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Polen

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Polen (Flagge und Hymne)Polen (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
5.2

Legislative

Die Gesetzgebung liegt bei einem Zweikammerparlament, bestehend aus dem Sejm (Unterhaus) mit 460 Abgeordneten, der die oberste legislative Instanz bildet, und dem Senat (Oberhaus) mit 100 Mitgliedern, der die Regionsvertreter versammelt und an der Gesetzgebung mitwirkt. Beide Kammern bilden zusammen die Nationalversammlung. Die Wahlperiode liegt für beide Häuser bei vier Jahren. Bei den (vorgezogenen) Wahlen vom September 1993 galten erstmals Bestimmungen für bestimmte Mindeststimmzahlen; um im Parlament vertreten zu sein, muss eine Einzelpartei eine Fünfprozenthürde überwinden, Wahlbündnisse müssen mindestens 8 Prozent der Stimmen erreichen. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr.

5.3

Judikative

Nach einer grundlegenden Reform des Gerichtswesens im Dezember 1989 obliegt die Rechtsprechung dem Obersten Gerichtshof, den Gerichten der Wojwodschaften (erste und zweite Instanz bei allen Zivil- und Strafsachen) sowie weiteren Gerichten. Die Aufsicht für alle nachgeordneten Gerichte liegt beim Obersten Gerichtshof. Daneben gibt es eine Verwaltungs- und eine Verfassungsgerichtsbarkeit.

5.4

Kommunalverwaltung

Im Januar 1999 trat die im Sommer 1998 beschlossene administrative Neugliederung in Kraft. An die Stelle der 49 Regierungsbezirke traten 16 Woiwodschaften (Verwaltungsbezirke), die über eigene Regionalparlamente verfügen und in 308 Kreise und 65 kreisfreie Städte untergliedert sind.

Diese Verwaltungseinheiten sind: Dolnośląskie (Niederschlesien), Kujawsko-Pomorskie (Kujawien und Pommern), Łódzkie (Lodz), Lubelskie (Lublin), Lubuskie (Lebus), Małopolskie (Kleinpolen), Mazowieckie (Masowien), Opolskie (Oppeln), Podkarpackie (Vorkarpatenland), Podlaskie (Podlachien), Pomorskie (Pommern), Śląskie (Schlesien), Świętokrzyskie (Heiligkreuz), Warmińsko-Mazurskie (Ermland und Masuren), Wielkopolskie (Großpolen) und Zachodniopomorskie (Westpommern).

5.5

Politische Parteien

Die Parteienlandschaft in Polen ist durch starke Verschiebungen gekennzeichnet. Wichtige Parteien sind bzw. waren das Bündnis der Demokratischen Linken (Sojusz Lewicy Demokratycznej, SLD), hervorgegangen u. a. aus der kommunistischen Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei (Polska Zjednoczona Partia Robotnicza, PZPR); die Union der Arbeit (Unia Pracy, UP); die liberal-konservative Bürgerplattform (Platforma Obywatelska, PO); die Partei der Selbstverteidigung (Samoobrona Rzeczpospolitej Polskiej, S); die konservative Partei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość, PiS); die Bauernpartei (Polskiego Stronnictwa Ludowego, PSL) und die katholisch-nationale Liga der polnischen Familien (Liga Polskich Rodzin, LPR) sowie die Freiheitsunion (Unia Wolnoœci, UW) und die Wahlaktion Solidarność (Akcja Wyborcza Solidarność, AWS), die sich 1996 auf Betreiben der Gewerkschaft Solidarność aus mehr als drei Dutzend kleineren konservativen, katholischen und nationalen Gruppierungen formierte; aus ihr gingen später die PO und die PiS hervor. Von der SLD spaltete sich 2004 die Sozialdemokratie Polens (Socjaldemokracja Polska, SDPL) ab; 2006 vereinten sich SDPL, SLD, UP und UW zu dem Parteienbündnis Linke und Demokraten (Lewica i Demokraci, LiD).

5.6

Verteidigung

Die Streitkräfte haben eine Stärke von 141 500 Soldaten (2004), davon im Heer 89 000, in der Marine 14 300 und in der Luftwaffe 30 000. Es besteht eine allgemeine Wehrpflicht mit einer Dauer von 18 Monaten (bei der Marine zwei Jahre). Zur Ausrüstung der polnischen Armee gehören etwa 2 800 Panzer, 500 Kampfflugzeuge, drei U-Boote, ein Zerstörer sowie circa 20 kleinere Kampfschiffe. Der Verteidigungshaushalt beträgt 4 095 Millionen US-Dollar (2003).

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