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ProstitutionEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Prostitution in vorindustriellen Gesellschaften; Prostitution in Deutschland; Rechtliche Aspekte der Prostitution
Prostitution (lateinisch prostituere: vorn hinstellen, sich öffentlich preisgeben), Anbieten des eigenen Körpers zur sexuellen Befriedigung anderer Personen gegen materielle Entlohnung. Prostituierte können beiderlei Geschlechts sein und heterosexuelle oder homosexuelle Dienste offerieren. Im Lauf der Geschichte waren jedoch überwiegend Frauen Prostituierte (mit männlicher Kundschaft). Darin spiegelte sich sowohl die traditionelle soziale und wirtschaftliche Abhängigkeit der Frauen wider als auch die Tendenz, die weibliche Sexualität auszubeuten. Den Gewinn aus diesem Gewerbe schöpfen häufig so genannte Zuhälter ab, die vorgeben, die Frauen zu beschützen. Auch Kinder werden als Prostituierte sexuell ausgebeutet. Kinderprostitution ist fast überall auf der Welt gesetzlich verboten und wird in den meisten Ländern geächtet. Dennoch ging das Kinderhilfswerk UNICEF 2001 davon aus, dass sich weltweit zwei Millionen Kinder prostituieren müssen. Die verschiedenen Formen der Prostitution hängen von den wirtschaftlichen, sozialen und ethischen Werten einer Gesellschaft ab. Prostituierte haben in den meisten Gesellschaften einen niedrigen sozialen Status.
Im Altertum und der Antike gab es die Tempelprostitution, die mit dem Kult der Astarte, der Ischtar und der Aphrodite verbunden war. Die weiblichen Prostituierten, so genannte Kurtisanen, waren oft begabte Tänzerinnen, Sängerinnen, Komponistinnen und Dichterinnen. Sie waren sehr gebildet, und es war ihnen der Zugang zu den schönen Künsten erlaubt, der anderen Frauen verwehrt wurde. Man glaubte, dass sexueller Verkehr mit Tempelprostituierten eine Vereinigung mit den Göttinnen ermöglichte. Im alten Rom war die Prostitution trotz starker gesetzlicher Einschränkungen weit verbreitet. Sklavinnen, die die römischen Heere in fremden Ländern gefangen genommen hatten, wurden in städtische Bordelle gebracht oder dienten als Prostituierte in Privathäusern. Meretrices (Prostituierte) wurden amtlich registriert. Sie hatten blonde Perücken oder andere auffällige Kleidung zu tragen, verloren alle bürgerlichen Rechte und mussten hohe Steuern zahlen. Im Spätmittelalter gab es in ganz Europa zahlreiche Bordelle. Im 16. Jahrhundert ging die Prostitution in Europa stark zurück, da sie sowohl von protestantischer als auch von katholischer Seite verurteilt wurde. Auch durch die Verbreitung der bis dahin unbekannten Geschlechtskrankheit Syphilis verringerte sich im 16. Jahrhundert die Prostitution in Europa. 1635 wurden in Paris und anderen europäischen Städten Bordelle geschlossen. Die Prostituierten wurden ohne formelles Verfahren geschlagen, kahlgeschoren und auf Lebenszeit ausgebürgert.
1884 wurden offiziell rund 16 000 Prostituierte in Deutschland registriert. Die tatsächliche Zahl der Prostituierten lag jedoch wesentlich höher, denn die meisten Prostituierten ließen sich nicht registrieren, um den finanziellen Auflagen und polizeilichen Kontrollen zu entgehen. Im Zuge der Industrialisierung hatte die Prostitution seit der Mitte des 19. Jahrhunderts immer weiter zugenommen. Nach Schätzungen soll es Ende des 19. Jahrhunderts in ganz Deutschland zwischen 100 000 und 200 000 hauptberufliche Prostituierte gegeben haben; ihre Zahl stieg bis zu Beginn des 1. Weltkrieges auf rund 330 000 an. Prostitution wurde mehr und mehr zu einem städtischen Phänomen. Im Berlin der Jahrhundertwende ging jede 13. weibliche Person der Prostitution nach. Bedenkt man, dass Kinder und ältere Frauen dabei mit erfasst werden, kann man davon ausgehen, dass sich etwa jede fünfte Frau zwischen 16 und 25 Jahren prostituieren musste. Dieses enorme Ausmaß an Prostitution ist auf die Veränderungen der Lebensverhältnisse und vor allem der Arbeitsbedingungen von Frauen zurückzuführen: Mit der Industrialisierung hatte sich die soziale und ökonomische Lage der proletarischen Frauen zunehmend verschlechtert. Fehlende Erwerbsmöglichkeiten und niedrige Frauenlöhne trieben viele Frauen in die Prostitution. Diese Frauen rekrutierten sich überwiegend aus Dienstmädchen, Kellnerinnen, Fabrikarbeiterinnen, Verkäuferinnen, Näherinnen, Wäscherinnen, Ballettmädchen und Schauspielerinnen. In diesen Berufen reichten in der Regel die Löhne nicht aus, um damit den Lebensunterhalt einer oder gar mehrerer Personen zu bestreiten. Gelegenheitsprostitution, mit der sich Frauen neben ihrer regulären Erwerbsarbeit das Existenzminimum zu sichern suchten, breitete sich mehr und mehr aus. Viele Prostituierte waren als Töchter von verarmenden Handwerkern, Landwirten und Arbeitern in die Städte gezogen, in der Hoffnung hier Arbeit zu finden. Überwiegend gingen junge Frauen, die meist ledig waren und ihren Lebensunterhalt allein bestreiten mussten, der Prostitution nach. Die eingeschriebenen Prostituierten arbeiteten in Bordellen oder in Privatwohnungen. Die Prostituierten durften diese Bordelle nur zur ärztlichen Zwangsuntersuchung in Begleitung ihrer Wirte und Wirtinnen verlassen. Die nicht registrierten Prostituierten boten sich auf den Straßen ihren Kunden an; sie waren zwar nicht von den Bordellbesitzern abhängig, sie liefen aber ständig Gefahr in Haft genommen zu werden. Nach dem 2. Weltkrieg verschwand die so genannte Armutsprostitution mehr und mehr. Prostituierte rekrutieren sich in den letzten Jahrzehnten aus allen sozialen Schichten. Das durchschnittliche Ausbildungsniveau der Prostituierten war sogar höher als das der weiblichen Bevölkerung insgesamt. