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Windows Live® Suchergebnisse ExekutiveEnzyklopädieartikel
Exekutive, im gewaltenteiligen Staat die ausführende Gewalt. Die Exekutive führt die Gesetze aus, die die Legislative erlässt und über deren Einhaltung und praktische Konkordanz (das ist das Zusammenstimmen der Rechtsvorschriften) die Judikative (richterliche Gewalt) wacht. Die Teilung der Staatsgewalt war schon im antiken Griechenland und Rom bekannt und wurde – mit Einschränkungen – in vielen Regierungen des Mittelalters praktiziert. Der Grundsatz der Gewaltenteilung, wie wir sie heute kennen, wurde aber erstmals von Charles Montesquieu im 18. Jahrhundert formuliert.
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