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Windows Live® Suchergebnisse Kongress der Vereinigten StaatenEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Kongress der Vereinigten Staaten (Congress of the United States), gemäß Artikel I der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika die aus Senat und Repräsentantenhaus bestehende gesetzgebende Körperschaft der USA.
Im Senat (Senate) ist jeder Bundesstaat unabhängig von seiner Größe und Bevölkerungszahl mit zwei Senatoren vertreten, d. h. der Senat hat 100 Mitglieder (seit 1959). Die Senatoren werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt, wobei alle zwei Jahre ein Drittel der Senatoren neu gewählt wird, und zwar seit 1913 gemäß dem 17. Verfassungszusatz (Amendment) in direkter Wahl, also durch das Volk; zuvor wurden die Senatoren von den Parlamenten der Bundesstaaten bestimmt. Zum Senator gewählt werden kann, wer mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens neun Jahren Bürger der USA ist sowie Einwohner des Staates, für den er/sie kandidiert. Präsident des Senats ist der Vizepräsident der Vereinigten Staaten. Er darf nur dann an den Abstimmungen teilnehmen, wenn der Senat durch Stimmengleichheit blockiert ist. Bei Abwesenheit des Vizepräsidenten übernimmt ein vorläufiger Präsident (President pro tempore) den Vorsitz des Senats; er nimmt an den Debatten teil und hat eine Stimme. Der vorläufige Präsident ist außerdem nach dem Vizepräsidenten und dem Sprecher des Repräsentantenhauses die nächste Person in der Nachfolgeordnung für das Präsidentenamt der USA.
Das Repräsentantenhaus (House of Representatives oder kurz: the House) hat 435 Mitglieder, die alle zwei Jahre in direkter Wahl gewählt werden. Anders als die Senatoren verteilen sich die Repräsentanten entsprechend der Einwohnerzahl auf die Bundesstaaten (Proportionalitätsprinzip). Die Festlegung des Verhältnisses zwischen Bevölkerungszahl und Abgeordnetenmandaten und damit der Mitgliederzahl des Repräsentantenhauses überlässt die Verfassung dem Kongress; die Verfassung schreibt lediglich vor, dass jeder Bundesstaat mindestens einen Abgeordneten in das Repräsentantenhaus entsendet und pro mindestens 30 000 Einwohnern je ein Abgeordneter zu wählen ist. Gegenwärtig repräsentiert ein Abgeordneter etwa 500 000 Bürger. Der District of Columbia wird seit 1971 durch einen nicht stimmberechtigten Delegierten vertreten. Für das Repräsentantenhaus kann kandidieren, wer mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens sieben Jahren Bürger der USA ist sowie Einwohner des Bundesstaates, in dem er/sie sich zur Wahl stellt. Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses ist der Sprecher (Speaker of the House), der nach dem Vizepräsidenten an erster Stelle in der Nachfolgeordnung der Präsidentschaft steht. Der Sprecher wird von der Mehrheitspartei im Repräsentantenhaus nominiert; er ernennt die Sonderausschüsse und darf an allen Abstimmungen teilnehmen, tut das aber im Allgemeinen nur bei Stimmengleichheit. Wie die Abgeordneten in allen demokratischen Systemen genießen auch die Kongressabgeordneten Immunität. Die Vergütung der Parlamentarier (Diäten) wird von der jeweiligen Kammer eigenverantwortlich festgesetzt. Neben ihrem Abgeordnetenmandat dürfen die Kongressabgeordneten im Sinne der Gewaltenteilung kein weiteres öffentliches Amt bekleiden. Die Amtsperiode eines Kongresses beträgt zwei Jahre und beginnt immer am Anfang eines ungeraden Jahres; der erste Kongress trat 1789 zusammen. Seine jährliche, in der Regel am 3. Januar beginnende Sitzungsperiode muss der Kongress ohne Verzug spätestens am 31. Juli abschließen, es sei denn, eine Krisensituation zwingt zur Verlängerung der Sitzungsperiode. Außerhalb der Sitzungsperiode kann der Präsident den gesamten Kongress oder eines seiner Häuser zu außerordentlichen Sitzungen einberufen. Die Häuser des Kongresses treten getrennt im Kapitol in Washington D.C. zusammen, versammeln sich zu bestimmten Anlässen – etwa Grundsatzreden des Präsidenten oder bei hochrangigen Staatsbesuchen – aber auch zu gemeinsamen Sitzungen. Ihre Geschäftsordnung geben sich die beiden Häuser des Kongresses selbst; lediglich die Beschlussfähigkeit ist in der Verfassung festgelegt.
Beide Parlamentskammern haben eine jeweils feste Anzahl ständiger Ausschüsse (standing committees): der Senat 16, das Repräsentantenhaus 19; ihre Hauptaufgabe ist die Beratung und Vorbereitung der Gesetzgebung. Jedes Haus kann darüber hinaus eine unbegrenzte Zahl nichtständiger Sonderausschüsse (select oder special committees) einsetzen; außerdem gibt es eine Reihe Häuser-übergreifender, gemeinsamer ständiger Ausschüsse (joint committees) und nichtständiger Sonderausschüsse. Diskrepanzen zwischen beiden Häusern in Bezug auf Gesetzentwürfe werden an von beiden Häusern beschickte Vermittlungsausschüsse verwiesen und dort zumeist auch beigelegt. Wird im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt, gilt der in Frage stehende Gesetzentwurf als gescheitert. Zu den wichtigsten ständigen Ausschüssen des Repräsentantenhauses gehören der Haushalts- und der Finanzausschuss, der Ausschuss für internationale Beziehungen, der Wirtschaftsausschuss, der Justizausschuss und der Kontrollausschuss. Ein Haushalts-, ein Finanz- und ein Justizausschuss zählen auch beim Senat zu den ständigen Ausschüssen; außerdem gibt es beim Senat u. a. einen Ausschuss für Regierungsangelegenheiten und einen Außenpolitischen Ausschuss. Als gemeinsame Ausschüsse unterhalten beide Häuser u. a. einen Wirtschafts- und einen Steuerausschuss.
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