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Neuseeland

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Neuseeland (Flagge und Hymne): God Defend New ZealandNeuseeland (Flagge und Hymne): God Defend New Zealand
Artikelgliederung
5

Verwaltung und Politik

Neuseeland ist eine parlamentarische Monarchie innerhalb des Commonwealth of Nations. Das Staatsoberhaupt ist der britische Monarch, der durch einen Generalgouverneur vertreten wird. Das politische System und das Rechtssystem sind stark am britischem Vorbild orientiert. Wie Großbritannien hat Neuseeland keine schriftliche Verfassung; die Verfassungspraxis ist auf Tradition, Konvention und Präzedenzfälle gegründet.

5.1

Exekutive

Die Exekutive liegt formell beim britischen Monarchen und wird durch den Generalgouverneur ausgeübt. Der Generalgouverneur muss nach der Weisung des Exekutivrats handeln, der sich aus dem Generalgouverneur, dem Premierminister und den Ministern zusammensetzt. Der Premierminister wird vom Generalgouverneur ernannt, der auch, auf Empfehlung des Premierministers, die Minister ernennt.

5.2

Legislative

Die Legislative wird vom Einkammerparlament, dem Repräsentantenhaus, ausgeübt (eine zweite Kammer wurde 1950 abgeschafft). Das Repräsentantenhaus setzt sich aus 120 Mitgliedern zusammen, die für eine Amtszeit von drei Jahren nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Fünf Parlamentssitze sind der Maoribevölkerung vorbehalten.

5.3

Judikative

Das höchste Gericht Neuseelands ist das Appellationsgericht, das nur für die Rechtsprechung in Berufungsfällen zuständig ist. Die Entscheidungen des Gerichts sind endgültig, es sei denn, es wird die Genehmigung erteilt, sich an den Kronrat in Großbritannien zu wenden. Die wichtigsten erstinstanzlichen Gerichte sind der Hohe Gerichtshof und die Bezirksgerichte. Friedensgerichte können in einigen Fällen leichtere Strafsachen verhandeln. Außerdem gibt es Familien-, Kinder- und Jugendgerichte.

Eine wichtige Frage der neuseeländischen Innenpolitik war in den vergangenen Jahrzehnten die Forderung der Maori nach Landrückgabe und Entschädigungszahlungen für erlittenes Unrecht zur Zeit der britischen Kolonialherrschaft durch den Vertrag von Waitangi (1840). Seit der Unterzeichnung des Vertrags kam es zu Konflikten sowohl in der Frage nach dessen Gültigkeit als auch nach dessen Auslegung. Nicht alle Maori-Häuptlinge hatten den Vertrag unterzeichnet. Diejenigen, die ihn unterzeichneten, taten es auf Basis einer sehr freien Übersetzung. Man hatte versucht, die britischen Auffassungen von Recht und Landbesitz denen der Maori anzunähern, was eine Reihe von Ungenauigkeiten und Zweideutigkeiten zur Folge hatte. Hinzu kam, dass der Vertrag nie von der neuseeländischen Regierung ratifiziert wurde. 1975, nach jahrelangen Auseinandersetzungen in dieser Frage, verabschiedete das Parlament ein Gesetz zum Vertrag von Waitangi und setzte einen Ausschuss ein, der die Gebietsansprüche der Maori untersuchen und rechtlich klären sollte.

5.4

Kommunalverwaltung

Seit der Reform der regionalen Verwaltung im November 1989 besteht Neuseeland aus 16 Regionen mit je einem Verwaltungsrat an der Spitze. Die Regionen sind Auckland, Bay of Plenty, Hawkes Bay, Northland, Taranaki, Gisborne, Waikato, Manawatu-Wanganui und Wellington auf der Nordinsel sowie Canterbury, Otago, Nelson, Marlborough, Southland, Tasman und West Coast auf der Südinsel. Diese Regionen sind in insgesamt 57 Land- und 16 Stadtbezirke unterteilt. Die Beamten der Regionalverwaltung werden für eine Amtszeit von drei Jahren direkt gewählt.

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