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Artikelgliederung
Einleitung; Geschichte; Wehrpflicht in Europa; Wehrpflicht innerhalb der NATO; Wehrpflicht in Österreich und der Schweiz
Wehrpflicht, Pflicht, in den Streitkräften seines Landes Wehrdienst zu leisten, d. h., sich über einen bestimmten Zeitraum einer militärischen Grundausbildung zu unterwerfen und notfalls für die Verteidigung des Staates einzustehen. In Deutschland besteht Wehrpflicht für alle wehrfähigen Männer deutscher Staatsangehörigkeit vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Sie endet in dem Jahr, in dem der Wehrpflichtige sein 45. Lebensjahr vollendet. Die Wehrfähigkeit wird bei einer ärztlichen Untersuchung, der so genannten Musterung, festgestellt, bei der neben der physischen auch die psychische Tauglichkeit des Wehrpflichtigen untersucht wird. Seit 2002 beträgt die Dauer des Grundwehrdienstes neun Monate (siehe Bundeswehr). In Deutschland besteht die Möglichkeit, im Fall der Kriegsdienstverweigerung anstatt der militärischen Grundausbildung Zivildienst zu leisten. Auch die Ableistung des Zivildienstes ist verpflichtend.
Militärdienst als grundlegende Bürgerpflicht ist bereits seit der Antike überliefert. In den antiken griechischen Stadtstaaten wurde von den jungen Männern erwartet, dass sie mehrere Jahre in der Bürgermiliz dienten, ein System, das seinen höchsten Entwicklungsstand in der Bürger-Soldaten-Klasse Spartas erreichte. In der Römischen Republik wurde der obligatorische Dienst in der Miliz als ein Privileg angesehen, und alle männlichen Bürger zwischen 17 und 60 Jahren dienten ohne Sold, wobei den älteren Männern der Garnisonsdienst vorbehalten war. Pflichtvergessenheit wurde mit Gefängnis und der Beschlagnahme des Eigentums bestraft. Gegen Ende des 2. Jahrhunderts v. Chr. wurden die Bürgermilizen durch Berufssoldaten und Söldner ersetzt. (siehe Armee) Die allgemeine Wehrpflicht wurde im 16. Jahrhundert von dem italienischen Staatsmann, Historiker und politischen Philosophen Niccolò Machiavelli gefordert. Zu dieser Zeit bestand die Schweizer Armee bereits vollständig aus wehrpflichtigen Truppen.
Die Wehrpflicht in ihrer modernen Form entstand im revolutionären Frankreich, wo der allgemeine Wehrdienst als republikanische Pflicht, die auf den Prinzipien der Gleichheit und Brüderlichkeit beruhte, und als Notwendigkeit für das Überleben der Nation angesehen wurde. Im August 1793 wurde per Gesetz die Wehrpflicht für Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren erlassen. Sie wurden in ihren Wohnorten erfasst, die jüngsten wurden zuerst einberufen, die anderen wurden genommen, wenn weitere Männer gebraucht wurden. Am Vorabend des Krieges mit Österreich im Jahr 1796 änderte Frankreich die Vorgehensweise, indem der allgemeine Wehrdienst in Klassen für Männer zwischen 20 und 25 Jahren eingeführt wurde. Die erste Klasse bestand aus Männern im Alter von 20 und 21 Jahren. Sie bildete das Grundkontingent der Wehrpflichtigen. Die anderen Klassen dienten in dem Maße, wie das die militärischen Erfordernisse notwendig machten. Während der Napoleonischen Kriege stellten Truppen aus Wehrpflichtigen den Hauptteil der französischen Armeen. Mehr als 2,6 Millionen Männer wurden zwischen 1800 und 1813 einberufen. 1808 führte Preußen ein System der allgemeinen Wehrpflicht ein und setzte es nach 1815 voll in die Praxis um; dabei war keinerlei Freistellung aufgrund der sozialen Position oder gegen Bezahlung möglich. Alle jungen Männer erhielten während einer festgelegten Dienstzeit eine militärische Ausbildung. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verfügten alle Großmächte, außer Großbritannien und den Vereinigten Staaten, über ein System der Wehrpflicht in Friedenszeiten. Im 20. Jahrhundert spielte die Wehrpflicht eine entscheidende Rolle im 1. und 2. Weltkrieg, insbesondere für die Staatsführung Deutschlands. Der Versailler Vertrag legte für Deutschland die Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht fest, doch wurde sie 1935 von Adolf Hitler wieder eingeführt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Wehrpflicht unter Kanzler Konrad Adenauer im Jahr 1956 erneut verbindlich.
2004 verfügten die NATO-Staaten Belgien, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Spanien und die USA über eine Berufsarmee. In den anderen NATO-Ländern wurde ein Großteil der Soldaten im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht rekrutiert. Einige Länder planen, die Wehrpflicht bis 2005 abzuschaffen, so die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn; Rumänien will sie 2007 abschaffen. Deutschland will an der allgemeinen Wehrpflicht festhalten.
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