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KatarEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Katar gehört zu den weltweit größten Flüssiggasexporteuren. Das nördlich der Hauptstadt Doha entstandene Industriegebiet Ras Laffan Industrial City verfügt über Gasverflüssigungsanlagen, die zu den größten der Welt zählen. In Umm Said ist ein Industriekomplex mit Petrochemie, Raffinerie, Flüssiggas-, Stahl- und Düngemittelproduktion u. a. ansässig. Die meisten Unternehmen der Großindustrie haben in Doha ihren Hauptsitz. Von der Großindustrie abgesehen gibt es in Katar auch zahlreiche mittelständische Geschäfts- und Handwerksbetriebe.
Währungseinheit ist der Katar-Riyal zu 100 Dirham. Mehr als 90 Prozent der Exporterlöse werden durch die Ausfuhr von Erdöl, Erdgas und petrochemischen Produkten erzielt. Daneben werden vor allem Stahl und Kunstdünger ausgeführt. Hauptimportprodukte sind Kraftfahrzeuge, Maschinen sowie Konsumgüter und Nahrungsmittel. Wichtige Handelspartner sind Japan, Großbritannien, die Vereinigten Staaten, Thailand, Singapur und Deutschland.
In Katar gibt es keine Eisenbahn. Die Länge des gut ausgebauten Straßennetzes beträgt 1 230 Kilometer; 90 Prozent davon sind befestigt. In Doha gibt es einen internationalen Flughafen, der auch von einigen europäischen Metropolen angeflogen wird. Die wichtigsten Exporthäfen befinden sich in Umm Said und auf der Insel Halul.
Die ersten heute bekannten Einwohner waren Kanaaniter. Später gehörte das Land unterschiedlichen Herrschaftsbereichen an, u. a. dem des Sargon von Akkad (Regierungszeit 2335-2279 v. Chr.), war aber wegen zunehmender Trockenheit nur dünn besiedelt. Im 7. Jahrhundert n. Chr. schlossen sich die Bewohner von Katar, zumeist Beduinen, dem Islam an; in der Folge wurde die Region zunächst Teil des arabischen Kalifats, später, im 16. Jahrhundert, kam sie zum Osmanischen Reich. Um 1760 wanderte der Clan der al-Thani von der Arabischen Halbinsel aus nach Katar ein, wenig später folgten die al-Khalifa aus Kuwait. Die Folgezeit war geprägt von Machtkämpfen zwischen den beiden Stämmen, in denen zunächst die al-Khalifa die Oberhand gewannen, als sie 1783 einen persischen Angriff zurückschlagen und die Insel Bahrain erobern konnten. Später, im frühen 19. Jahrhundert, als Katar zwischen die widerstreitenden Interessen der anderen Anrainer des Persischen Golfes geraten war, setzten sich aber wieder die al-Thani durch, während die al-Khalifa ihren Mittelpunkt auf die Insel Bahrain verlegt hatten. 1867 kam es zu einer letzten großen Auseinandersetzung zwischen den beiden Clans; jedoch intervenierten die Briten, erzwangen einen Frieden und schlossen 1868 einen Schutzvertrag mit den al-Thani in Katar, der verschiedene nachhaltige Folgen hatte: Die al-Thani wurden de facto als Herrscher in Katar anerkannt (sie regieren das Land noch heute); Katar und Bahrain wurden nicht als zusammengehörig behandelt, sondern im Grunde durch diesen Vertrag endgültig getrennt (mit den al-Khalifa als den Herrschern in Bahrain); und Großbritannien brachte Katar in seine Einflusssphäre. Nun aber suchte das Osmanische Reich seine Herrschaft in Katar wieder durchzusetzen und stationierte Truppen in Katar. Zunächst konnten die Al-Thani-Herrscher dem Land eine weitreichende Unabhängigkeit bewahren; als aber die Osmanen das Land immer stärker zu kontrollieren suchten, intervenierte 1913 erneut Großbritannien, das diesmal einen Vertag mit den Osmanen schloss, der den Osmanen Katar entzog. 1915 zogen die letzten osmanischen Truppen aus Katar ab. 1916 wurde Katar durch einen entsprechenden Vertrag mit Großbritannien britisches Protektorat; die Herrschaft in Form einer absoluten Monarchie führte aber weiterhin die Al-Thani-Dynastie.
