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Pakistan

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Pakistan (Flagge und Hymne)Pakistan (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
6.1

Landwirtschaft

28,6 Prozent des Landes, hauptsächlich im Industiefland, sind landwirtschaftlich nutzbar, wobei der größte Teil der Anbaufläche künstlich bewässert wird. 42 Prozent aller Erwerbstätigen sind in der Landwirtschaft beschäftigt. Zu den wichtigsten Anbaufrüchten gehören Baumwolle, Zuckerrohr, Reis, Weizen und Mais. Die meisten Bewohner ländlicher Gebiete halten Vieh; die Bewohner trockener Hochebenen wie diejenigen in Belutschistan leben im Allgemeinen als nomadisierende Hirten. Die Tierhaltung umfasst überwiegend Rinder, Schafe, Büffel, Esel, Kamele und Hühner.

6.2

Forstwirtschaft und Fischerei

2,4 Prozent des Landes sind bewaldet. Der größte Teil des Holzeinschlages wird als Brennmaterial verwendet.

Die Fischerei ist unterentwickelt, wird aber extensiv betrieben. Der größte Teil des Fanges stammt aus dem Indischen Ozean. Gefangen werden u. a. Sardinen, Sardellen und Haie; auch der Garnelenfang ist bedeutend.

6.3

Bergbau

Die Bodenschätze des Landes sind noch nicht vollständig erforscht, umfassen aber Steinsalz, Kohle, Gips, Kalkstein, Schwefel, Ton, Graphit, Chrom-, Eisen- und Kupfererz sowie Erdöl- und Erdgasfelder. Viele bekannte Vorkommen, vor allem Eisenerz- und Kohlelagerstätten, sind von geringer Qualität. Kleinere Erdölfelder wurden zuerst 1915 entdeckt; bei intensiven Prospektierungen in den achtziger Jahren wurden vor allem im Sind neue Erdölquellen entdeckt. Ausgedehnte Erdgasvorkommen in der Grenzregion zwischen Belutschistan und Punjab sind seit den fünfziger Jahren bekannt.

6.4

Industrie

Ein Großteil der verarbeitenden Industrie Pakistans ist in klein- und mittelständischen Betrieben organisiert. Große Bedeutung kommen der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie der Nahrungsmittelindustrie und der Herstellung von Lederwaren zu. Weitere Industriezweige sind die chemische und die Metall verarbeitende Industrie. Die Herstellung von Teppichen hat ebenfalls wirtschaftliche Bedeutung.

6.5

Währung und Bankwesen

Die Währungseinheit ist die Pakistanische Rupie (eine Rupie entspricht 100 Paisa). Die 1948 gegründete Staatsbank von Pakistan ist die Zentralbank. Einige führende Auslandsbanken haben Dépendancen im Land. Die Geschäfte der Banken und anderer Finanzinstitute unterliegen zum Teil dem islamischen Recht. So dürfen sie nach der geänderten Gesetzgebung von 1985 keine Zinsen für Transaktionen innerhalb des Landes zahlen und nach einer Scharia-Regelung von 1991 keine Zinsen berechnen. Stattdessen vermitteln Banken ein Geflecht von Investitionspartnerschaften mit Kunden.

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