![]() |
Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse PapsttumEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Papsttum, Amt und Institution des Papstes (griechisch páppa: Vater), des Oberhauptes der römisch-katholischen Kirche. Nach katholischer Auffassung ist der Papst der Nachfolger von Petrus, dem im Neuen Testament von Jesus Christus selbst die Leitung der Kirche anvertraut wurde. Dort (Matthäus 16, 18-19) heißt es: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen.” Als Inhaber der höchsten kirchlichen Autorität nimmt der Papst u. a. folgende Aufgaben wahr: Er verkündigt für alle Gläubigen verbindliche Dogmen, beruft Konzile ein, übt die kirchliche Gerichtsbarkeit aus, richtet Bistümer ein und ernennt Kardinäle und Bischöfe. Bei der Leitung der Kirche wird der Papst von einer kirchlichen Behörde, der Kurie, unterstützt. Die Kurie, die mehrfach neu organisiert wurde, setzt sich seit dem 16. Jahrhundert aus drei Teilen zusammen: (1) Kongregationen (Verwaltungsbehörden), wobei jede für einen bestimmten Verwaltungsbereich zuständig ist; (2) Gerichte, die über Rechtsfälle entscheiden; (3) Räte, Ämter und Sekretariate, deren wichtigstes das Staatssekretariat ist, das als oberstes Regierungsorgan fungiert und dem alle anderen Ämter untergeordnet sind.
Ein Papst wird vom Kardinalskollegium binnen einiger Wochen nach dem Ableben seines Amtsvorgängers gewählt. Die Kardinäle versammeln sich in einem Konklave und sind durch Eid verpflichtet, die Wahl geheim zu halten. Nach diesem Verfahren, das im 11. Jahrhundert eingeführt wurde, kann theoretisch jeder getaufte männliche Christ zum Papst gewählt werden, und bis ins Spätmittelalter war es nicht ungewöhnlich, auch Personen zum Papst zu wählen, die noch nicht die Priesterweihe empfangen hatten. Erst seit dem 16. Jahrhundert wählten die Kardinäle ausschließlich Kandidaten aus ihren eigenen Reihen.
Der erste Klemensbrief (Prima Clementis, um 100) der christlichen Gemeinde Roms an die Gemeinde in Korinth gilt vielfach als erstes Zeugnis für die Berechtigung einer Vormachtstellung Roms über andere Gemeinden. Gegen Ende des 2. Jahrhunderts vertrat Papst Viktor I. (Pontifikat 189-199), Mitte des darauf folgenden Jahrhunderts dann Papst Stephan I. (Pontifikat 254-257), die Auffassung, dass die Tradition ihrer Gemeinde (beide waren Bischöfe von Rom) auch für andere Gemeinden verbindlich sein solle. Im Lauf des 4. und frühen 5. Jahrhunderts erhoben die Päpste mehrfach Anspruch auf eine geistliche Vormachtstellung. Es war jedoch erst Papst Leo I. (Pontifikat 440-461), der mit aller Vehemenz für den Primat des Papsttums eintrat. Der Kanon der apostolischen Sukzession lag gegen Ende des 2. Jahrhunderts vollständig ausgearbeitet vor, wobei sich Leo selbst als Nachfolger Petri, genauer als „Stellvertreter Petri”, verstand. Leo, der von der weltlichen Macht in der Westhälfte des Römischen Reiches unterstützt wurde, griff daraufhin in die Angelegenheiten geistlicher Bistümer ein, so z. B. im französischen Vienne, wo er die Entscheidung des dortigen Bischofs revidierte. Darüber hinaus schrieb er dem Konzil von Chalkedon (451) seine Auffassung in der christologischen Kontroverse vor (siehe Christologie). Entgegen Leos Auffassung beschloss das Konzil jedoch auch, dem Neuen Rom (Konstantinopel) im Osten den gleichen Primat einzuräumen wie dem Alten Rom im Westen.
In den politischen Wirren in Italien während der folgenden anderthalb Jahrhunderte traten die Päpste und ihre Primatansprüche in den Hintergrund. Eine Ausnahme bildete Papst Gelasius I. (Pontifikat 492-496), der durch seine Sammlung christlicher Rechts- und Disziplinartexte bekannt wurde und zur Verankerung der päpstlichen Autorität im kanonischen Recht im Mittelalter beitrug. Durch ausgedehnte Besitzungen, die dem Heiligen Stuhl vererbt worden waren, sowie durch erfolgreiche Verhandlungen mit den Langobarden, stieg das Papsttum unter Papst Gregor I. dem Großen (Pontifikat 590-604) zu einer der führenden politischen Mächte auf. Gleichzeitig nahm damit die Abhängigkeit des Papstes vom Osten des Römischen Reiches ab. Im späten 8. und frühen 9. Jahrhundert bot das fränkische Haus Karls des Großen den Päpsten seinen Schutz an und übertrug ihnen ausgedehnte Besitzungen in Mittelitalien, aus denen später der Kirchenstaat entstand. Papst Leo III. (Pontifikat 795-816) schuf seinerseits die Grundlage für das mittelalterliche deutsche Kaiserreich (das Heilige Römische Reich), als er Karl den Großen am 25. Dezember 800 in der Peterskirche zum Kaiser krönte.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |