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Zahnheilkunde

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Artikelgliederung
1

Einleitung

Zahnheilkunde, Teilgebiet der Medizin, das Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Erkrankungen der Zähne und der angrenzenden Gewebe von Kopf, Hals und Mund umfasst.

Der Zahnarzt verfügt über die Zulassung zur Ausübung der Zahnheilkunde oder einer ihrer Disziplinen. Zur praktischen Zahnheilkunde gehören das Reinigen, Füllen und Ziehen von Zähnen, die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen, die Korrektur von Gebissfehlstellungen, die Durchführung chirurgischer Eingriffe an Kiefer oder Mund sowie die Herstellung und Anpassung von künstlichem Zahnersatz oder -prothesen.

Schäden im Mundbereich können zu Erkrankungen anderer Körperorgane führen. Auch umgekehrt gilt: Störungen in Körperbereichen, die vom Mund entfernt liegen, wirken sich möglicherweise ungünstig auf die Zähne und deren Stützapparat aus. Da die Zahnsubstanz in der Regel nicht in der Lage ist, sich selbst zu regenerieren, stellt die Mundpflege eine besondere Aufgabe der Gesundheitsvorsorge dar. Die Zahnheilkunde hat dafür ihre eigenen Verfahren und Techniken entwickelt, aber auch Methoden der Allgemeinmedizin übernommen, um sowohl örtlich begrenzten Komplikationen als auch schädlichen Auswirkungen auf den gesamten Körper vorzubeugen.

Die meisten Zahnärzte sind in allen Bereichen der Zahnmedizin tätig. Regelmäßige Untersuchungen mit Hilfe spezieller Instrumente, Tests und Röntgenstrahlen sind erforderlich, um eventuelle Schäden möglichst früh zu entdecken. Zahnstein sollte mindestens einmal pro Jahr entfernt werden. Dieser bildet sich aus mineralisierter bakterieller Plaque (einem von Bakterien gebildeten Stoffwechselprodukt), aus Speichel und Speiseresten. Zur Füllung schadhafter Stellen eignen sich verschiedene Materialien. Unregelmäßige Bissstellungen werden ausgeglichen. Stark geschädigte Zähne können manchmal wiederaufgebaut werden, in anderen Fällen ist unter Umständen die Entfernung der Zahnwurzel unvermeidlich. Zähne, die nicht mehr wiederhergestellt werden können, müssen gezogen werden; fehlende Zähne werden durch künstliche ersetzt.

2

Fachgebiete

Die Zahnheilkunde wird in acht spezialisierte Fachbereiche unterteilt. Auf welchen und wie vielen dieser Bereiche sich ein allgemeiner Zahnarzt betätigt, hängt von dessen Neigungen und Fähigkeiten ab.

2.1

Kieferchirurgie

Die Kieferchirurgie befasst sich mit der Diagnose und operativen Behandlung jeglicher Krankheiten, Verletzungen, Missbildungen oder Störungen der Kiefer und der zugehörigen Strukturen. Ein Teilbereich der Kieferchirurgie ist die Entfernung von Zähnen, die aufgrund ihrer Lage, ungewöhnlichen Form oder Verankerung im Kiefer Komplikationen auslösen. Ist ein Zahn im Kieferknochen eingeklemmt oder von weichem Gewebe bedeckt, nennt man ihn impaktiert. In einem solchen Fall wird der umgebende Knochen oder das weiche Gewebe entfernt, um den Zahn freizulegen. Zu den Aufgaben der Kieferchirurgie zählt auch die Entfernung von Zysten und Wucherungen im Kiefer- und Mundbereich, das Einrichten von Kieferbrüchen sowie operative Korrekturen von Gaumen- und Lippenspalten („Wolfsrachen” und „Hasenscharte”). Diese beiden Missbildungen sind Geburtsfehler.

2.2

Kieferorthopädie

Aufgabe der Kieferorthopädie ist es, Zahnfehlstellungen zu beheben. Sie befasst sich mit Vorbeugung und Beseitigung der so genannten Malokklusion, der fehlerhaften Berührungsstellung der Zahnreihen bei geschlossenen Kiefern. Eine solche Fehlstellung hat möglicherweise eine Verformung der Kiefer und des Gesichts zur Folge. Malokklusion kann erblich oder durch frühen Zahnverlust (z. B. infolge von Zahnfäule) erworben sein. Mit Hilfe spezieller Geräte und Apparaturen, in manchen Fällen auch durch einen chirurgischen Eingriff, kann der Kieferorthopäde den Zahnreihenschluss korrigieren.

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