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ThailandEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
2000 gab es etwa 17 Millionen Fernseh- und rund 14 Millionen Hörfunkgeräte in Thailand. 30 Tageszeitungen erreichen eine Gesamtauflage von rund 4 Millionen Exemplaren. Dazu gibt es mehrere regionale Wochenzeitungen. Zeitschriften erscheinen auf Thailändisch, Englisch und Chinesisch.
1932 wurde das seit Jahrhunderten in Thailand bestehende absolutistische Regierungssystem abgeschafft; seither ist das Land eine konstitutionelle Monarchie. Thailand wird nach der Verfassung von 2007 regiert, der 18. seit 1932.
Der König ist Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte, kann das Parlament auflösen und verfügt über besondere Rechte im Falle eines Notstandes. Die Exekutive wird vom Ministerrat ausgeübt, an dessen Spitze der Ministerpräsident steht. Der Ministerpräsident muss ein gewähltes Mitglied des Repräsentantenhauses sein und wird von diesem ernannt. Seine Amtszeit ist auf zwei vierjährige Legislaturperioden beschränkt.
Die Legislative liegt bei einem Zweikammerparlament (Rathasapha, Nationalversammlung), bestehend aus Repräsentantenhaus (Sapha Phuthaen Ratsadon) und Senat (Wuthisapha). Die 480 Abgeordneten (seit 2007; zuvor 500) des Repräsentantenhauses werden für jeweils vier Jahre gewählt. Von den 150 Mitgliedern (seit 2007; zuvor 200) des Senats werden 76 in den Provinzen gewählt (je einer pro Provinz), die übrigen werden ernannt; ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Oberste Instanz der Rechtsprechung ist der Oberste Gerichtshof (Sandika) mit Sitz in Bangkok, der die letzte Instanz für alle zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fälle sowie für Konkursverfahren ist. Ein einziges Berufungsgericht (Sarn Uthorn) ist für alle Berufungsverfahren zuständig. Zu den Gerichten erster Instanz gehören Magistratsgerichte mit begrenzter zivilrechtlicher und strafrechtlicher Gerichtsbarkeit, Provinzgerichte mit unbegrenzter Gerichtsbarkeit und Zivilrechts- und Strafrechtsgerichthöfe mit ausschließlicher Gerichtsbarkeit in Bangkok und Thon Buri. Mit der Verfassung von 1991 wurde die Unabhängigkeit der Justiz anerkannt.
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