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  • Briand-Kellogg-Pakt

    1918-33: Briand-Kellogg-Pakt Bis zum Ersten Weltkriegs besaß jeder souveräne Staat das freie Kriegsführungsrecht, nach eigenem Ermessen Krieg führen zu dürfen.

  • Briand-Kellogg-Pakt – Wikipedia

    Der Briand-Kellogg-Pakt (auch Kellogg-Pakt oder Pariser Vertrag) ist ein Kriegsächtungspakt, der am 27. August 1928 in London von zunächst elf Nationen unterzeichnet wurde und ...

  • Briand-Kellogg-Pakt - Lexikon - Biografie Willy Brandt

    11 Erstunterzeichner: Australien, Deutschland, Großbritannien, Indien, Irland, Italien, Kanada, Neuseeland, Südafrika, Tschechoslowakei, USA

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Briand-Kellogg-Pakt

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Aristide Briand im VölkerbundsratAristide Briand im Völkerbundsrat

Briand-Kellogg-Pakt, auch als Kellogg-Pakt und, formell, als Vertrag über die Ächtung des Krieges bezeichnet, multilateraler Vertrag, der am 27. August 1928 in Paris von 15 Staaten unterzeichnet und später von einer ganzen Reihe weiterer Staaten ratifiziert wurde. Der Vertrag wurde vom Außenminister der USA, Frank B. Kellogg, und vom französischen Außenminister Aristide Briand in die Wege geleitet und ausgearbeitet. Kellogg erhielt dafür 1929 den Friedensnobelpreis.

Der Kellogg-Pakt hatte seinen Ursprung in den internationalen Antikriegs- und Abrüstungskonferenzen, die in der Folge des 1. Weltkrieges in den zwanziger Jahren abgehalten wurden. 1927 schlug Briand vor, die USA und Frankreich sollten die Möglichkeit eines Krieges zwischen den beiden Staaten ausschalten. Kellogg gab dem Wunsch der Amerikaner Ausdruck, diesen Vorschlag in einen allgemeinen Vertrag zwischen allen Weltmächten zu fassen. Als Ergebnis der nachfolgenden Verhandlungen verpflichtete der Pakt seine Unterzeichner zur Ächtung des Krieges als Mittel der Politik und zur friedlichen Beilegung internationaler Konflikte.

In der Praxis erwies sich der Vertrag als untaugliches Mittel zur Verhinderung von Kriegen: Er konnte die Besetzung der Mandschurei durch Japan im Jahr 1931 und Äthiopiens durch Italien 1935 nicht verhindern und wurde mit dem Ausbruch des 2. Weltkrieges endgültig unglaubwürdig. Völkerrechtlich gesehen war der Pakt allerdings ein wichtiger Schritt zur Definition des Krieges als unrechtmäßigen Akt des angreifenden gegenüber dem angegriffenen Staat – im Gegensatz zu der bislang gängigen Auffassung, dass der Krieg ein legitimer Akt eines Staates sei und der Ausbruch von Feindseligkeiten daher die neutralen Staaten nichts anginge.

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