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  • NR-Verstaatlichung Regierung unter Beschuss - n-tv.de

    Die Verstaatlichung der britischen Krisenbank Northern Rock hat die Labour-Regierung von Premier Brown in erhebliche Erklärungsnot gebracht. Wir haben die richtige ... Dax: 6.413 ...

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    Die Verstaatlichung der britischen Krisenbank Northern Rock hat die Labour-Regierung von Premier Brown in erhebliche Erklärungsnot gebracht. Wir haben die richtige ... Dax: 6.297 ...

  • Verstaatlichung – Wikipedia

    Verstaatlichung (auch: Sozialisierung, Vergesellschaftung, ungenau auch: Nationalisierung) ist die Enteignung oder andersartige Überführung von Privateigentum in den ...

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Verstaatlichung

Enzyklopädieartikel

Verstaatlichung, auch Vergesellschaftung (Sozialisierung) oder Nationalisierung, Überführung privaten Eigentums insbesondere an Produktionsmitteln, Grund und Boden sowie Naturschätzen in staatlich kontrolliertes Gemeineigentum. Das Gegenteil, die Überführung von staatlichem in privates Eigentum, ist die Privatisierung.

Innerhalb des kommunistischen Gesellschaftsmodells gilt die Zwangsenteignung des produktiven Privateigentums der Kapitalisten als notwendige Grundlage einer gemeinwohlorientierten Staatswirtschaft. Beim Aufbau nahezu aller sozialistischen Systeme der jüngeren Geschichte wurden infolgedessen Verstaatlichungen zur Schaffung von zentral oder kollektiv bewirtschaftetem „Volkseigentum” allerhöchste Priorität beigemessen.

In freiheitlichen, insbesondere in marktwirtschaftlich orientierten politischen Systemen sind Verstaatlichungen die Ausnahme. Allerdings wurden nach dem 2. Weltkrieg auch in zahlreichen nichtkommunistischen Ländern Europas Verstaatlichungen in größerem Umfang vorgenommen. Als vertretbare Gründe für Eingriffe der öffentlichen Hand in das geschützte Privatvermögen werden in marktwirtschaftlichen Systemen u. a. angeführt: die Beseitigung außergewöhnlicher Belastungen für die Allgemeinheit (z. B. Abwendung von Firmenkonkursen, Verhinderung gemeinwohlschädlicher privater Monopole); die Sicherung lebenswichtiger Ressourcen und Schlüsselindustrien (z. B. Rohstoffe und Rohstoff verarbeitende Betriebe); die Notwendigkeit zur Schaffung und Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen und erschwinglichen Infrastruktur (z. B. Verkehrs- und Versorgungsbetriebe).

Verstaatlichungen auf Grundlage von Gesetzen wägen grundsätzlich Privat- und Allgemeininteresse sorgfältig ab, sehen Entschädigungen für die Betroffenen vor und lassen ihnen die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. So macht beispielsweise das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in den Artikeln 14 und 15 Enteignungen und Vergesellschaftungen zum Wohle der Allgemeinheit per Gesetz zwar grundsätzlich möglich, jedoch nur gegen Entschädigung.

Besondere Brisanz erlangte das Thema Verstaatlichungen nach der deutschen Wiedervereinigung. Im Gegensatz zu den Enteignungen durch die DDR (ab 1949) wurden solche unter sowjetischer Besatzung zwischen 1945 und 1949 für unumkehrbar erklärt. Das Entschädigungs- und Ausgleichgesetz vom 27. September 1994 räumte den Betroffenen jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung ein.

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