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Windows Live® Suchergebnisse Schwäbischer BundEnzyklopädieartikel
Schwäbischer Bund, Bezeichnung für zwei Zusammenschlüsse schwäbischer Städte im 14. und 15. Jahrhundert. 1376 gründeten 14 schwäbische Reichsstädte unter der Führung Ulms den Schwäbischen Städtebund; in der Folge schlossen sich 75 weitere Städte an. Ziel des Zusammenschlusses der Städte war die Wahrung ihrer Reichsunmittelbarkeit gegenüber Kaiser Karl IV., der sich verpflichten sollte, die Städte des Bundes nicht zu verpfänden oder zu verkaufen, keine überhöhten Steuern zu erheben, Privateigentum und Handel innerhalb des Bundes zu schützen und den Frieden aufrechtzuerhalten. Karl IV. ächtete den Bund und bekämpfte ihn, jedoch ohne Erfolg. Erst Karls IV. Sohn und Nachfolger Wenzel erkannte 1387 den Bund an. 1388 wurde der Bund von seinem Hauptgegner, Graf Eberhard II. von Württemberg, besiegt; ein Jahr später löste er sich auf. Im Februar 1488 gründeten 20 schwäbische Reichsstädte den Schwäbischen Bund, dem sich in der Folge auch der Graf von Württemberg und der Erzherzog von Tirol sowie weitere oberdeutsche Städte und Fürsten und schließlich auch Kaiser Maximilian I. anschlossen. Der Bund war ursprünglich zur Sicherung des Landfriedens geschaffen worden, entwickelte sich aber im Lauf der Zeit, besonders unter Maximilian I., zum Instrument der Hausmachtpolitik der Habsburger, die in Oberdeutschland reich begütert waren. An der Spitze des Bundes stand ein Bundesrat, der sich aus Vertretern der Städte, der Ritter und der Fürsten zusammensetzte. Der Schwäbische Bund wurde mehrmals erneuert, hatte etwa 12 000 Fußsoldaten und 1 200 Ritter zur Verfügung und entwickelte sich zu einer bedeutenden politischen Kraft; er trug 1499 die Hauptlast des „Schwabenkrieges” gegen die Schweizer Eidgenossenschaft, vertrieb 1519 Herzog Ulrich von Württemberg nach dessen Bruch mit dem Schwäbischen Bund und schlug den Bauernkrieg in Schwaben und Franken nieder. 1534 löste sich der Bund im Zug der Reformation aufgrund konfessioneller Spannungen zwischen seinen Mitgliedern auf.
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