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Argentinien

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Argentinien (Flagge und Hymnen)Argentinien (Flagge und Hymnen)
Artikelgliederung
5.1

Exekutive

Staatsoberhaupt und zugleich Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der Präsident. Er wird für eine Amtsperiode von vier Jahren direkt vom Volk gewählt; eine einmalige unmittelbare Wiederwahl ist möglich. Die Verfassung erlaubt es dem Präsidenten, den Ausnahmezustand zu erklären und das Parlament aufzulösen. In der Geschichte Argentiniens wurde auf diese Bestimmung häufig zurückgegriffen.

5.2

Legislative

Das argentinische Parlament (Congreso de la Nación) besteht aus einem Abgeordnetenhaus mit 257 Mitgliedern und einem Senat mit 72 Sitzen. Die Abgeordneten werden für eine vierjährige Amtsperiode vom Volk gewählt, und zwar alle zwei Jahre jeweils die Hälfte der Abgeordneten. Senatoren werden seit 2001 für eine Amtszeit von sechs Jahren ebenfalls vom Volk gewählt; hier wird alle zwei Jahre je ein Drittel der Mandatsträger neu gewählt (bis 2001 betrug die Amtszeit neun Jahre, und die Senatoren wurden von den Provinzregierungen bestimmt). Für alle Staatsbürger über 18 Jahre besteht Wahlpflicht.

5.3

Judikative

Die Bundesgerichte umfassen den Obersten Gerichtshof, 17 Appellationsgerichte sowie Bezirks- und Ortsgerichte. Das Gerichtswesen in den Provinzen ist ähnlich aufgebaut und besteht aus den Obersten Gerichtshöfen, den Appellationsgerichten sowie nachgeordneten gerichtlichen Instanzen.

5.4

Kommunalverwaltung

Argentinien besteht aus 23 Provinzen und dem Bundesdistrikt Buenos Aires; das ehemalige Nationalterritorium Tierra del Fuego (Feuerland) wurde 1993 zur 23. Provinz. Zudem beansprucht Argentinien einen großen Sektor der Antarktis (zwischen dem 25. Längengrad West und dem 74. Längengrad West) und mehrere Inseln im Südatlantik; dieser Anspruch wird jedoch von zahlreichen Ländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, nicht anerkannt. Die Provinzen verteilen sich auf fünf Hauptgebiete: die Provinzen an der Atlantikküste (Buenos Aires, Chaco, Corrientes, Entre Ríos, Formosa, Misiones und Santa Fe), die nördlichen Provinzen (Jujuy, Salta, Santiago del Estero und Tucumán), die Zentralprovinzen (Córdoba, La Pampa und San Luis), die Provinzen in den Anden (Catamarca, La Rioja, Mendoza, Neuquén und San Juan) und die Provinzen Patagoniens (Chubut, Río Negro und Santa Cruz).

Gemäß der Verfassung wählen die Provinzen eigene Gouverneure und Regionalparlamente. In den Zeiten, in denen die Verfassung außer Kraft gesetzt war, wurden die Provinzgouverneure von der Zentralregierung ernannt.

5.5

Politische Parteien

Das politische Leben in Argentinien wird im Wesentliche von zwei Parteien bzw. Gruppierungen bestimmt: dem peronistischen Partido Justicialista (PJ) und dem Parteienbündnis Alianza. Der PJ bzw. seine Vorgängerorganisation, der Partido Laborista, entstand in den vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts als Partei der Peronisten, der Anhänger Juan Domingo Peróns, und versammelte als Massenbewegung vor allem die sozial Schwachen in seinen Reihen. Während der Militärdiktatur (1976-1983) zerfiel die Partei in verschiedene Flügel und Gruppierungen, konnte sich dann aber wieder konsolidieren und stellte von 1989 bis 1999 die Regierung. Der PJ hat nach eigenen Angaben etwa 4,5 Millionen Mitglieder.

Die Alianza (eigentlich Alianza para el Trabajo, la Justícia y la Educación) entstand 1997 als Gegengewicht zu dem übermächtigen PJ aus dem Zusammenschluss der sozialdemokratisch orientierten Unión Cívica Radical (UCR) und dem Linksbündnis Frente del País Solidario (Frepaso). Die UCR wurde 1890 gegründet, ist damit die älteste Partei Argentiniens und hat etwa 2,8 Millionen Mitglieder. Sie stellte von 1983 bis 1989 die Regierung und übernahm im Rahmen der Alianza 1999 erneut Regierungsverantwortung; nach nur gut zwei Jahren im Amt wurde die Alianza-Regierung jedoch wieder von einer peronistischen abgelöst.

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