Suche in Encarta
In Encarta suchen nach PCB

Windows Live® Suchergebnisse

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse

PCB

Enzyklopädieartikel

PCB, Abkürzung für polychlorierte Biphenyle (auch Chlorbiphenyle) mit der allgemeinen chemischen Summenformel C12H10-nCln.

PCB-Moleküle bestehen aus zwei miteinander verbundenen Benzolringen, deren Wasserstoffatome durch ein bis zehn Chloratome ersetzt sind – es gibt über 200 PCB-Isomere. Diese Substanzen sind meist farblose bis gelbe Flüssigkeiten mit relativ hoher Viskosität (je nach Chlorgehalt) und hohen Siedepunkten (zwischen 270 und 425 °C). Sie weisen nahezu keine elektrische Leitfähigkeit auf und besitzen hohe chemische wie thermische Stabilität. Aus diesem Grund hat man PCB in der Hochspannungstechnik als flammfeste Isolier- und Kühlflüssigkeiten in Transformatoren und Kondensatoren eingesetzt. Aber auch in anderen Bereichen sind PCB verwendet worden: als Weichmacher in Klebemitteln, Anstrichstoffen und Dichtungsmassen sowie als Hydrauliköle in Hebevorrichtungen für den Untertagebergbau.

PCB sind je nach Chlorierungsgrad mehr oder weniger toxisch und können teils schwere Schäden bei lebenden Organismen verursachen. Nach zahlreichen Untersuchungen anerkannter Forschungsinstitute besteht der begründete Verdacht, dass diese Verbindungen Krebs erzeugen. Vor allem hoch chlorierte PCB werden in Leber-, Muskel- und Fettgewebe angereichert und gelangen über die Nahrungskette (siehe Nahrungsnetz) in andere Organismen. So greifen PCB in den Calciumstoffwechsel von Vögeln ein; sie lassen die Eierschalen weich werden und führen zu Missbildungen bei den Jungtieren (siehe bedrohte Arten). Bei PCB-Vergiftungen von Menschen wurden u. a. Chlorakne, Schäden an Leber und am Nervensystem sowie Veränderungen des Blutbildes beobachtet.

Problematisch ist vor allem die Beständigkeit von PCB in der Umwelt. Herstellung und Einsatz wurden daher in Deutschland vom Gesetzgeber zunächst eingeschränkt und später verboten – Ähnliches gilt auch für die EU und andere Länder der Erde. Nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (seit 1993 in Kraft, danach mehrere Änderungen) dürfen PCB in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden. Weitere Regelungen enthalten die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung, Novellierung am 1. Januar 2005 in Kraft getreten) und das im Mai 2004 in Kraft getretene Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, das u. a. die umweltgerechte Entsorgung von PCB enthaltenden Abfällen regelt. Die Beseitigung aller bekannten PCB-Bestände ist in der EU bis Ende 2010 vorgesehen.

Für die Beseitigung von PCB gibt es strenge EU-Richtlinien. Die Entsorgung muss in zugelassenen Anlagen mit speziellen technischen Ausrüstungen vorgenommen werden. Da sich bei der Verbrennung im Temperaturbereich von 600 bis 900 °C Furane und Dioxine bilden können, müssen in diesen Anlagen höhere Temperaturen gewährleistet sein, um eine vollständige Zersetzung zu ermöglichen.

Siehe auch Chlorkohlenwasserstoffe; Umwelt

In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft