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Völkerbund

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Mandatsgebiete des VölkerbundesMandatsgebiete des Völkerbundes
Artikelgliederung
1

Einleitung

Völkerbund, internationales Staatenbündnis zur Sicherung des Weltfriedens mit Sitz in Genf. Der Völkerbund bestand von 1920 bis 1946; die erste Sitzung, an der Vertreter von 42 Staaten teilnahmen, fand am 15. November 1920 in Genf statt; am 8. April 1946 tagte der Völkerbund zum letzten Mal und übertrug auf dieser Sitzung seine Aufgaben den Vereinten Nationen. Während der 26 Jahre seines Bestehens gehörten dem Völkerbund insgesamt 63 Staaten an (siehe Tabelle).

2

Entstehung

Im Januar 1918 regte der US-Präsident Woodrow Wilson in seinen Vierzehn Punkten, seinem Programm für den Weltfrieden und die Neuordnung Europas nach dem 1. Weltkrieg, die Gründung eines Völkerbundes zur Friedenssicherung an. Die Satzung des Völkerbundes wurde Bestandteil des Versailler Vertrags; und mit In-Kraft-Treten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 nahm auch der Völkerbund offiziell seine Arbeit auf.

Im Völkerbund waren von Beginn an die Siegermächte aus dem 1. Weltkrieg vertreten – mit Ausnahme der USA, denn der US-Senat hatte, trotz Wilsons Engagement, den Versailler Vertrag und damit auch den Völkerbund abgelehnt. Die USA traten dem Völkerbund nie bei.

3

Organisation

Die wichtigsten Organe des Völkerbundes waren die Generalversammlung, der Völkerbundsrat und das Ständige Sekretariat. Die Generalversammlung trat einmal im Jahr in Genf zusammen und setzte sich aus je drei Vertretern der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen; jeder Staat hatte in der Generalversammlung eine Stimme. Der Völkerbundsrat tagte mehrmals im Jahr und bestand aus zunächst fünf ständigen Mitgliedern (Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan und China; Deutschland und die UdSSR kamen später hinzu) sowie vier nichtständigen Mitgliedern, die von der Generalversammlung für jeweils drei Jahre gewählt wurden. Die Entscheidungen des Rates mussten einstimmig gefällt werden. Das Ständige Sekretariat mit einem Generalsekretär an der Spitze und etwa 500 Mitarbeitern war das Verwaltungsorgan des Völkerbundes. Wichtigste Sonderorganisationen des Völkerbundes waren der Ständige Internationale Gerichtshof und die Internationale Arbeitsorganisation.

4

Aktivitäten

Wichtigste Aufgabe des Völkerbundes unmittelbar nach dem 1. Weltkrieg war die Verwaltung ehemals deutscher und türkischer Gebiete: Der Völkerbund übernahm z. B. direkt die Verwaltung des Saargebiets und übergab die früheren deutschen Kolonien sowie Teile des Osmanischen Reiches als Mandate ausgewählten Mitgliedsstaaten des Völkerbundes.

Leitgedanke des Völkerbundes war die kollektive Sicherheit, die Wahrung des Weltfriedens; dementsprechend bemühte er sich, zum Teil mit Erfolg, um die friedliche Lösung von Konflikten. So konnte er z. B. den Streit zwischen Finnland und Schweden über die Åland-Inseln (1921) schlichten und die Auseinandersetzung zwischen Griechenland und Bulgarien über ihre gemeinsame Grenze (1925). Die Großmächte allerdings zogen es vor, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen; die Besetzung des Ruhrgebiets durch Frankreich und die Besetzung Korfus durch Italien, beide 1923, geschahen am Völkerbund vorbei.

Deutschland wurde 1926, nach der deutsch-französischen Verständigung in den Locarnoverträgen, in den Völkerbund aufgenommen, trat aber 1933 wieder aus. Auch Japan erklärte 1933 seinen Austritt, nachdem der Völkerbund den japanischen Angriff auf China und die Besetzung der Mandschurei verurteilt hatte. Bedingt durch diese Austritte sowie das Scheitern der 1932 aufgenommenen Abrüstungsverhandlungen schwand das internationale Ansehen des Völkerbundes im Lauf der dreißiger Jahre. Der aggressiven Expansionspolitik Deutschlands, Italiens und Japans hatte der Völkerbund nichts entgegenzusetzen. Die Sanktionen, die der Völkerbund gegen Italien nach dessen Angriff auf Äthiopien (1935) beschloss, blieben wirkungslos; 1937 trat Italien aus dem Völkerbund aus. Die Wiederbewaffnung des Rheinlandes, den Anschluss Österreichs, die Annexion der Tschechoslowakei, den deutschen Angriff auf Polen und somit den 2. Weltkrieg konnte der Völkerbund nicht verhindern. Die UdSSR, seit 1934 Mitglied des Völkerbundes, wurde 1939 nach ihrem Angriff auf Finnland ausgeschlossen. 1940 wurde das Sekretariat in Genf auf ein Minimum reduziert, einige Dienststellen wurden nach Kanada und in die USA verlegt.

1946 beschloss der Völkerbund seine Auflösung; sein Kapital und seine Organisationsstrukturen gingen in den Vereinten Nationen auf.

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