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SüdkoreaEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
492 von 1 000 Einwohnern besitzen ein Telefon. Es gibt 139 Tageszeitungen; die größte Auflage haben die Morgenzeitungen Chosun Ilbo und Hankook Ilbo, beide aus Seoul. Zwei Tageszeitungen erscheinen auf Englisch. Landesweit werden schätzungsweise 3 500 Zeitschriften verlegt. Weiterhin zählt Südkorea zwei Nachrichtenagenturen, drei nationale und 48 lokale Radiosender sowie zwei Fernsehsender.
1987 wurde in einem Referendum eine neue Verfassung angenommen. Seitdem sie 1988 in Kraft getreten ist, spricht man von der „Sechsten Republik”.
Staatsoberhaupt ist ein Präsident, der für fünf Jahre direkt gewählt wird. Eine Wiederwahl ist nicht zulässig. Trotz hoher Machtbefugnisse kann er das Parlament nicht auflösen oder Grundrechte aussetzen. Der Präsident ernennt das Kabinett und den Ministerpräsidenten.
Die Legislative liegt bei der Nationalversammlung, dem Einkammerparlament. Die 299 Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle koreanischen Bürger über 18 Jahren.
Höchstes Gericht ist der Oberste Gerichtshof, der – einschließlich dem obersten Richter – aus 14 Richtern besteht; sie werden vom Präsidenten mit Zustimmung der Nationalversammlung ernannt. Unterhalb des Obersten Gerichtshofes gibt es fünf Appellationsgerichte, in Seoul, Pusan, Taegu, Taejŏn und Kwangju. Bezirksgerichte in den größeren Städten sind für Zivil- und Strafprozesse in der ersten Instanz zuständig. Ein Familiengericht in Seoul verhandelt Familienstandsangelegenheiten. Der Oberste Gerichtshof urteilt in letzter Instanz. Ein separater Verfassungsgerichtshof verhandelt Verfassungs- und politische Fragen.
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