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts nahm die Prostitution unterschiedliche Formen an. Die so genannten Callgirls betreiben ihr Gewerbe von ihrer Wohnung aus oder von einer Wohnung, die sie speziell zu diesem Zweck anmieten. Sie verfügen über eine Liste regelmäßiger Kunden, ihr Verdienst ist höher als bei anderen Prostituierten, die beispielsweise in Massagesalons, Saunen, Privatclubs und Großbordellen (Eros-Center) arbeiten. Die meisten gehen aber nach wie vor auf den „Straßenstrich”, d. h., sie sprechen Kunden auf der Straße an oder werden von ihnen angesprochen. Mitte der neunziger Jahre wurde die Zahl der Prostituierten in Deutschland auf 400 000 geschätzt, beinahe ein Drittel aller Prostituierten waren Ausländerinnen. Rund ein Fünftel war jünger als 18 Jahre. Der jährliche Umsatz im Prostitutionsgewerbe wird auf rund 380 Milliarden Euro geschätzt. Täglich suchten zwischen 500 000 und 1,2 Millionen Freier eine Prostituierte auf.
Im 18. und 19. Jahrhundert nahm die Prostitution, vor allem in den schnell wachsenden Städten, zu. Allgemein wurden eine Zwangsregistrierung und die medizinische Überwachung von Dirnen eingeführt. Die soziale Diskriminierung der Prostituierten gründet sich damit nicht zuletzt auf die Gesetzgebung. Bereits im 19. Jahrhundert versuchte man durch ein System von Reglementierungen, die Bevölkerung vor Geschlechtskrankheiten zu schützen. Dennoch beschränkten die meisten Vorschriften aber lediglich die Freiräume für Prostitution. Diese an sich und der außereheliche Geschlechtsverkehr standen nicht unter Strafe, denn damit wären auch Männer kriminalisiert worden. Erste Verordnungen wurden 1802 von Napoleon I. zum Schutz der Gesundheit seiner Soldaten erlassen. Sowohl das Strafsystem als auch das gesundheitliche Überwachungssystem beschränkte sich stets nur auf die sich prostituierenden Frauen. In Deutschland schrieb das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 die Einschreibung von Prostituierten vor. Von den Auswirkungen waren alle Frauen betroffen, denn polizeiliche Zwangsuntersuchungen richteten sich oft auch gegen Frauen, die sich nicht prostituierten. Die polizeilichen Maßnahmen umfassten zahlreiche Freiheitsbeschränkungen und Verhaltensgebote: Prostituierte durften beispielsweise nicht in offenen Kutschen oder Staßenbahnen fahren, Militärparaden beiwohnen, mit anderen Prostituierten zusammen oder im Erdgeschoss wohnen. Es war ihnen verboten, Zigarren zu rauchen und Verbindungen zu Zöglingen von Zivil- und Militärinstitutionen zu unterhalten. Die Ausübung der Prostitution ist heute in Deutschland und Österreich, anders als in vielen anderen europäischen Ländern wie der Schweiz, und außereuropäischen Ländern gesetzlich erlaubt. Lohn konnte allerdings nach der bis 2001 gültigen Rechtsprechung nicht eingeklagt werden, da Prostitution als sittenwidriges Rechtsgeschäft angesehen wurde, das gegen das allgemeine Anstandsgefühl verstößt. Nach einem von der rotgrünen Bundestagsmehrheit verabschiedeten neuen Gesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat und das die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten verbessern soll, steht ihnen wie anderen Arbeitnehmern der Zugang zu Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung offen. Eine Prostituierte kann nun gegen ihren Freier mit Erfolg klagen, wenn dieser den vereinbarten Lohn nicht gezahlt hat. Frauenverbände begrüßten das neue Gesetz als einen Schritt hin zur Normalisierung, zu weniger Gewalt gegen Frauen und als Ende der Doppelmoral in Bezug auf Prostitution. Prostituierten-Organisationen wie HYDRA hatten bereits seit Mitte der neunziger Jahre die rechtliche und soziale Gleichstellung von Prostituierten mit anderen Erwerbstätigen gefordert. Wenn es die Straftatbestände der Zuhälterei und der Förderung der Prostitution nicht gibt, so ihre Argumentation, können reguläre Arbeitsverträge abgeschlossen werden und jede Prostituierte wird in das soziale Netz eingebunden. Vom Gehalt und dem Arbeitgeberanteil können Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung abgeführt werden. Prostituierte konnten sich bis 2002 auch bei den meisten privaten Krankenversicherungen noch nicht oder nur zu äußerst schlechten Bedingungen versichern, da die Kassen dadurch einen Imageverlust befürchteten. Siehe auch AIDS; Kinderarbeit; Sexualstraftat; Sextourismus
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