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Generalversammlung der Vereinten Nationen

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Vollversammlung der Vereinten NationenVollversammlung der Vereinten Nationen

Generalversammlung der Vereinten Nationen (englisch United Nations General Assembly, UNGA), auch Vollversammlung, eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen, in dem alle UN-Mitgliedsstaaten mit jeweils höchstens fünf Mitgliedern, aber nur einer Stimme, vertreten sind. Entsprechend der UN-Charta kann die Generalversammlung jede an sie herangetragene Angelegenheit behandeln und gegenüber den Mitgliedsstaaten sowie dem Sicherheitsrat in Form von Entschließungen Empfehlungen aussprechen. Vom Sicherheitsrat geprüfte Angelegenheiten dürfen allerdings nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch behandelt werden. Die Beschlüsse der UNGA sind nicht bindend.

Die Vollversammlung trifft sich jedes Jahr zu einer Tagung, die am dritten Dienstag im September eröffnet wird und selten länger als drei Monate andauert. Auf Ersuchen einer Mehrheit ihrer Mitglieder kann sie auch zu Sondersitzungen zusammenkommen. Auch kann aufgrund einer Resolution vom November 1950 durch die Bitte der Mehrheit des Sicherheitsrates die Generalversammlung in Angelegenheiten, bei denen ein Sicherheitsratsbeschluss durch das Veto einer Großmacht verhindert wurde, innerhalb von 24 Stunden zu einer Dringlichkeitssitzung einberufen werden.

Außer bei wichtigen Fragen (Friedens- und Sicherheitsempfehlungen, Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern, Haushaltsfragen etc.) reicht die einfache Mehrheit zur Beschlussfassung aus. Beschlüsse dieser Art erfordern eine Zweidrittelmehrheit. Von der UNGA werden für jede Sitzung ein Präsident und 21 Vizepräsidenten gewählt. Die Tagesordnung (zumeist mehr als 100 Tagesordnungspunkte) wird auf sieben Hauptausschüsse verteilt. Zwei dieser Ausschüsse befassen sich mit politischen und Sicherheitsfragen, während die restlichen Ausschüsse sich mit wirtschaftlichen und Finanzangelegenheiten, mit sozialen, humanitären, kulturellen und Treuhandschaftsfragen, mit Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten sowie mit rechtlichen Fragen beschäftigen.

Verantwortlich für den Ablauf der UNGA-Tagungen ist ein Lenkungsausschuss (General Committee), der aus dem Präsidenten, den 21 Vizepräsidenten und den Vorsitzenden der sieben Hauptausschüsse (die von diesen Gremien gewählt werden) besteht. Ein aus neun Mitgliedern bestehender Beglaubigungsausschuss entscheidet über die Gültigkeit der Akkreditierungen. Unterstützt wird die Generalversammlung von zwei ständigen Sachverständigenausschüssen. Außerdem kann sie Sonderorgane bilden. Allein die UNGA hat das Recht, das Budget der Vereinten Nationen festzulegen, für das alle Mitglieder entsprechend einer vereinbarten Quote Beiträge zahlen.

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