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Ägypten

Enzyklopädieartikel
Multimedia
Ägypten (Flagge und Hymne)Ägypten (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
4.3

Kunst

Das Land verfügt über ein reichhaltiges kulturelles Erbe (siehe ägyptische Kunst und Architektur; ägyptische Literatur).

4.4

Medien

Ägypten hat das fortschrittlichste Pressewesen in der gesamten arabischen Welt. Kairo ist das größte Verlagszentrum im Nahen Osten. Sämtliche Zeitungen und Zeitschriften stehen unter Kontrolle des Staates; der auch Miteigentümer sämtlicher Verlage ist. Die einflussreichste Zeitung ist die amtliche, regierungsnahe Al-Ahram (tägliche Auflage 900 000). Die Gesamtauflage der 17 Tageszeitungen des Landes beträgt mehr als 3,1 Millionen Exemplare. Im Mai 1995 wurde ein neues Pressegesetz verabschiedet, dem zufolge die Verleumdung von Personen des öffentlichen Lebens sowie die Veröffentlichung von falschen Informationen mit Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Nach Meinung der oppositionellen Gruppen soll durch dieses Gesetz die Pressefreiheit drastisch eingeschränkt werden.

Die 1956 gegründete ägyptische Nachrichtenagentur Middle East News Agency ist auch für andere Länder der arabischen Welt tätig. Eine staatliche Rundfunkgesellschaft bietet Programme in Arabisch, Englisch und Französisch, aber auch in anderen Sprachen an. Das Fernsehen wurde 1960 eingeführt und steht unter staatlicher Kontrolle. Das Programmangebot ist auf drei Sender verteilt.

5

Verwaltung und Politik

Ägypten ist seit 1953 eine Präsidialrepublik; es gilt die am 11. September 1971 in Kraft getretene und seither mehrmals geänderte Verfassung. Laut der Verfassung ist Ägypten eine Republik mit dem Islam als Staatsreligion; jeder Bezug auf den Sozialismus, der in der Verfassung ursprünglich eine wichtige Rolle spielte, wurde 2007 aus der Verfassung gestrichen.

5.1

Exekutive

Staatsoberhaupt ist der Präsident, der seit 2005 für sechs Jahre direkt vom Volk gewählt wird; bis dahin wurde er von der Volksversammlung nominiert und von der Bevölkerung per Referendum bestätigt. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und überwacht deren Ausführung. Er ernennt und entlässt die Regierung und kann die Volksversammlung auflösen. Der Präsident hat zudem das Recht, mit Billigung der Volksversammlung den Krieg zu erklären, Verträge zu ratifizieren, Begnadigungen auszusprechen und Volksentscheide auszuschreiben. Daneben ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte.

5.2

Legislative

Das ägyptische Parlament, die Volksversammlung, setzt sich aus 454 Mitgliedern zusammen; 444 von ihnen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, zehn weitere werden vom Präsidenten ernannt. Bei der Hälfte der Abgeordneten muss es sich um Arbeiter und Bauern handeln, daneben ist ein bestimmter Prozentsatz der Sitze Frauen vorbehalten. Zu den Vollmachten der Volksversammlung gehören die Genehmigung des Haushalts, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen sowie die Billigung von Regierungsprogrammen. Das Parlament kann auch dem Kabinett oder einzelnen Kabinettsmitgliedern das Vertrauen entziehen. Der Volksversammlung steht als beratendes Organ die Schura zur Seite. Sie umfasst 210 Mitglieder, von denen ein Drittel vom Staatspräsidenten ernannt wird; die Übrigen werden jeweils für drei Jahre gewählt. In Ägypten besteht für Bürger ab dem 18. Lebensjahr Wahlpflicht.

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