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AlbanienEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Physische Geographie; Bevölkerung; Bildung und Kultur; Verwaltung und Politik; Wirtschaft; Geschichte
Die Verfassung von 1976 definierte Albanien als eine sozialistische Volksrepublik. Nach der 1991 verabschiedeten Verfassung, in der ein Mehrparteiensystem und eine strikte Trennung von Kirche und Staat festgeschrieben waren, wurde Albanien zur Präsidialrepublik erklärt. Auf diesen Grundsätzen basiert auch die am 28. November 1999 in Kraft getretene neue Verfassung.
Nach der Verfassung liegt die Exekutive beim Staatspräsidenten, der auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Der Staatspräsident wird vom Parlament, der Volksversammlung, gewählt. Er ernennt den Ministerpräsidenten, der dem Kabinett vorsitzt. Die ersten freien Parlamentswahlen wurden 1991 abgehalten. Die Zahl der Abgeordneten wurde vor den Parlamentswahlen von 1997 von 140 auf 155 erhöht, vor den Parlamentswahlen von 2001 jedoch wieder auf 140 verringert.
Von Mitte der vierziger Jahre an gab es in Albanien für mehrere Jahrzehnte nur eine Partei: die kommunistische Albanische Arbeiterpartei (APL). Im Dezember 1990 erfolgte die Zulassung der ersten Oppositionspartei. Im Zuge des politischen Umbruchs wurde die APL in Albanische Sozialistische Partei (PSS) umbenannt. Weitere bedeutende Parteien sind die Demokratische Partei Albaniens (DP), die Sozialdemokratische Partei (PSDS), die Union für Menschenrechte (Partei der griechischen Minderheit; PBDNj), die Nationale Front (BK), die Demokratische Allianz (DA) und die Agrarpartei (PA).
An der Spitze des Gerichtswesens steht der Oberste Gerichtshof, dessen Mitglieder für vier Jahre von der Volksversammlung gewählt werden. Auf der nächsten Stufe existieren Regional- und Bezirksgerichte. Die Richter der nachgeordneten Gerichte werden von Mitgliedern der Kommunalverwaltung gewählt.
Albanien gliedert sich in 27 Bezirke. Die Kommunen werden von den auf drei Jahre gewählten Kommunalräten verwaltet.
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