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Windows Live® Suchergebnisse Pius IX.Enzyklopädieartikel
Pius IX. (1792-1878), Papst (1846-1878). Während seines Pontifikats, das das längste in der Geschichte war, fand das 1. Vatikanische Konzil statt und endete der Kirchenstaat. Pius IX., der ursprünglich Giovanni Maria Mastai-Ferretti hieß, wurde am 13. Mai 1792 in Senigalia Pius geboren und 1819 zum Priester geweiht. Ab 1827 war er Erzbischof von Spoleto, 1840 ernannte ihn Papst Gregor XIV., dessen Nachfolge er später antrat, zum Kardinal. Der Aufstand von Gaeta im Jahr 1848 zwang ihn zur Flucht. Zwei Jahre später konnte er mit Hilfe französischer Truppen wieder nach Rom zurückkehren. Pius galt als Vertreter des Ultramontanismus, der für die Oberhoheit des Papstes in der Kirche eintrat. Es ist auf seine Initiative zurückzuführen, dass das 1. Vatikanische Konzil die Unfehlbarkeit des Papstes bestimmte. Er trat vehement für dieses neue Dogma ein („Ich bin die Tradition, ich bin die Kirche!”) und setzte es schließlich gegen den anfänglichen Widerstand der meisten Bischöfe durch (siehe Gallikanismus). 1854 erließ Pius in einer Bulle das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis. Im Syllabus, einem Katalog von 80 „Zeitirrtümern”, verurteilte er 1864 die Säkularisation des geistigen, sittlichen und politischen Lebens. Die Veröffentlichung dieser „Kriegserklärung des Papsttums an die moderne Kultur” wurde in vielen Ländern verboten. In der Fachliteratur bleibt umstritten, ob und inwieweit Papst Pius IX. zur Zeit des 1. Vatikanischen Konzils überhaupt zurechnungsfähig war. Die Besetzung Roms und der Rückzug der französischen Truppen führte 1870 zum Ende des Kirchenstaates. Der Legende nach soll Pius geäußert haben: „Ich mag wohl unfehlbar sein, aber jedenfalls bin ich bankrott.” Pius weigerte sich jedoch, den Parlamentsbeschluss von 1871 anzuerkennen, der Rom zur weltlichen Hauptstadt erklärte. Bis zu seinem Tod, am 7. Februar 1878, verließ er den Vatikan nicht mehr und betrachtete sich als Gefangener im eigenen Land. Erst der Lateranvertrag von 1929 regelte endgültig das Verhältnis zwischen dem Vatikanstaat, der Hauptstadt Rom und dem italienischen Staat.
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