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PakistanEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
In Karachi befinden sich die wichtigsten Bibliotheken des Landes; es sind die Liakat Memorial Library, die Central Secretariat Library und die Universitätsbibliothek. Erwähnenswert sind auch das pakistanische Staatsarchiv in Islamabad und die Öffentliche Bibliothek von Punjab in Lahore. Das pakistanische Nationalmuseum in Karachi besitzt bedeutende Ausstellungsstücke über die Induskulturen wie auch Gebrauchs- und Kunstgegenstände der buddhistischen und islamischen Sphäre. Kulturelle Zeugnisse sind ferner im Museum von Lahore und im Museum von Peshawar zu besichtigen. In Lahore gibt es auch ein Industrie- und Gewerbemuseum. Die Kultureinrichtungen Pakistans werden staatlicherseits kaum gefördert.
Die staatliche Fernsehanstalt Pakistan Television Corporation strahlt ein Fernsehprogramm aus, das von der Regierung kontrolliert und zensiert wird. Die ersten Übertragungen begannen 1964 in Lahore, ab 1966 auch in Karachi. Zeitungen erscheinen hauptsächlich in Urdu und Englisch. In Pakistan gibt es 291 Tageszeitungen und 560 Wochenzeitungen, viele in kleiner Auflage. Die wichtigsten Tageszeitungen sind in Lahore und Karachi konzentriert. Die Gesamtauflage aller Tageszeitungen lag 1999 bei rund 6 Millionen. Bezüglich der Pressefreiheit konstatierte die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen für das Jahr 2000 eine „gefährliche Situation”.
Pakistan ist seit der Abspaltung von Ostpakistan im Jahr 1971 eine islamische Republik mit föderativem Staatsaufbau. 1973 wurde eine neue Verfassung verabschiedet, die die seit 1956 gültige Verfassung ablöste. Nach dem Militärputsch von 1977 wurde jedoch das Kriegsrecht verhängt und die Verfassung von 1973 in weiten Teilen suspendiert. Erst 1985 wurde das Kriegsrecht aufgehoben und die Verfassung wiederhergestellt, allerdings mit Änderungen zugunsten der Rolle des Präsidenten, dem nun die Befugnis zugestanden wurde, den Ministerpräsidenten zu entlassen, das Parlament aufzulösen und bei Gesetzgebungsvorhaben sein Veto einzulegen. Durch weitere Verfassungsänderungen wurden 1997 diese Sonderrechte des Präsidenten wieder abgeschafft, 2002 jedoch erneut in die Verfassung aufgenommen. Nach dem Militärputsch von 1999 wurde erneut die Verfassung außer Kraft gesetzt, das Parlament zunächst suspendiert und 2001 schließlich aufgelöst. 2002 erfolgte die Rückkehr zu parlamentarischen Strukturen.
Nach der Verfassung von 1973, die 2002 letztmals geändert wurde, steht an der Spitze des Staates der Präsident, der für fünf Jahre von einem Wahlmännerkollegium gewählt wird. Ihm unterstellt ist der Ministerpräsident. Der Präsident verfügt über weit reichende Machtbefugnisse; so kann er den Ministerpräsidenten ernennen und entlassen und das Parlament auflösen.
Die Gesetzgebung liegt bei einem Zweikammerparlament, dem Oberhaus (Senat) und dem Unterhaus (Nationalversammlung). Die Nationalversammlung hat – seit der Änderung des Wahlsystems 2002 – 342 Sitze, wovon 60 Sitze für Frauen reserviert sind und zehn für ethnische Minderheiten; 272 Abgeordnete werden alle fünf Jahre in allgemeinen Wahlen gewählt. Der Senat hat 87 Sitze; seine Mitglieder werden indirekt durch die Provinzparlamente für eine Dauer von sechs Jahren gewählt. In Pakistan besteht allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahren.
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