwaltungsbezirke (Divisions) untergliedert: Chittagong, Dhaka, Khulna und Rajshahi. Nächstkleinere Verwaltungseinheiten sind die insgesamt 64 Distrikte (Zillas), die sich jeweils aus mehreren Thanas zusammensetzen, Gruppen von Gemeinden mit gewählten Ratsversammlungen.

5.4

Politische Parteien

Zu den größten politischen Gruppierungen gehören die Awami-Liga (AL), die Bangladesh National Party (BNP), die Jatiya Party (JP) und die Partei Jamaat-e-Islami.

5.5

Verteidigung

Der Wehrdienst ist in Bangladesch freiwillig. Das Land verfügt über ein Heer von 110 000, eine Marine von 9 000 und eine Luftwaffe von 6 500 Soldaten (2004).

6

Wirtschaft

Zuerst als Teil Britisch-Indiens, dann Pakistans, wurde die wirtschaftliche Entwicklung des heutigen Bangladesch lange vernachlässigt. Das Land lieferte große Mengen an Agrarprodukten einschließlich der weltweit größten Erntemenge an Jute, erhielt aber kaum Investitionen für den Ausbau der Verkehrsverbindungen und den Bau von Industriebetrieben. Die Handelsbilanz ist stark defizitär.

Von den Erwerbstätigen arbeiten 52 Prozent in der Landwirtschaft, 14 Prozent in der Industrie und 35 Prozent im Dienstleistungsgewerbe. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung gehören zu den größten Problemen des Landes. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt 61 897 Millionen US-Dollar (2006); dies entspricht einem BIP pro Einwohner von 396,80 US-Dollar.

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