Nach dem Rückzug der Briten aus der Golfregion wurde Katar am 3. September 1971 unabhängig; im selben Jahr trat das Land den Vereinten Nationen bei. Zunächst hatte man eine Föderation mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain angedacht, doch dann entschied man sich für die Unabhängigkeit als eigenständiger Staat. 1972 wurde der regierende Emir Ahmad ibn Ali al-Thani von seinem Cousin Khalifa ibn Hamad al-Thani gestürzt. Der neue Herrscher versuchte mit Erfolg, das Land durch die Ansiedelung von Industriebetrieben zu modernisieren; außerdem verstaatlichte er die gesamte Ölindustrie und investierte im sozialen Bereich, so dass sich das Land bald eines hohen Wohlstandsniveaus erfreute. Außenpolitisch lehnte sich Katar enger an Saudi-Arabien an und beteiligte sich am arabischen Kampf gegen Israel. Während des 1. Golfkrieges (1980-1988) unterstützte Katar den Irak. Während des 2. Golfkrieges (1991) dagegen beteiligte sich Katar an der internationalen Koalition gegen den Irak, und in der Folgezeit spielte Katar als wichtiger Stützpunkt der US-Truppen im Nahen Osten eine zunehmend bedeutende Rolle. Während des Irak-Krieges (2003) schließlich hatten die USA ihr Hauptquartier und Oberkommando in Katar. 1992 kam es zu Grenzkonflikten mit Saudi-Arabien, die die ansonsten engen Beziehungen der beiden Staaten belasteten. 1993 konnten die Konflikte weitgehend beigelegt werden; endgültig wurde der katarisch-saudische Grenzverlauf 2001 fixiert. In dem langjährigen Streit mit Bahrain um die Hawar-Inseln entschied 2001 der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, und zwar zugunsten von Bahrain, dem die Inselgruppe zugesprochen wurde. Am 27. Juni 1995 stürzte Kronprinz Hamad ibn Khalifa al-Thani seinen Vater, den regierenden Emir Khalifa ibn Hamad al-Thani, in einem gewaltlosen Staatsstreich und übernahm selbst die Regierung, unterstützt sowohl von der Al-Thani-Familie als auch der Beratenden Versammlung. Hamad ibn Khalifa leitete eine Reihe von Initiativen zur Entwicklung und Modernisierung ein; u. a. ließ er von einem 32-köpfigen Ausschuss eine neue Verfassung erarbeiten, die die provisorische Verfassung von 1970 ablösen sollte. Am 29. April 2003 nahm die wahlberechtigte Bevölkerung von Katar die neue Verfassung mit mehr als 96 Prozent der Stimmen an, am 8. Juni 2004 verkündete der Emir die neue Verfassung, und am 8. Juni 2005 trat sie in Kraft. Nach der neuen Verfassung werden die 45 Mitglieder der Beratenden Versammlung nicht mehr ausschließlich vom Emir ernannt, sondern 30 werden von der Bevölkerung gewählt, wobei auch die Frauen das aktive und das passive Wahlrecht haben. Parteien sind in der Verfassung allerdings nicht vorgesehen. Zwar räumt die neue Verfassung der Beratenden Versammlung einige (wenige) parlamentarisch-demokratische Rechte ein, lässt die absolute Monarchie des Emirs aber unangetastet. Dafür sind Versammlungs-, Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit in der neuen Verfassung festgeschrieben sowie eine unabhängige Justiz, wobei zivilrechtliche Angelegenheiten vornehmlich auf der Grundlage der Scharia behandelt werden.
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