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Windows Live® Suchergebnisse Politische TheorieEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Politische Theorien der Antike; Mittelalter; Machiavelli, Hobbes und andere; Der Gesellschaftsvertrag; Kant und Hegel; Die industrielle Revolution; Faschismus und Demokratie
Politische Theorie, Teilgebiet der Politikwissenschaft, das sich mit den Lehren (abendländischer) politischer Denker beschäftigt. Diese Theorien kreisen häufig um den Staat sowie um das Verhältnis von Staat und Gesellschaft bzw. Individuum. Sie wurden vor dem Hintergrund spezifischer gesellschaftlicher Verhältnisse entwickelt; in der Regel werden diese Verhältnisse in der Theorie entweder affirmiert oder transzendiert.
Der griechische Philosoph Platon beschrieb nicht reale Verhältnisse, sondern einen idealen, d. h. den bestmöglichen Staat. Dieser sollte von den Besten, genauer von Philosophen regiert werden. Unter dieser herrschenden Aristokratie sollte ein Kriegerstand existieren, dessen Aufgabe die Verteidigung des Staates nach innen und außen sei. Die übrigen Bürger ordnete Platon dem Nährstand zu, der sich selbst zu mäßigen und die anderen Stände zu versorgen habe. Besitz, aber auch Frauen und Kinder sollten den Bürgern gemeinsam gehören. Aristoteles unterschied verschiedene Staatsformen (z. B. Monarchie, Aristokratie, Volksherrschaft) nach der Anzahl der Regierenden. Besonders stabil sei eine Verfassung, die die Vorzüge aller Staatsformen in sich vereine. Der Staat war für Aristoteles Sache der freien Bürger; die Sklaverei sah er als natürlich an. Der römische Staatsmann Marcus Tullius Cicero sorgte für die Weitervermittlung der politischen Theorien aus Griechenland; er formulierte ferner die Idee eines Naturrechtes. Die politischen Theorien der Antike basierten auf einem gesellschaftlichen Umfeld, das durch Handel, Eroberung und Sklaverei geprägt war.
Großen Einfluss auf die mittelalterliche Geistesgeschichte übte der Kirchenlehrer Aurelius Augustinus aus: Er sah sich mit einem Ringen von Gottesstaat und irdischem Staat konfrontiert, aus dem am Ende der Gottesstaat siegreich hervorgehen müsse. Später schlug sich die realpolitische Auseinandersetzung von Kirche und Staat, von Kaisertum und Papsttum in der Zweigewalten- bzw. Zweischwertertheorie nieder. Thomas von Aquin bejahte die Notwendigkeit von staatlichen Gesetzen zur Regelung des menschlichen Lebens, hielt jedoch an der Vorstellung fest, dass diese Gesetze Gottes Wille zum Ausdruck bringen müssten. Auf der anderen Seite leiteten die weltlichen Herrscher seit dem 8. Jahrhundert ihr Herrschaftsrecht „von Gottes Gnaden” ab (Gottesgnadentum), legten also selbst auf eine metaphysische Begründung ihrer Herrschaft Wert. Faktisch war die feudale Gesellschaft durch adeligen Grundbesitz und daraus abgeleitete Herrschaftsrechte gekennzeichnet. Diese ständische Ordnung und ihre Legitimation lösten sich auf, durch Bauernaufstände, durch aufstrebende Stadtbürger und durch Fürsten, die einen absoluten Machtanspruch erhoben. Landesherrschaften mit souveränen Landesherren an der Spitze entstanden, und in der Folge bildete sich der moderne Nationalstaat heraus.
Im Zuge der Renaissance wurde die religiöse Legitimation der Herrschaft abgestreift, bei Niccolò Machiavelli auch jegliche moralische. Machiavelli beschrieb, wie der Fürst seine Macht bzw. seinen Reichtum bewahrt und erweitert; er beschrieb also Techniken der Machtausübung und behauptete nicht, diese würden oder sollten dem Volk zugutekommen. Inhalt der Staatsräson ist das Interesse des Herrschers und nur dieses. Im Gegensatz dazu entwarf Thomas Morus eine utopische Gesellschaft, in der das Privateigentum abgeschafft ist und die Menschen auf der Basis religiöser Toleranz zusammenleben. Jean Bodin arbeitete vor dem Hintergrund der Hugenottenkriege in Frankreich als entscheidendes (und bis heute gültiges) Kriterium der Staatsgewalt deren Souveränität heraus. Danach ist der Staat die höchste Gewalt. Der Herrscher hat das Recht auf Gesetzgebung und Kriegsführung sowie die Finanzhoheit, soll aber Freiheit und Eigentum der Untertanen unangetastet lassen. Der englische Philosoph Thomas Hobbes entwickelte die Vorstellung eines Vertrags zwischen Volk und Regierung, wodurch der Staat konstituiert werde. Die Macht des Staates müsse unumschränkt sein, forderte Hobbes, und sie solle zum Wohl des Volkes ausgeübt werden. Hobbes’ Vertragstheorie reflektiert die Vertrags- und Marktbeziehungen der sich entwickelnden bürgerlichen Gesellschaft.
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