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    Lexikon. sociologicus mit 2295 Begriffen beinhaltet das Gesellschaft. Lexikon der Grundbegriffe ... Exogamie "Außenheirat", ein völkerkundlicher Begriff; meinte im Gegensatz zu ...

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    Letzte Änderung dieser Seite: 11. Dezember 2006 um 15:48

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Exogamie

Enzyklopädieartikel

Exogamie, Bezeichnung für eine Heiratsordnung, die die Ehe zwischen Mitgliedern einer Gruppe (etwa eines Dorfes, eines Clans oder einer Familie) verbietet.

Ethnologen beobachteten häufig derartige Exogamie-Regelungen bei so genannten Naturvölker, die wiederum Rückschlüsse über die soziale Struktur dieser Gesellschaft zuließen. Exogamie verhindert Inzucht innerhalb einer Gemeinschaft. Zudem entstehen dauerhafte Beziehungen zwischen den beiden durch Exogamie verbundenen Gruppen. Das Gegenteil der Exogamie ist die Endogamie (Heirat innerhalb einer sozialen Einheit). Beide sozialen Regelungen schließen einander jedoch nicht unbedingt aus. Die südindischen Toda etwa praktizieren zwischen den beiden Stammeshälften Endogamie und zwischen den verschiedenen Clans der Stammesgruppen Exogamie. Das Verbot inzestuöser Heirat zwischen Eltern und Kindern oder unter Geschwistern ist nahezu universell gültig. Der biologische Vorteil der Exogamie besteht darin, dass die Wahrscheinlichkeit der Vererbung negativer Anlagen (siehe Genetik) gering ist: Erbkrankheiten kommen damit nicht so leicht zur Ausprägung.

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