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Windows Live® Suchergebnisse DividendeEnzyklopädieartikel
Dividende, im Finanzwesen einer Wirtschaftsgesellschaft ein Geldbetrag, der aus dem Gewinn der Gesellschaft bewilligt und unter den Anteilseignern bzw. Aktionären verteilt wird; bezeichnet auch den Anteil am Gesamtbetrag, den der Aktionär erhält. Dividenden werden normalerweise periodisch (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ausgeschüttet. Die Höhe der Ausschüttung bestimmt die Hauptversammlung der Aktionäre oder Anteilseigner nach Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Dividenden werden auf proportionaler Basis ausgeschüttet; d. h., der Anteilseigner erhält von der Gesamtdividende im Verhältnis so viel, wie es seinem Verhältnis von Anteilen (siehe Wertpapieren) am Gesamtkapital der Gesellschaft entspricht. Aktionäre, die Vorzugsaktien besitzen, haben ein Vorrecht auf Dividendenzahlungen gegenüber den Inhabern von Stammaktien. Vorzugsdividenden können kumulativ oder nichtkumulativ sein. Kumulative Dividenden sind solche, die die Gewinne in den Folgeperioden belasten. Wenn sie während einer oder mehrerer Perioden nicht ausgezahlt wurden, müssen sie in den Folgejahren gezahlt werden, bevor Dividenden auf Stammaktien ausgeschüttet werden dürfen. Werden nichtkumulative Dividenden nicht ausgeschüttet, belasten diese die zukünftigen Gewinne nicht. Dividenden können auch in Form von zusätzlichen Aktienanteilen (Gratisaktien) oder als Bezugsrecht auf Aktienerwerb zu einem bestimmten Preis pro Aktie bezahlt werden. Die Bezeichnung Dividende wird auch verwendet für die Quote aus der Konkursmasse eines zahlungsunfähigen oder bankrotten Unternehmens, die im Zuge seiner Liquidation an die Gläubiger verteilt wird. Im Versicherungswesen werden die Summen als Dividenden bezeichnet, die aus den erwirtschafteten Gewinnen an die Versicherungsnehmer ausgezahlt werden, deren Policen das vorsehen. Diese Dividenden bzw. Gewinnanteile werden auch zur Ermäßigung der nächsten Prämienzahlung verwendet.
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