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Windows Live® Suchergebnisse Der Fall HissEnzyklopädieartikel
Der Fall Hiss, der Prozess, der zur Verurteilung von Alger Hiss führte, einem früheren hohen Beamten des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika, der der Spionage für die ehemalige Sowjetunion angeklagt war. Die Untersuchungen und Verhandlungen dauerten von 1948 bis zum Jahr 1950 an. Als Folge seiner Aussagen vor dem Senatsausschuss zur Untersuchung unamerikanischer Umtriebe in den Jahren 1948 und 1949 und den darauf folgenden Untersuchungen durch das Justizministerium wurde Hiss wegen Meineids verurteilt, nachdem er seine Beteiligung an einem sowjetischen Spionagering bestritten hatte. Der Fall ist Teil einer generellen und umfassenden Suche und Verfolgung angeblicher Kommunisten und subversiver kommunistischer Aktivitäten in den Vereinigten Staaten, die zur Zeit der Truman-Regierung aufgenommen wurde und bis zum Ende der so genannten McCarthy-Ära andauerte, die ihren Namen von Senator Joseph R. McCarthy als treibende Kraft der Verfolgungswelle (siehe McCarthyism) erhielt. Hiss, der 1948 das Amt des Präsidenten der Carnegiestiftung für den internationalen Frieden innehatte, war zuvor als Rechtsanwalt und Verwaltungsbeamter im amerikanischen Justiz-, Landwirtschafts- und Außenministerium tätig gewesen. Bei der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1945 fungierte er als Generalsekretär. Angeklagt wurde er von Whittaker Chambers, einem amerikanischen Schriftsteller, der mehrere Jahre lang als Herausgeber des Wochenmagazins Time gearbeitet hatte. Im Jahr 1948 sagte Chambers vor dem Ausschuss zur Untersuchung „unamerikanischer Umtriebe” aus, dass er in den zwanziger und dreißiger Jahren Kommunist gewesen sei und sich als Kurier für die Übermittlung von geheimem Informationsmaterial an sowjetische Agenten betätigt habe. In diesem Zusammenhang beschuldigte er Hiss, ebenfalls Kommunist gewesen zu sein und ihm Verschlussakten zur Weiterleitung in die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) übergeben zu haben. Hiss bestritt diese Aussagen und forderte Chambers auf, die Anschuldigungen vor Gericht zu wiederholen. Chambers bestätigte seine Beschuldigungen öffentlich bei einer Rundfunkübertragung und einem Zeitungsinterview, woraufhin Hiss Chambers der Verleumdung und des Rufmordes anklagte. Bei seiner Verteidigung vor Gericht legte Chambers als Belastungsmaterial Aufnahmen von Dokumenten auf Mikrofilm vor, die sich später als Verschlussakten des Außen-, Marine- und Verteidigungsministeriums herausstellten und scheinbar mit eigenhändigen handschriftlichen Anmerkungen von Hiss versehen waren. Das Justizministerium leitete eine eigene Untersuchung ein und Hiss wurde wegen Meineids schuldig gesprochen. Aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Jury kam es zu keiner Urteilsfindung, doch bei einem zweiten Verfahren im Januar 1950 wurde Hiss schuldig gesprochen. Bei beiden Prozessen war die Zurechnungsfähigkeit von Chambers ein zentrales Thema. Hiss wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt und 1954 auf Bewährung entlassen. Auch zu diesem Zeitpunkt beschwor er noch seine Unschuld. Die politischen Umstände und die antikommunistische, nationalistische Atmosphäre, die die Verfolgungswelle angeblicher Kommunisten und ihrer subversiven Machenschaften damals begleiteten, führten dazu, dass viele Prominente des öffentlichen Lebens Hiss zumindest anfänglich unterstützten. Eine der herausragenden Figuren bei dem Prozess gegen Hiss war Richard Milhous Nixon, damals Abgeordneter der Republican Party im Senatsausschuss für „unamerikanische Umtriebe” und später 37. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Fall Hiss förderte maßgeblich den Aufstieg Nixons, der als junger, aufstrebender Senator während der Verhandlungen gegen Hiss zu glänzen wusste. Im Jahr 1992 ersuchte Hiss Beamte und Funktionäre der früheren UdSSR, die erst kurz zuvor zugänglich gewordenen Staatsarchive hinsichtlich seines Falles auf Informationsmaterial zu untersuchen. Der russische General Dmitrij A. Wolkogonow, Historiker und Vorsitzender einer Kommission zur Untersuchung des Aktenmaterials des russischen Geheimdienstes KGB sagte diesbezüglich aus, dass keinerlei Beweismaterial vorläge, das auf die Beteiligung von Hiss an den Aktivitäten des sowjetischen Geheimdienstes schließen lasse. Hiss starb im November 1996 in New York.
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