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GuatemalaEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Nach der Verfassung von 1986 ist Guatemala eine Präsidialrepublik.
Die oberste Exekutivgewalt liegt beim Präsidenten, der für eine einmalige vierjährige Amtszeit in allgemeinen Wahlen direkt vom Volk gewählt wird. Die umfangreichen Machtbefugnisse des Präsidenten reichen von der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung über den Oberbefehl über die Streitkräfte bis hin zur Ernennung und Absetzung von Ministern und anderen Beamten.
Die Legislative liegt bei der Nationalversammlung (Congreso Nacional), dessen 158 Abgeordnete jeweils für vier Jahre gewählt werden.
Das höchste Gericht ist der Oberste Gerichtshof, der sich aus mindestens sieben Richtern zusammensetzt; diese werden von der Nationalversammlung für jeweils vier Jahre gewählt. Von ihnen werden die Richter der unteren Instanzen, wie z. B. der Berufungsgerichte, der Verwaltungsgerichte sowie der Gerichte der Ersten Instanz, ernannt.
Guatemala ist in 22 Departamentos (Verwaltungsbezirke) gegliedert, die wiederum in Kreisverwaltungen untergliedert sind. An der Spitze eines jeden Verwaltungsbezirks steht ein Gouverneur, der vom Präsidenten ernannt wird.
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