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Seerecht

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Seerecht, Rechtsvorschriften und völkerrechtliche Verträge, die sich auf den Handel und die Schifffahrt auf der Hochsee und anderen schiffbaren Gewässern beziehen. Der Begriff beinhaltet die Gesamtheit der Bräuche, der Gesetzgebung, der internationalen Verträge und Gerichtsentscheidungen bezüglich des Eigentums und des Betriebs von Schiffen, des Passagier- und Frachttransports und der Rechte und Pflichten ihrer Besatzung während der Fahrt.

2

Geschichte

Die Ursprünge des Seerechts reichen bis in die Antike zurück. Es ist für die einzelnen Länder immer notwendig gewesen, für Streitfälle Abkommen bezüglich des Umgangs mit Schiffen, deren Besatzung und Frachten zu treffen. Die frühesten Abkommen basierten wahrscheinlich auf einer Sammlung antiker Gebräuche, die sich ursprünglich als praktische Lösungen allgemeiner Probleme entwickelt hatten. Viele dieser Gebräuche waren Teil des römischen Privatrechts. Nach dem Untergang des Römischen Reiches brach der Seehandel für etwa 500 Jahre ab.

Nachdem im Mittelalter die Handelstätigkeit auf See wieder aufgenommen wurde, kam es zu verschiedenen Streitigkeiten; es wurden Gesetze formuliert, um diese Streitigkeiten beizulegen. Mit der Zeit wurden die verschiedenen Seegesetze zusammengetragen; zu den bekanntesten Sammlungen frühen Seerechts gehören die Rôles d’Oléron und das Black Book of the Admiralty, eine englische Sammlung aus dem 14. und 15. Jahrhundert. Spezielle Gerichtshöfe wurden geschaffen, um die verschiedenen Seegesetze zu verwalten.

3

Internationales Seerecht

Einige Aspekte des Seerechts betreffen auch die Beziehungen zwischen einzelnen Nationen. Der wichtigste Begriff des Seerechts ist die Freiheit der Meere. In Kriegszeiten fallen Angelegenheiten, die das Seerecht betreffen, in den Bereich des internationalen Rechts. Die UN-Seerechtskonvention, die heute ein Teil des internationalen Rechts ist, befasst sich ebenfalls mit Problemen des Seerechts, u. a dem Navigationsrecht und dem Recht des (erlaubten) Überfliegens, der Meeresforschung, der Förderung von mineralischen Rohstoffen im Meeresgrund und dem ökologischen Schutz der Meere. Das Abkommen gewährt jeder Küstennation die staatliche Hoheitsgewalt über ein Territorialgewässer von bis zu zwölf Seemeilen vor der Küste, die Rohstoffe, die wissenschaftliche Forschung und des Gewässerumweltschutzes sowie eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen vor der Küste; jenseits dieser Zone wird die Förderung der Mineralien im Meeresboden von dem Internationalen Seegerichtshof verwaltet.

Siehe auch Internationale Seeschifffahrts-Organisationen; Hoheitsgewässer

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