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Vierzehn Punkte

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Woodrow WilsonWoodrow Wilson

Vierzehn Punkte, auch Wilson-Deklaration, Programm des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson für eine Friedensordnung nach dem 1. Weltkrieg.

Wilson verkündete seine Vierzehn Punkte am 8. Januar 1918 in seiner Jahresbotschaft vor beiden Häusern des US-Kongresses. Die Alliierten nahmen die Vierzehn Punkte zunächst wohlwollend auf, die Mittelmächte lehnten sie ab. Als sich für Deutschland aber die Aussichtslosigkeit eines Siegfriedens abzeichnete, suchte es auf der Grundlage der Vierzehn Punkte bei den Alliierten um Frieden nach, um harte Friedensbedingungen und hohe Reparationen zu vermeiden. Die Alliierten erklärten sich jedoch erst nach erheblichen Modifikationen bereit, die Vierzehn Punkte als Basis für einen Waffenstillstand und für Friedensverhandlungen zu akzeptieren. Wilsons 14. und wichtigster Punkt wurde im Völkerbund verwirklicht, der als Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz von 1919 gegründet wurde.

Die Vierzehn Punkte waren: (1) Verzicht auf Geheimdiplomatie zugunsten offener internationaler Verhandlungen; (2) Garantie der Freiheit der Meere in Friedens- und in Kriegszeiten, sofern die Meere nicht ganz oder teilweise durch international sanktionierte Maßnahmen gesperrt sind; (3) Abbau möglichst aller Handelsschranken und Schaffung gleicher Handelsbedingungen auf internationaler Ebene; (4) internationale Abrüstung, soweit sie mit der öffentlichen Sicherheit vereinbar ist, (5) Beilegung kolonialer Streitigkeiten unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Kolonialmächte als auch der Kolonialvölker; (6) Räumung der besetzten russischen Gebiete durch die Mittelmächte unter dem Vorbehalt der Selbstbestimmung und Aufforderung an das bolschewistische Russland, sich an der internationalen Kooperation zu beteiligen; (7) Räumung und Wiederherstellung Belgiens; (8) Räumung und Rückgabe der besetzten französischen Gebiete einschließlich Elsass-Lothringens; (9) Korrektur der italienischen Grenzen entsprechend den klar erkennbaren Nationalitätengrenzen; (10) Autonomie für die Völker Österreich-Ungarns; (11) Räumung und Wiederherstellung Serbiens, Montenegros und Rumäniens mit einem Zugang zum Meer für Serbien; (12) Autonomie für die Völker im Osmanischen Reich und Internationalisierung der Dardanellen; (13) Errichtung eines unabhängigen Polen mit freiem Zugang zum Meer und (14) Einrichtung eines Völkerbundes zur gegenseitigen Garantie der politischen Unabhängigkeit und der territorialen Integrität.

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