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ItalienEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Italien verfügt über eine Vielzahl bedeutender Bibliotheken. Die umfangreichsten und wertvollsten sind die Nationalbibliotheken von Florenz, Neapel und Rom. Auch in mehreren Universitäten findet man gut ausgestattete Bibliotheken. Kleinere Sammlungen mit aus der jeweiligen Gegend stammenden Manuskripten und Inkunabeln kann fast jede italienische Stadt aufweisen. Zahlreiche italienische Städte beherbergen weltbekannte Kunstsammlungen. Die wichtigsten Kunstmuseen sind die Uffizien und die Medici-Kapelle in Florenz, das Nationalmuseum in Neapel sowie in Rom das Museum Villa Giulia, Museum und Galerie Borghese und die Nationalgalerie für Moderne Kunst. Der Vatikan verfügt über bedeutende Kunstsammlungen in seinen Museen und Kapellen, am bekanntesten ist die Sixtinische Kapelle.
Seit 1976 das Monopol der italienischen Regierung für Fernseh- und Rundfunkübertragungen aufgehoben wurde, hat sich die Anzahl der Radio- und Fernsehstationen auf über 1 000 erhöht. Mit dem Anstieg der Sender nahm die Bedeutung der Printmedien ab. Nach wie vor spielen lokale und regionale Veröffentlichungen, einschließlich derjenigen der politischen Parteien und der römisch-katholischen Kirche, eine tragende Rolle in der italienischen Medienlandschaft. Einflussreiche Tageszeitungen sind die Corriere della Sera (Mailand, mit einer römischen Ausgabe), La Repubblica (Rom) und La Stampa (Turin).
Nach der Verfassung von 1948 ist Italien eine parlamentarisch-demokratische Republik. Obwohl die zeitweise instabile Politik seither mehr als 50 verschiedene Regierungen hervorgebracht hat, wird die Ordnung durch eine fest verankerte, die gewählten Amtsträger stützende Bürokratie aufrechterhalten.
Staatsoberhaupt Italiens ist der Präsident; er wird vom Parlament und jeweils drei Vertretern der 20 Regionalversammlungen für eine Amtsperiode von sieben Jahren gewählt. Das Aostatal entsendet nur einen Vertreter. Der Präsident – er muss mindestens 50 Jahre alt sein – ist gewählt, wenn er eine Zweidrittelmehrheit erhält. Er hat, abgesehen von den letzten sechs Monaten seiner Amtszeit, jederzeit das Recht, den Senat und das Abgeordnetenhaus aufzulösen. In der Regel hat er wenig mit den laufenden Regierungsgeschäften zu tun, sondern beschränkt sich überwiegend auf repräsentative Aufgaben. Die Exekutive wird vornehmlich vom Ministerpräsidenten ausgeübt, der vom Präsidenten ernannt wird. Der Ministerpräsident ist in der Regel der Führer der stärksten Partei im Abgeordnetenhaus.
Die Legislative liegt beim Zweikammerparlament. Es setzt sich aus dem Abgeordnetenhaus und dem Senat zusammen. Beide werden vom Volk für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Bis 1993 gab es ein Verhältniswahlsystem; infolge von Korruptionsskandalen Anfang der neunziger Jahre stimmten jedoch die Wähler 1993 für die Einführung eines direkteren Wahlsystems. In der Folge wurden, beginnend bei den Wahlen im März 1994, jeweils drei Viertel der 630 Sitze des Abgeordnetenhauses und der 325 Sitze im Senat durch Mehrheitswahl bestimmt. Die verbliebenen 25 Prozent der Mandate werden weiterhin von den Parteichefs entsprechend dem Stimmenanteil der Partei bestimmt. 2005 wurde wieder ein Verhältniswahlsystem eingeführt, das jedoch im Abgeordnetenhaus dem stärksten Parteienbündnis automatisch mindestens 55 Prozent der Sitze, also die absolute Mehrheit garantiert. Eine ausgewählte Gruppe aus Ehrenbürgern und ehemaligen Präsidenten ist im Senat Mitglied auf Lebenszeit. Für die Wahl eines Senators sind alle Bürger ab 25 Jahren berechtigt, für alle anderen Wahlen alle Bürger ab 18 Jahren.
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