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Windows Live® Suchergebnisse ErzdiakonEnzyklopädieartikel
Erzdiakon, kirchlicher Würdenträger der christlichen Kirchen, der unmittelbar dem Bischof nachgeordnet ist. Der Titel wurde nachweislich zum ersten Mal im 3. Jahrhundert verwendet. Anfangs beschränkte sich die Verantwortung eines Erzdiakons darauf, dem Bischof am Altar und bei den Priesterweihen zu assistieren, ihm bei der Verwaltung der Kircheneinnahmen zu helfen, und die Diakone bei ihrer Arbeit anzuleiten. Seit dem 5. Jahrhundert übernahmen die Erzdiakone verantwortungsvollere Aufgaben. Sie vertraten den Bischof in Beratungen, und leiteten die Diözese in der Zeit vor der Wahl eines neuen Bischofs. In der römisch-katholischen Kirche verlor das Amt des Erzdiakons nach dem Konzil von Trient an Bedeutung; seine Pflichten wurden jetzt vom Generalvikar, dem Stellvertreter des Bischofs, wahrgenommen. In der Kirche von England hat jede Diözese zwei bis vier ernannte Erzdiakone.
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