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SchwedenEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
In Schweden liegt die Exekutivgewalt bei der Regierung, die dem Parlament (Riksdag) verantwortlich ist. Die Regierung setzt sich aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern zusammen. Neben den Ministerien gibt es etwa 50 zentrale Geschäftsstellen, die die von der Regierung geführten Dienste, wie das Telefonsystem und die staatliche Eisenbahn, überwachen. Diese Geschäftsstellen, denen von der Regierung ernannte Direktoren vorstehen, unterstehen formell den Regierungsministerien, arbeiten aber faktisch unabhängig.
Das Parlament, der Riksdag (Reichstag), besteht aus einer Kammer mit 349 Abgeordneten, die für eine vierjährige Legislaturperiode in allgemeinen, direkten Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Von den 349 Mandaten sind 310 nach einem bestimmten Schlüssel den 29 Wahlkreisen zugeordnet; die übrigen 39 werden entsprechend dem Stimmenverhältnis unter den im Reichstag vertretenen Parteien verteilt. Um in den Reichstag einziehen zu können, muss eine Partei landesweit mehr als 4 Prozent der Stimmen oder in einem Wahlkreis mehr als 12 Prozent auf sich vereinen. Das aktive und das passive Wahlrecht gilt für alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr.
Das schwedische Justizwesen ist unabhängig und besteht aus einem Gerichtssystem mit drei Instanzen: Oberster Gerichtshof, sechs Berufungsgerichte sowie Bezirks- und Ortsgerichte. Der Oberste Gerichtshof ist in allen Rechtsfällen die letzte Instanz. Die Appellationsgerichte, die Berufungsprozesse entscheiden, haben auch die Aufgabe, das Gerichtssystem in den jeweiligen Regionen zu überwachen und die Weiterbildung der Richter durchzuführen. Gerichte erster Instanz sind die Bezirks- und Ortsgerichte. Den Vorsitz über diese Gerichte führen Richter, die von einem vom Volk gewählten Gremium beraten werden, das gewöhnlich aus drei bis fünf Laienbeisitzern besteht. Eine Besonderheit des schwedischen Gerichtswesens, die in den vergangenen Jahren von anderen Ländern übernommen wurde, ist der Ombudsmann. Seine Aufgabe ist es, die Gerichte und Verwaltungsbeamten in ihrer Beachtung und Anwendung der Gesetze zu kontrollieren. Ein Ombudsmann kann Beschwerden von Bürgern verfolgen, Untersuchungen anordnen und Beweise eines Irrtums oder einer Missetat einem Gericht zuführen. Ein Ombudsmann wird vom Reichstag für vier Jahre ernannt; in Schweden gibt es vier Ombudsmänner.
Schweden ist in 21 Verwaltungsbezirke (Län) gegliedert: Blekinge, Dalarna, Gävleborg, Gotland, Halland, Jämtland, Jönköping, Kalmar, Kronoberg, Norbotten, Ørebro, Östergötland, Skåne (Schonen), Södermanland, Stockholm, Uppsala, Värmland, Västerbotten, Västernorrland, Västmanland und Västra Götaland. Jeder Bezirk wird durch einen Bezirksrat regiert; dieser besteht zur Hälfte aus den von der Zentralregierung ernannten Mitgliedern, die andere Hälfte wird von den vom Volk gewählten Provinzlandtagen bestimmt. Die Bezirksregierung wird vom Regierungspräsidenten (Landshövding) geführt. Die Gemeinden, Städte und ländlichen Bezirke in den Provinzen bilden 284 Kommunen, die von gewählten Kommunalräten geführt werden. Einwanderer, die länger als drei Jahre im Land leben, haben bei Kommunalwahlen Wahlrecht.
Die dominierende Partei ist die reformsozialistische Sozialdemokratische Arbeiterpartei (Socialdemokratiska Arbetarepartiet, SAP), die seit den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts bis 2006 lediglich mit Ausnahme der Jahre 1976 bis 1982 und 1991 bis 1994 unterbrochen regiert hat. Gemäßigte Parteien der Mitte und konservative Parteien sind die Moderate Sammlungspartei (Moderata Samlingspartiet, MS), die Liberale Volkspartei (Folkpartiet Liberalerna, FP) und die Zentrumspartei (Centerpartiet, CP). Weitere einflussreiche Parteien sind die Linkspartei (Vänsterpartiet, VP), die Grünen (Miljöpartiet de Gröna, MpG), die Christdemokratische Partei (Kristdemokratiska Samhällspartiet, KdS) und die Kommunistische Partei (Vänsterpartiet Kommunisterna).
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