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Generalstaaten

Enzyklopädieartikel

Generalstaaten (niederländisch Staten-Generaal), Bezeichnung für die Generalstände (Vertreter der drei Stände) in den niederländischen Provinzen, später auch für die Republik der Vereinigten Niederlande.

Die Generalstaaten wurden 1464 vom Herzog von Burgund erstmals einberufen; zwischen 1579 und 1795, zur Zeit der Republik, waren sie die Versammlung der Abgeordneten aus den sieben souveränen Provinzen und für die gemeinsame Verteidigung und die Außenpolitik zuständig. Den Vorsitz hatte der Ratspensionär der reichen und einwohnerstarken Provinz Holland; alle Provinzen waren bei den Abstimmungen gleichberechtigt, und die Entscheidungen der Generalstaaten mussten einstimmig getroffen werden.

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