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Windows Live® Suchergebnisse VersicherungEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Sozialversicherung und Privatversicherung; Das Versicherungsgeschäft im Einzelnen; Versicherungsunternehmen heute
Versicherung, zum einen die Bezeichnung für den Schutz vor Risiken verschiedenster Art durch die Verteilung auf eine Gemeinschaft gleichartig Gefährdeter (zumeist durch einen Versicherungsvertrag), zum anderen Unternehmen die diesen Schutz anbieten und vermitteln (Versicherungsgesellschaften). Siehe auch Versicherungswirtschaft Versicherungen waren früher in erster Linie eine Schutzmöglichkeit vor besonders hohen Risiken, die durch den Zusammenschluss der gefährdeten Unternehmen und Personen eine Verteilung der Gefahr auf mehrere Schultern bewirkten; heute bilden sie ein weit verzweigtes System, das alle gesellschaftlichen Bereiche wie ein Netzwerk durchzieht. Ohne Versicherung geht nichts mehr, die kleinste Möglichkeit eines unvorhergesehenen Ereignisses soll ausgeschlossen werden. Die „Risikogesellschaft” (Ulrich Beck) ist zugleich eine Welt der Vorsorge und Versicherung. Nicht zufällig gehören die Versicherungsunternehmen heute zu den einflussreichsten wirtschaftlichen Protagonisten überhaupt. Die Individuen sichern ihr Leben in der Industriegesellschaft durch eine Unzahl von Verträgen ab.
Die Sozialversicherung ist ein gesetzlich geregeltes System, das die Einzelnen und die Gemeinschaft gegen Schäden absichern soll, die ihre Existenzgrundlage bedrohen. Ihr Klientel sind grundsätzlich alle Arbeiter und Angestellten. Sie unterteilt sich in die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zur Privatversicherung besteht Versicherungszwang (siehe Versicherungspflicht). Die Gemeinschaft der in solcher Weise Versicherten beruht auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Die Sozialversicherung wurde 1881 im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung eingeführt und gilt seitdem als einer der Grundpfeiler der Sozialpolitik. Über ein Jahrhundert lang wurde sie erweitert und ausgebaut, während sich der Kreis der Versicherten beständig erweiterte. Inzwischen ist eine Trendumkehr erkennbar. Vor allem die Zahl derer, die einbezahlen, geht sukzessive zurück. In den letzten Jahrzehnten werden die Prinzipien der Sozialversicherung verstärkt diskutiert: Versicherungszwang und Solidaritätsgrundsatz sollen zugunsten der privaten Risikovorsorge relativiert werden. Damit sollen vor allem die überforderten Rentenkassen entlastet werden. Bei der Krankenversicherung besteht seit 1997 ein Wahlrecht.
Im Gegensatz zur Sozialversicherung sind Privatversicherungen prinzipiell freiwillig; eine Ausnahme ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Höhe der Prämie ist nicht vom Gleichheitsprinzip bestimmt, sondern hängt von einem geschätzten individuellen Risiko ab (z. B. zahlen Frauen in privaten Krankenversicherungen höhere Prämien als Männer). Privatversicherungen sind also Individualversicherungen und können grundsätzlich jeden beliebigen Gegenstand betreffen. Sie werden im Rahmen eines Versicherungsvertrages abgeschlossen. Die Träger der Individual- oder Privatversicherung sind Aktiengesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) und öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten. Trotz ihrer unterschiedlichen Rechtsformen haben sich die verschiedenen Versicherungsgesellschaften in der Praxis aufgrund ähnlicher wirtschaftlicher Bedingungen mehr und mehr angeglichen. Die Privatversicherungen lassen sich ganz allgemein in Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen einteilen. Zu den Personenversicherungen gehören Lebensversicherungen, (private) Krankenversicherungen und (private) Unfallversicherungen. Zu den Sachversicherungen zählen z. B. Feuer- und Transportversicherung, während Haftpflicht- und Kreditversicherung zur Vermögensversicherung gehören.
Der potentielle Versicherungsnehmer muss bei der Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf Abschluss der Versicherung stellen. Die Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen sollen der Versicherung die Einschätzung des Risikos ermöglichen, aus welcher sich die Höhe der Prämie bestimmen lässt. Dem Kunden sind zuvor die Verbraucherinformationen auszuhändigen.
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