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NordkoreaEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Das Gerichtswesen setzt sich aus einem Obersten Gerichtshof sowie den Provinz-, Volks- und Sondergerichten zusammen. Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Gerichtsbarkeit des Staates; seine Richter werden vom Ständigen Komitee für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt.
Nordkorea ist in neun Provinzen und zwei Stadtbezirke unterteilt. Die Provinzen sind weiter gegliedert in Bezirke und Distrikte. Jede örtliche Verwaltungseinheit besitzt eine eigene gewählte Volksversammlung.
Die vorherrschende politische Partei und eigentliche politische Macht ist die Koreanische Arbeiterpartei (KAP; gegründet 1945). Zusammen mit zwei kleineren Parteien bildet sie die Liste des Nationalen Blocks zur Wiedervereinigung des Vaterlandes.
Der Präsident Nordkoreas ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Koreanische Arbeiterpartei hat die politische Kontrolle über das Militär. Ein Wehrdienst von drei bis zehn Jahren Länge ist für alle tauglichen Männer Pflicht. Die Streitkräfte umfassen rund 1,11 Millionen Soldaten (Armee 950 000, Marine 46 000 und Luftwaffe 110 000).
In Bezug auf Bodenschätze ist Nordkorea einer der reicheren Staaten Asiens. Mit der Gründung der Demokratischen Volksrepublik wurde die gesamte Industrie verstaatlicht und die Landwirtschaft in Kollektiven zusammengefasst. Die Wirtschaftspläne legten den Schwerpunkt der Entwicklung auf die Schwerindustrie und auf die Mechanisierung der Landwirtschaft. Seit Beginn der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts verzeichnet die Volksrepublik eine mehr oder weniger stark rückläufige Entwicklung ihrer Wirtschaft. Ausgelöst wurde dies etwa durch den Zusammenbruch des Handels mit den Ostblockländern, insbesondere mit der Sowjetunion, dem einst wichtigsten Handelspartner des Landes. Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln kann Nordkorea seit Ende der achtziger Jahre nicht mehr sichern und ist daher auf internationale Hilfe angewiesen. Die Einrichtung von Sonderhandelszonen soll das Land für ausländische Investoren interessanter machen.
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