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Goldene Bulle

Enzyklopädieartikel

Goldene Bulle, lateinisch bulla aurea, nach ihrer goldenen Siegelkapsel (Bulle) benannte und durch die goldene Siegelkapsel auch äußerlich als wichtiges Dokument gekennzeichnete Herrscherurkunde. Besondere Bedeutung erlangten fünf Goldene Bullen:

1. Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. von 1356, die wichtigste der Goldenen Bullen und zugleich das wichtigste Reichsgrundgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Die Goldene Bulle regelte erstmals und abschließend die Königswahl durch die Kurfürsten sowie das Repräsentationszeremoniell für das Reich, und sie schrieb die privilegierte Stellung der sieben Kurfürsten fest (u. a. Unteilbarkeit ihrer Kurfürstentümer, Bestätigung der Kurfürsten als der alleinigen Königswähler). Außerdem enthielt sie Regelungen zum Landfrieden sowie das Verbot, andere als Landfriedensbündnisse einzugehen, und suchte so das Fehdewesen einzudämmen. Die Goldene Bulle blieb bis zum Ende des alten Reiches 1806 in Kraft.

2. Die Goldene Bulle Böhmens von 1212, in der Friedrich II. dem böhmischen König Ottokar I. die erbliche Königswürde für Böhmen bestätigte und die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Reich und Böhmen fixierte.

3. Die Goldene Bulle von Eger (auch Egerer Goldbulle) von 1213. In ihr machte Friedrich II. dem Papsttum verschiedene Zugeständnisse, die die Macht des Papsttums gegenüber dem König- bzw. Kaisertum stärkten; u. a. verzichtete Friedrich zugunsten des Kirchenstaates auf Gebiete in Mittelitalien und revidierte das Wormser Konkordat zulasten des Kaisertums.

4. Die Goldbulle von Rimini von 1226, von Friedrich II. für den Deutschen Orden unter dem Hochmeister Hermann von Salza ausgestellt. In dieser Goldenen Bulle bestätigte Friedrich II. dem Deutschen Orden die Schenkung des Culmer Landes durch Herzog Konrad von Masowien und übertrug ihm das noch zu erobernde und zu christianisierende Land der Pruzzen. Die Goldbulle von Rimini bildete die Grundlage für die Entstehung des Deutschordensstaates.

5. Die Goldene Bulle Ungarns, 1222 von König Andreas II. erlassenes erstes Grundgesetz für Ungarn. Die ungarische Goldbulle erweiterte die Befugnisse und Privilegien des Hochadels zulasten des Königs und der Kirche, machte aber auch den unteren Schichten verschiedene Zugeständnisse.

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