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  • Interdikt (Kirchenrecht) – Wikipedia

    Ein Interdikt (lat.: "Untersagung") ist die Einstellung von gottesdienstlichen Handlungen als Strafe für ein Vergehen gegen Kirchenrecht. Das Interdikt war in Form des ...

  • Interdikt – Wikipedia

    Ein Interdikt (lat. interdictum, Untersagung, Zwischenspruch) ist: Ein Begriff des Römischen Rechts, siehe Interdikt (Römisches Recht) Ein Begriff des Kirchenrechts, siehe ...

  • Interdikt im Lexikon Kirche & Religion

    Lexikon Kirche und Religion, Stichworte aus dem Christentum einfach und verstâ¥ndlich erklâ¥rt

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Interdikt

Enzyklopädieartikel

Interdikt (lateinisch interdictum: Verbot), Strafmaßnahme der katholischen Kirche. Die Strafe besteht im Verbot aller kirchlichen Amtshandlungen für den oder die Bestraften. Ein Interdikt kann einzelne oder Gruppen betreffen, einzelne Orte oder ganze Nationen. Je nach Einstufung des Interdikts kann es durch einen Bischof oder durch den Papst ausgesprochen werden. Ein generelles Interdikt muss vom Papst ausgesprochen werden und kann sich auf Personen oder Orte beziehen.

In der Kirche des Mittelalters diente das Interdikt als gewöhnlicher Tadel. 1180 sprach Papst Alexander III. aufgrund einer Kontroverse um die Nachfolge im Bistum Sankt Andrews das Interdikt über Schottland aus. Papst Innozenz III. belegte England 1208 mit einem Interdikt, weil der englische König John dem vom Papst ernannten Erzbischof von Canterbury die Einreise verweigerte.

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